Klare Antworten auf Ihre Fragen.
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Die Klausel zur höheren Gewalt (mücbir sebep) legt fest, was aus den Pflichten der Parteien wird, wenn unvorhersehbare Ereignisse wie eine Epidemie, ein Krieg oder eine Naturkatastrophe eintreten. Fehlt sie, gelten allein die allgemeinen Regeln über die Unmöglichkeit der Leistung und die übermäßige Erschwerung der Erfüllung, die das türkische Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) vorsieht – und die selten genau das abbilden, was die Parteien tatsächlich gewollt haben. Eine gut geschriebene Klausel schützt die Parteien im Moment der Krise vor Unsicherheit und vor langen Auseinandersetzungen. Wir gestalten diese Bestimmung nach den Risiken, die für Ihre Branche typisch sind.
Das Recht zur Beendigung hängt von den Beendigungsklauseln des Vertrags, vom Vorliegen wichtiger Gründe und von der Art des Vertrags ab; bei Verträgen türkischen Rechts richtet sich das nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098). Eine nicht formgerecht erklärte Beendigung kann ein Schadensersatzrisiko auslösen. Vor der Erklärung prüfen wir die rechtliche Grundlage und senken das Risiko durch die richtige Anzeige und den richtigen Ablauf auf ein Mindestmaß.
Für Ihre häufig wiederkehrenden Geschäftsvorfälle erstellen wir rechtlich belastbare Vorlagen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Solche Vorlagen verringern den Bedarf, jeden neuen Vertrag von Grund auf rechtlich prüfen zu lassen, beschleunigen die Arbeit Ihrer Teams und sorgen dafür, dass im gesamten Unternehmen nach einem einheitlichen Standard gearbeitet wird. Für kritische Geschäftsvorfälle empfehlen wir gleichwohl weiterhin die Einzelprüfung des konkreten Vertrags.
Die Zweigniederlassung (şube) ist eine Struktur, die im Namen der Muttergesellschaft geschäftlich tätig werden und Erträge erzielen kann; sie wird in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) eingetragen. Das Verbindungsbüro (irtibat bürosu) darf in der Türkei dagegen keine unmittelbaren gewerblichen Erträge erwirtschaften; es wird in der Regel zum Zweck der Marktbeobachtung, der Repräsentanz und der Koordination errichtet und ist nach dem türkischen Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen genehmigungspflichtig. Welche der beiden Formen zu Ihren Zielen passt, bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen.
Beim anlassbezogenen Mandat wird für jedes Problem eine eigene Akte angelegt und gesondert abgerechnet. In der laufenden Beratung bauen Sie dagegen eine dauerhafte Beziehung zu einem Team auf, das Ihr Unternehmen kennt: Der tägliche rechtliche Bedarf wird gedeckt, ohne dass jedes Mal eine neue Akte eröffnet werden muss, und zu vorhersehbaren Kosten. Dieses Modell ist für Unternehmen gedacht, die auf Tempo und Kontinuität angewiesen sind. Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Im Schiedsverfahren wird der Streit nicht von den staatlichen Gerichten entschieden, sondern von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, die die Parteien selbst bestimmen; in der Türkei richtet sich das nach dem türkischen Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) und nach den Schiedsvorschriften der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100). Das Verfahren ist in der Regel vertraulich, beruht auf fachlicher Spezialisierung, und der ergangene Schiedsspruch lässt sich international leichter vollstrecken.
Das Schiedsverfahren setzt einen entsprechenden Willen der Parteien voraus. Zum Ausdruck gebracht wird dieser Wille in aller Regel durch eine in den Vertrag aufgenommene Schiedsklausel oder durch eine gesonderte Schiedsvereinbarung; maßgeblich sind dabei das türkische Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) und die Schiedsvorschriften der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100). Dass die Klausel sauber gefasst ist, ist für die Tragfähigkeit des gesamten Verfahrens entscheidend.
Haftungsgrenzen, die Versicherungspflicht, die Ablieferungsbedingungen, Verzugsstrafen sowie das anwendbare Recht und der Gerichtsstand sind die entscheidenden Klauseln eines Beförderungsvertrags. Vorformulierte Standardverträge sind meist zugunsten des Frachtführers gestaltet. Wir prüfen und verhandeln den Vertrag so, dass er Ihre Position schützt.
