Behandeln Sie Steuern als Strategie, nicht als Risiko.
Von der Steuerplanung über die Streitbeilegung bis zu Verrechnungspreisen und grenzüberschreitender Besteuerung: Wir beraten so, dass Ihre steuerlichen Pflichten nach türkischem Recht rechtskonform und zugleich effizient erfüllt werden.
Planbare Steuern, eine gesunde Bilanz
Die Steuer ist der unsichtbare Bestandteil jeder unternehmerischen Entscheidung. Richtig strukturierte Geschäfte und fristgerecht erfüllte Pflichten verhindern Sanktionsrisiken und schützen zugleich die Liquidität. Steuern sind kein Thema, das man nachträglich korrigiert, sondern eine Strategie, die von Anfang an geplant wird. In der Türkei laufen die maßgeblichen Regeln in der Abgabenordnung (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) und in den Einzelsteuergesetzen zusammen – Körperschaftsteuer (Gesetz Nr. 5520), Einkommensteuer (Gesetz Nr. 193) und Umsatzsteuer (Gesetz Nr. 3065).
Wir lesen das türkische Steuerrecht und die Doppelbesteuerungsabkommen gemeinsam – für Unternehmen aus dem DACH-Raum vor allem das deutsch-türkische Doppelbesteuerungsabkommen vom 19. September 2011 – und stellen Ihre gesellschaftsrechtlichen Vorgänge, Ihre grenzüberschreitenden Strukturen und mögliche Steuerstreitigkeiten auf eine effiziente und verteidigungsfähige Grundlage. Fragen des türkischen Steuerrechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Steuerrechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover) mit den steuerberatenden Berufen auf deutscher Seite.

Unsere Leistungen in diesem Rechtsgebiet
Von der Planung bis zum Streit: alle Dimensionen der steuerlichen Pflichten.
Staatliche Förderungen und Zuschussprogramme
KOSGEB, TÜBİTAK, Entwicklungsagenturen und Exportförderung: Eignungsprüfung, Antragsakte und Einhaltung von Zusagen und Prüfungsanforderungen.
Mehr erfahren →Steuermodellierung vor der Investition
Modellierung der Steuerszenarien vor Investitions- und Strukturentscheidungen: Rechtsform, Finanzierung, Gewinnausschüttung und Wirkungen der Doppelbesteuerung.
Mehr erfahren →Steuerprüfung und Einigungsverfahren
Vom ersten Schreiben der Prüfung über den Einigungstisch bis, wenn nötig, zur Klage vor dem türkischen Steuergericht: Steuerung von Unterlagen, Verteidigung und Strategie über den gesamten Verlauf.
Mehr erfahren →Beratung zum Investitionsanreizzertifikat
Von der Fördermodellierung über den E-TUYS-Antrag und die Revisionsverfahren bis zum Abschlussvermerk: der gesamte Lebenszyklus des türkischen Investitionsanreizzertifikats aus einer Hand.
Mehr erfahren →OSS / IOSS und EU-Mehrwertsteuerregistrierungen
Mehrwertsteuer-Compliance beim B2C-Verkauf in die EU: Aufbau der OSS- und IOSS-Registrierungen, Erklärungsordnung, Schwellenüberwachung, Marktplatzszenarien (deemed supplier) sowie Lager- und Fulfilment-Registrierungen.
Mehr erfahren →Steuer-Compliance
Von den Erklärungsprozessen bis zur Steuerplanung, von den Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Begleitung in der Prüfung steuern wir die Steuer-Compliance aus einer Hand. Auf der Achse Türkei–DACH schaffen wir Klarheit in der grenzüberschreitenden Besteuerung.
Mehr erfahren →Ein Blick, der die Steuer zusammen mit der unternehmerischen Entscheidung liest
Die Steuer steht an der Schnittstelle von Recht und Rechnungswesen. Wir gestalten Ihre Geschäfte mit Blick auf das kaufmännische Ziel und die steuerlichen Folgen zugleich; entsteht ein Streit, vertreten wir die Steuerpflichtigen nachdrücklich in der Prüfung, in der Verständigung und vor den türkischen Finanzgerichten. Für Unternehmensgruppen aus dem DACH-Raum prüfen wir zusätzlich, ob die türkische Struktur mit dem Bild auf deutscher Seite zusammenpasst – Verrechnungspreise, Quellensteuern und Betriebsstättenrisiken lassen sich nur beidseitig beurteilen, weshalb wir dafür mit unserer Partnerkanzlei activelaw (Hannover) und den steuerberatenden Berufen zusammenarbeiten.
- Verzahnter Blick auf türkisches Steuerrecht und Rechnungswesen
- Erfahrung in grenzüberschreitenden Sachverhalten und bei Doppelbesteuerung
- Dokumentationsexpertise bei Verrechnungspreisen
- Wirksame Verteidigung in Steuerprüfung und Verständigung
- Ergebnisorientierte Vertretung vor den türkischen Finanzgerichten

