In jeder Phase eines Streits: ergebnisorientierte Strategie und Vertretung in der Türkei.
In Mediation, Prozessführung vor türkischen Gerichten, Zwangsvollstreckung und Schiedsverfahren – von rein türkischen bis zu grenzüberschreitenden Verfahren – entwickeln wir die Rechtsstrategie und übernehmen die Vertretung, damit Sie schnell und fundiert entscheiden können.
Leistungen im Bereich Streitbeilegung
Die Leistungen dieser Kategorie erbringen wir einzeln oder – je nach Bedarf – innerhalb eines integrierten Arbeitsplans.
Mediation
Die Mediation löst Handelsstreitigkeiten, ohne den Weg zum Gericht zu nehmen: in der Hand der Parteien, vertraulich und zu geringen Kosten. Von der zwingenden Mediation vor Klageerhebung bis zu freiwilligen Verfahren bieten wir am Tisch eine starke und gut vorbereitete Vertretung.
Ansehen →Prozessführung vor türkischen Gerichten
In Handels- und Zivilprozessen bieten wir eine geschlossene Verteidigung: von der Prozessstrategie über den Schriftsatz und die Beweisführung bis zur Vertretung in der Verhandlung vor türkischen Gerichten und bis in die Stufen von Berufung und Revision. Auch bei der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung grenzüberschreitender Entscheidungen stehen wir Ihnen zur Seite.
Bekämpfung von ProduktpiraterieKlagen auf AusgleichsanspruchCyberversicherung und RegressKündigung und WiedereinstellungsklageStreitverfolgung nach der MesseAnsehen →Zwangsvollstreckung und Forderungseinzug
Vom Verfahren mit und ohne Titel über die Pfändung bis zur Aufhebung des Widerspruchs, zur Insolvenz und zum Konkordat führen wir alle Vollstreckungsverfahren nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) entschlossen. Unser Ziel ist, dass Ihre Forderung in kürzester Zeit tatsächlich eingezogen wird.
Ansehen →dSchiedsverfahren
In der nationalen und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit bieten wir umfassende Vertretung – von der Gestaltung der Schiedsklausel über die Bildung des Schiedsgerichts und das Verfahren bis zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche. In Verfahren nach ISTAC, ICC und dem türkischen MTK stehen wir an Ihrer Seite.
Ansehen →eAnerkennung und Vollstreckbarerklärung
Ausländische Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüche entfalten in der Türkei nicht von selbst Wirkung. Mit Verfahren der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung machen wir aus Ihrer Entscheidung einen nach türkischem Recht gültigen, vollstreckbaren Titel; den Ablauf bis zur Einziehung führen wir aus einer Hand.
Ansehen →Einstweiliger Rechtsschutz und Sicherungsmaßnahmen
Manche Rechtsverluste warten nicht, bis das Verfahren entschieden ist. Mit den Instrumenten des einstweiligen Rechtsschutzes — einstweilige Anordnung, Arrest und Beweissicherung — verhindern wir das Beiseiteschaffen von Vermögen, nicht wiedergutzumachende Schäden und den Verlust von Beweismitteln schon zu Beginn der Auseinandersetzung.
SchutzschriftSchutzrechtsanalyse vor der MesseAnsehen →Wie wir arbeiten
Drei Schritte, die wir in jeder Streitakte gehen – ausgerichtet auf Planbarkeit und auf die Realisierung der Forderung.
01 · Analyse & Strategie
Wir bewerten die Beweislage, die Realisierbarkeit der Forderung und das Verjährungsrisiko; daraus entsteht ein Fahrplan, der Prozessführung in der Türkei, Schiedsverfahren, Mediation und einstweiligen Rechtsschutz nach Kosten und Erfolgsaussicht gegenüberstellt.
02 · Sicherung & Lösung
Wo nötig, sichern wir den Anspruch durch einstweilige Verfügung und Arrest; lässt sich am Tisch eine Lösung finden, streben wir über Verhandlung und Mediation eine frühe, vollstreckbare Einigung an.
03 · Vertretung & Vollstreckung
Konsequente Vertretung vor dem türkischen Gericht oder dem Schiedsgericht; Vollstreckung der erstrittenen Entscheidung, Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel und Begleitung, bis der Betrag eingegangen ist.
