Schwerpunkt

Ein sicherer Einstieg in die Türkei – von der Gründung bis zum Anreiz.

Für Investorinnen und Investoren aus dem Ausland: Gesellschaftsgründung in der Türkei, Investitionsanreize, Arbeitserlaubnisse, Immobilien und Steuerstruktur – in einem Team, mit Berichterstattung auf Deutsch und auf Englisch.

Überblick

Ein ganzheitlicher rechtlicher Rahmen für den Markteintritt in die Türkei

Bei einer Investition in der Türkei bestimmt die richtige rechtliche Struktur die wirtschaftliche Lebensdauer der Investition. Gesellschaftsform, Anreize, Governance, Verträge, Beschäftigte, Daten und Streitrisiken müssen von Anfang an gemeinsam modelliert werden – nach türkischem Recht, allen voran dem Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102, TTK) und dem Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen).

Mit einem Team, das die örtliche Praxis kennt und auf Deutsch und auf Englisch arbeitet, führen wir die rechtlichen und operativen Schritte in der Türkei von einem einzigen Kontaktpunkt aus. Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat, Istanbul Barosu) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert (§ 206 BRAO) und berät in Deutschland, auf Deutsch, zum türkischen Recht – Ihre Konzernleitung bekommt die türkische Akte damit ohne Übersetzungsschicht erklärt.

Markteintritt Türkei Strategie / Operatives
Compliance-Lücken

Die 6 Lücken, die uns bei Investitionen in der Türkei am häufigsten begegnen

Die Türkei sichert ausländischen Investitionen die Inländerbehandlung zu; die Praxis besteht jedoch aus Registrierungs-, Genehmigungs- und Anreizschritten, die in der richtigen Reihenfolge zu gehen sind. Gerät die Reihenfolge durcheinander, geraten Kalender und Kosten mit.

01

Struktur und Gesellschafterordnung sind übereilt

Anonim şirket (Aktiengesellschaft) oder limited şirket (Gesellschaft mit beschränkter Haftung); Gesellschaftervereinbarung, Vertretungsbefugnisse und Mechanismen der Gewinnabführung – übereilte Entscheidungen am Gründungstag erschweren jeden weiteren Schritt.

TTK (Gesetz Nr. 6102) · GesellschafterstrukturGesellschaftsgründung und Eintragung →
02

Die Zusicherungen des Gesetzes Nr. 4875 werden nicht genutzt

Werden Inländerbehandlung, freier Gewinntransfer und Enteignungsschutz nicht in den Investitionsplan eingearbeitet, tragen konzerninterne Finanzierung und Ausstiegsszenarien unnötige Risiken.

Türkisches Gesetz Nr. 4875 über ausländische DirektinvestitionenAusländische Direktinvestition →
03

Das Fenster für die Anreize ist verpasst

Die Investitionsanreizbescheinigung muss vorliegen, bevor die Ausgaben beginnen; ein späterer Antrag begründet keine rückwirkenden Ansprüche. Region und Investitionspositionen sind vor der Bescheinigung zu planen.

Türkisches Recht der InvestitionsanreizeInvestitionsanreizbescheinigung →
04

Die Erlaubnisse der Geschäftsführung sind nicht mit der Gründung geplant

Werden die Arbeitserlaubnisse ausländischer Geschäftsführung und Schlüsselkräfte erst nach der Gründung bedacht, blockieren sich Zeichnungsbefugnis und Bankverfahren über Monate.

Türkisches Gesetz Nr. 6735 über internationale ArbeitskräfteArbeitserlaubnisse →
05

Der Immobilienerwerb läuft ohne Kontrolle

Der Immobilienerwerb einer Gesellschaft mit ausländischem Kapital unterliegt Vorabgenehmigungen und Gebietskontrollen; ein ungeprüfter Vertrag erzeugt das Risiko, nach geleisteter Zahlung ohne Eintragung dazustehen.