Verwandte Rechtsgebiete
Rechnungswesen und Steuerrecht werden in den meisten Mandaten zusammen mit den folgenden Rechtsgebieten bearbeitet.
Team in diesem Rechtsgebiet
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.
Zugehörige Publikationen
Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden zu diesem Gebiet aus dem Knowledge Center.

Generationswechsel im Familienunternehmen: fünf Instrumente der rechtlichen Planung
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Ausländische Direktinvestitionen in der Türkei: rechtlicher Rahmen und Chancen
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E-Commerce von der Türkei in die EU: Umsatzsteuer, OSS/IOSS und DSGVO-Checkliste
Weiterlesen →Zwischen der Türkei und Deutschland besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung; es enthält Mechanismen — Freistellung oder Anrechnung —, die verhindern, dass dieselben Einkünfte in beiden Staaten zugleich besteuert werden. Ihre grenzüberschreitenden Strukturen legen wir so an, dass sie den Nutzen dieses Abkommens bestmöglich ausschöpfen: Fragen des türkischen Steuerrechts bearbeitet Köksal in Istanbul, die deutschrechtliche Seite bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Steuerpflichtige, die Geschäfte mit verbundenen Personen tätigen, müssen diese Geschäfte am Fremdvergleichsgrundsatz ausgerichtet dokumentieren; Grundlage sind die Regeln des türkischen Körperschaftsteuergesetzes (Kurumlar Vergisi Kanunu, Gesetz Nr. 5520) über die verdeckte Gewinnausschüttung mittels Verrechnungspreisen. Eine lückenhafte Dokumentation begründet das Risiko einer Nachfestsetzung mit Steuerstrafe. Wir erarbeiten eine auf Ihre konzerninternen Geschäfte zugeschnittene Verrechnungspreisrichtlinie samt Dokumentationspaket.
Ja. Gegen Steuerfestsetzungen und Steuerstrafen stehen nach türkischem Recht (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) mehrere Wege offen: die Verständigung mit der Finanzverwaltung (uzlaşma), der Berichtigungsantrag (düzeltme) und die Klage vor dem türkischen Finanzgericht (vergi mahkemesi). Fristen und strategische Folgen unterscheiden sich von Weg zu Weg. Wir bewerten Ihre Akte, bestimmen den Weg mit der höchsten Erfolgsaussicht und führen das Verfahren.
Die Steuerprüfung nach türkischem Recht (vergi incelemesi, Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) ist ein technisches Verfahren, dessen Risiko sich bei richtiger Steuerung erheblich verringern lässt. Entscheidend sind die zutreffende und widerspruchsfreie Vorlage der angeforderten Unterlagen, die Antworten auf die Prüfungsniederschriften und, wo angezeigt, der Weg der Verständigung mit der türkischen Finanzverwaltung (uzlaşma). Wir steuern das Verfahren von Beginn an und halten die drohende Nachfestsetzung und die Steuerstrafe so gering wie möglich.
Steuerplanung heißt, die Steuerlast dadurch zu optimieren, dass die Befreiungen, Abzüge und Gestaltungen genutzt werden, die das türkische Steuerrecht selbst vorsieht — sie ist vollständig rechtmäßig. Steuerhinterziehung besteht dagegen aus rechtswidrigen Handlungen wie dem Verschweigen von Einkünften und ist nach dem türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) mit empfindlichen Sanktionen bedroht. Wir gestalten ausschließlich rechtmäßig und verteidigungsfähig.
Wählen Sie für Rechnungswesen und Steuerrecht den richtigen rechtlichen Partner.
Holen Sie sich unsere Erfahrung in der Türkei und im DACH-Raum an Ihre Seite – mit umsetzbaren Lösungen, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind.


