Die Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche in der Türkei richtet sich nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958, dem die Türkei beigetreten ist; soweit ein Fall außerhalb des Übereinkommens liegt, gelten stattdessen die Vorschriften des türkischen Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK).
Verlangt werden im Kern eine wirksame und schriftliche Schiedsvereinbarung, die Wahrung des rechtlichen Gehörs und der Gleichbehandlung der Parteien, ein Schiedsspruch, der verbindlich geworden ist, und ein Inhalt, der dem türkischen ordre public nicht widerspricht. Zwei Züge machen die Prüfung enger, als es zunächst klingt: Das türkische Gericht der Vollstreckbarerklärung nimmt den Schiedsspruch nicht erneut in der Sache auf, sondern kontrolliert allein diese begrenzten Voraussetzungen — und die Versagungsgründe sind im Übereinkommen abschließend aufgezählt, werden eng ausgelegt, und die Beweislast trägt weit überwiegend die Partei, die sich der Vollstreckbarerklärung widersetzt. Wo Ihre Akte gemessen an diesen Voraussetzungen stark und wo sie schwach ist, bewerten wir, bevor sie eingereicht wird.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.