Wir behandeln einen Streit nicht nur als Verfahren, sondern als unternehmerisches Risiko
Bei jedem Streit klären wir zuerst das Ziel, die Kosten, den Zeitdruck und die Realisierbarkeit der Forderung; erst danach entwerfen wir gemeinsam den Weg über Mediation, Prozessführung in der Türkei, Zwangsvollstreckung oder Schiedsverfahren. In dringenden Fällen sichern wir Ihre Position durch einstweiligen Rechtsschutz und Arrest; ausländische Gerichts- und Schiedssprüche machen wir im Wege der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung in der Türkei durchsetzbar. Ziel ist nicht, ein Verfahren in die Länge zu ziehen, sondern das wirtschaftliche Ergebnis auf dem kürzesten und sichersten Weg zu erreichen.
- Mediation
- Prozessführung vor türkischen Gerichten
- Zwangsvollstreckung
- Schiedsverfahren
- Anerkennung & Vollstreckbarerklärung
- Einstweiliger Rechtsschutz & Arrest

Verwandte Rechtsgebiete
Streitbeilegung greift eng mit mehreren Rechtsgebieten ineinander.
Das Team hinter dieser Leistung
Lernen Sie unser mehrsprachiges Team kennen: türkische Anwältinnen und Anwälte, die den deutsch-türkischen Rechtsverkehr täglich begleiten.
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Aktuelle Beiträge und Leitfäden im Bereich Streitbeilegung.
Die Anerkennung (tanıma) verleiht einer ausländischen Gerichtsentscheidung in der Türkei die Wirkung der Rechtskraft und der vollen Beweiskraft; die Vollstreckbarerklärung (tenfiz) fügt dem eines hinzu — sie macht die Entscheidung in der Türkei zwangsweise vollstreckbar. In der Praxis richtet sich die Wahl nach dem Ergebnis, das Sie brauchen. Muss eine Forderung eingezogen, eine Sache herausgegeben oder eine Leistun…
Nicht von selbst. Ein deutsches Gerichtsurteil entfaltet in der Türkei keine unmittelbare Wirkung; durchsetzbar wird es erst, wenn ein türkisches Gericht es in einem Verfahren der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) — oder, wo das genügt, der Anerkennung (tanıma) — für wirksam erklärt. Die türkischen Gerichte gehen im Allgemeinen davon aus, dass zwischen der Türkei und Deutschland faktische Gegenseitigkeit (de facto müt…
Die Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche in der Türkei richtet sich nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958, dem die Türkei beigetreten ist; soweit ein Fall außerhalb des Übereinkommens liegt, gelten stattdessen die Vorschriften des türkischen Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK). Verlangt werden im Kern eine wirksame und schriftliche Schiedsvereinbarun…
Die Dauer eines Verfahrens der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) lässt sich nicht in einer einzigen Zahl ausdrücken; sie hängt von der Geschäftslast des türkischen Gerichts ab, von den Einwänden, die die Gegenseite erhebt, und davon, wie vollständig das Belegset in der Akte ist. Der häufigste Grund für eine Verzögerung liegt dabei in Ihrer Hand: dass die ausländische Entscheidung nicht von Anfang an mit der ordnungsge…
Die Vollstreckbarerklärung (tenfiz) verleiht dem ausländischen Titel die Kraft eines türkischen Gerichtsurteils; auf dieser Grundlage ziehen Sie Ihre Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung aus einem Titel (ilamlı icra) ein. Das Verfahren läuft nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) über das türkische Vollstreckungsamt (icra dairesi): Der Schuldnerseite wird…
Beides sind Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, sie dienen aber unterschiedlichen Ansprüchen. Der Arrest (ihtiyati haciz) sichert allein die Beitreibung von Geld- und Sicherheitsforderungen, indem noch vor Klage oder Vollstreckungsverfahren auf das Vermögen der Schuldnerseite zugegriffen wird; er ist im türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) geregelt. Die einstweili…
In wirklich eiligen Fällen, in denen ein Zuwarten Nachteile bringt, kann das türkische Gericht über den Antrag auf eine einstweilige Anordnung (ihtiyati tedbir) ohne Anhörung der Gegenseite nach Aktenlage entscheiden — noch am selben Tag oder binnen weniger Tage. Diese Geschwindigkeit folgt aus den Vorschriften der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100) zum einstweiligen Rechtssc…
Im Grundsatz ja. Wenn das türkische Gericht eine einstweilige Anordnung (ihtiyati tedbir) erlässt, verlangt es eine Sicherheitsleistung, die den Schaden abdeckt, der der Gegenseite und Dritten entstehen kann, falls sich die Anordnung als unberechtigt erweist. Das ist eine Anforderung der Vorschriften der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100) zum einstweiligen Rechtsschutz. Die H…
Lassen Sie uns den richtigen Arbeitsplan im Bereich Streitbeilegung gemeinsam festlegen.
Im Erstgespräch klären wir den passenden Leistungsumfang, den Zeitrahmen und die Prioritäten.