Bei Ansprüchen auf Versicherungsleistung richtet sich die Verjährung nach der Art der Versicherung, und wird sie versäumt, führt das zum Verlust des Anspruchs. Auch die Frage, wann die Frist zu laufen beginnt, ist eine entscheidende rechtliche Bewertung. Wir prüfen Ihre Akte ohne Zeitverlust, steuern das Fristrisiko und sichern Ihren Anspruch.
Wer die Gesellschaft in welchem Umfang und mit welcher Zeichnungsform vertritt, legt das Leitungsorgan durch Beschluss fest; nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) wird diese Befugnis in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) eingetragen. Das Unterschriftszirkular (imza sirküleri) weist sie nach. Weil eine verspätete Eintragung von Änderungen der Befugnis die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften berühren kann, verfolgen wir den Eintragungsvorgang sorgfältig.
Wir beraten bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsverträgen, bei Transaktionen zwischen Gesellschaften, in Vertragshändler- und Lieferbeziehungen, beim Forderungseinzug und bei der Beilegung handelsrechtlicher Streitigkeiten nach türkischem Recht (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) — außergerichtlich, im Schiedsverfahren und vor türkischen Gerichten. Ziel ist, Ihre unternehmerischen Vorhaben rechtlich durchsetzbar und von Risiken befreit umzusetzen.
Je nach Art der Forderung kommen die auf Wechselpapiere zugeschnittene Sonderbetreibung aus Wechsel oder Scheck (kambiyo senetlerine özgü takip), die Betreibung ohne Titel (ilamsız takip) oder der Klageweg in Betracht — alle drei nach dem türkischen Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004). Halten Sie eine starke Urkunde in Händen, führt die Sonderbetreibung aus Wechselpapieren deutlich schneller zum Ergebnis. Wir bewerten Ihre Akte, bestimmen den Weg zur schnellsten Realisierung und leiten das Verfahren vor dem zuständigen türkischen Vollstreckungsamt ein.
Bei einem erheblichen Teil der handelsrechtlichen Forderungs- und Schadensersatzklagen ist die Mediation nach türkischem Recht Prozessvoraussetzung (dava şartı arabuluculuk); vor Klageerhebung muss also bereits eine Mediatorin oder ein Mediator angerufen worden sein. Wir planen das Verfahren als Ganzes und beziehen diese Voraussetzung von Anfang an ein.
In der Türkei ist die Mediation (arabuluculuk) in vielen Handelssachen Prozessvoraussetzung (dava şartı) und muss daher vor einer Klageerhebung durchlaufen werden. Kommt es Ihnen auf Vertraulichkeit und Geschwindigkeit an, sind Mediation oder Schiedsverfahren häufig der geeignetere Weg; wird eine richtungweisende Entscheidung mit Präzedenzwirkung gebraucht, kann die Klage vor den türkischen Gerichten vorzugswürdig sein. Den strategisch sinnvollsten Weg bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen, ausgerichtet an der Natur der Sache.
Steuerpflichtige, die Geschäfte mit verbundenen Personen tätigen, müssen diese Geschäfte am Fremdvergleichsgrundsatz ausgerichtet dokumentieren; Grundlage sind die Regeln des türkischen Körperschaftsteuergesetzes (Kurumlar Vergisi Kanunu, Gesetz Nr. 5520) über die verdeckte Gewinnausschüttung mittels Verrechnungspreisen. Eine lückenhafte Dokumentation begründet das Risiko einer Nachfestsetzung mit Steuerstrafe. Wir erarbeiten eine auf Ihre konzerninternen Geschäfte zugeschnittene Verrechnungspreisrichtlinie samt Dokumentationspaket.
Beim Formwechsel (tür değişikliği) wandelt sich die Gesellschaft unter Wahrung ihrer Rechtspersönlichkeit in eine andere Gesellschaftsform um, etwa von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung türkischen Rechts (limited şirket) in die Aktiengesellschaft türkischen Rechts (anonim şirket). Bei der Spaltung (bölünme) hingegen werden das Vermögen und der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft ganz oder teilweise auf andere Gesellschaften übertragen. Beide Vorgänge sind im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102, TTK) geregelt und dienen unterschiedlichen Zwecken.
Ja. Als Team, das auf der Achse zwischen der Türkei und Deutschland, Österreich und der Schweiz arbeitet, begleiten wir grenzüberschreitende Gründungs- und Wachstumsvorhaben mehrsprachig — auf Deutsch, Türkisch und Englisch. Dabei sind die rechtlichen Anforderungen beider Seiten im Blick: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul, Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover); für Österreich und die Schweiz binden wir örtliche Anwältinnen und Anwälte ein. Ziel ist eine Struktur, die in beiden Rechtsordnungen praktisch umsetzbar bleibt.
Die passende Struktur richtet sich nach dem Volumen der Investition, dem Tätigkeitsfeld und den Zielen der investierenden Seite. Eine eigenständige Kapitalgesellschaft türkischen Rechts, eine Zweigniederlassung (şube) oder ein allein der Repräsentanz dienendes Verbindungsbüro (irtibat bürosu) beantworten jeweils unterschiedliche Bedürfnisse. Wir bewerten die rechtlichen und die steuerlichen Folgen jeder Option und legen das für Sie passende Modell gemeinsam mit Ihnen fest.
Ja. Damit ausländische Staatsangehörige in der Türkei legal arbeiten können, ist grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis erforderlich, und der Antrag wird über den Arbeitgeber gestellt. Die Arbeitserlaubnis tritt zugleich an die Stelle der Aufenthaltserlaubnis (ikamet izni). Arbeiten ohne Erlaubnis begründet für die beschäftigte Person ebenso wie für den Arbeitgeber das Risiko eines Bußgelds und der Abschiebung.
Nach türkischem Recht (Gesetz Nr. 4875) gelten für ausländische Gesellschafter grundsätzlich dieselben Gründungsvoraussetzungen wie für türkische. Die Gründung einer Anonim Unternehmen (A.Ş.) oder Limited Unternehmen (Ltd. Şti.) verläuft in vier Schritten: Satzung (ana sözleşme), Übernahme des Kapitals (sermaye taahhüdü), Eintragung in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) und steuerliche Registrierung (vergi kaydı). Wir führen das Gründungsverfahren von Anfang bis Ende und gestalten die Beteiligungsstruktur nach Ihren Zielen.
Die laufende Beratung wird in aller Regel über einen festen monatlichen Retainer abgerechnet. Die Höhe wird von vornherein festgelegt und richtet sich nach Größe und Branche Ihres Unternehmens sowie nach dem erwarteten Arbeitsaufkommen; dabei werden die Untergrenzen beachtet, die das türkische Anwaltsgesetz (Avukatlık Kanunu, Gesetz Nr. 1136) und der zugehörige Gebührentarif vorgeben. So wird der Aufwand für die rechtliche Betreuung zu einem vorhersehbaren Posten in Ihrem Budget.
Compliance ist kein einmal erreichtes Ziel, sondern ein Vorgang, der Kontinuität verlangt. Die Vorschriften ändern sich — das gilt für das türkische Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) ebenso wie für die europäischen Vorgaben —, das Unternehmen weitet seine Tätigkeit aus, und neue Risiken treten hinzu. Deshalb prüfen wir das Programm in festen Abständen und passen es an die jeweils geltenden Regelwerke und an den veränderten Bedarf Ihres Unternehmens an.
Nein. Richtlinien, die nur auf dem Papier stehen, bieten im Prüfungsfall keinen Schutz — eine Behörde sieht sich an, was tatsächlich gelebt wird, nicht, was abgeheftet ist. Ein wirksames Programm umfasst neben den schriftlichen Richtlinien auch interne Kontrollmechanismen, eine klare Zuweisung von Verantwortung, die Schulung der Belegschaft und eine regelmäßige Überwachung. Unser Ziel ist es, Compliance in ein praktikables System zu überführen, das im Tagesgeschäft verankert ist.
Ja. Deutsche Kundenunternehmen tragen für ihre eigene Lieferkette selbst ein rechtliches Risiko; deshalb können sie die Zusammenarbeit mit Lieferanten, die die Anforderungen nicht erfüllen, beenden oder ihre Bestellmengen zurückfahren. Compliance ist damit nicht bloß eine gesetzliche Pflicht, sondern die Absicherung Ihrer Geschäftsbeziehung und Ihrer Wettbewerbsfähigkeit im DACH-Markt.
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Unser Team beantwortet Ihre Frage gern. Schreiben Sie uns — in der Regel melden wir uns innerhalb eines Werktags zurück.
Fühlen Sie sich in rechtlichen Abläufen nie fremd.
Wenn Sie die gesuchte Antwort nicht gefunden haben, schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Sätzen; wir leiten Sie an das richtige Team weiter.