Art. 36 des türkischen Grundbuchgesetzes Nr. 2644 · GebietskontrollenImmobilientransaktionen →
06

Das Steuermodell wird ans Ende geschoben

Werden Quellensteuer, Umsatzsteuer, Verrechnungspreise und die Wirkung des Doppelbesteuerungsabkommens nicht vor der Gründung modelliert, trifft die erste Gewinnausschüttung auf eine überraschende Steuerlast.

Türkisches Körperschaftsteuergesetz (Nr. 5520) · DoppelbesteuerungsabkommenSteuermodellierung vor der Investition →
Warum Köksal?

Die eine Ansprechperson für ausländische Investitionen in der Türkei

Der größte Kostenfaktor beim Markteintritt ist Unsicherheit: welche Genehmigung, in welcher Frist, von welcher Behörde? Wir führen Ihre Investition von der Gründung bis in den Betrieb auf einem einzigen Plan und berichten Ihrer Zentrale planbar in ihrer Sprache. Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; hat Ihre deutsche Muttergesellschaft eigene Fragen des deutschen Rechts, bearbeitet diese unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover), mit der wir den Deutschland-Desk gemeinsam führen.

  • Erfahrung aus FDI-Mandaten im Milliardenbereich
  • Einbindung der Anreizmechanismen in das Investitionsmodell
  • Realistische Zeitplanung für Gründung, Genehmigungen und Beschäftigung
  • Berichterstattung an die Geschäftsleitung auf Deutsch und auf Englisch
  • Durchgehende Begleitung durch laufende Beratung nach der Investition
Markteintritt Türkei interdisziplinäres Team
Warum Köksal?

Die eine Ansprechperson für ausländische Investitionen in der Türkei

4875Praxis zur Zusicherung der Inländerbehandlung
2Richtungen – Investitionen DE→TR und TR→DE
TR·DE·ENSprachen der Berichterstattung
35+Jahre Investitionspraxis
03

Zugehörige Leistungen

Unsere in diesem Schwerpunkt am häufigsten eingesetzten Leistungen — mit ihrem jeweiligen Umfang.

Ausländische Direktinvestitionen

Für ausländische Investorinnen und Investoren steuern wir den Eintritt in die Türkei aus einer Hand: Strategie, Strukturierung, Gründung und die Inanspruchnahme von Investitionsanreizen. Von Genehmigungen und Lizenzen bis zur Compliance bieten wir bei jedem Schritt eine mehrsprachige, integrierte rechtliche Brücke.

Ansehen

Gesellschaftsgründung & Handelsregistereintragung

Von der Gründung der A.Ş. und der Ltd. Şti. bis zur Eintragung im türkischen Handelsregister und in MERSİS steuern wir den gesamten Ablauf. Von der Satzung (ana sözleşme) bis zur Zweigniederlassung und zum Verbindungsbüro legen wir ein tragfähiges rechtliches Fundament.

Ansehen

Steuer-Compliance

Von den Erklärungsprozessen bis zur Steuerplanung, von den Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Begleitung in der Prüfung steuern wir die Steuer-Compliance aus einer Hand. Auf der Achse Türkei–DACH schaffen wir Klarheit in der grenzüberschreitenden Besteuerung.

Ansehen

Rechtliche Due Diligence

Mit der rechtlichen Due Diligence prüfen wir das Zielunternehmen in den Dimensionen Gesellschaft, Verträge, Rechtsstreitigkeiten, geistiges Eigentum und Compliance und kartieren die Risiken. Wir berichten die roten Flaggen vorab und stellen Ihre Investitions- und Erwerbsentscheidungen auf einen festen Boden.

Ansehen

Vertragsmanagement

Das Vertragsmanagement umfasst die Erstellung und die Verhandlung Ihrer Handelsverträge sowie die Begleitung ihres gesamten Lebenszyklus. Wir berücksichtigen das türkische Recht und die Praxis der DACH-Region zugleich und bauen ausgewogene, durchsetzbare Texte.

Ansehen
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Praxishilfe

Markteintritt Türkei için 9 maddelik hukuki kontrol listesi

Hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse; wir schalten die vollständige Liste sofort frei. Sie können sie ausdrucken und mit Ihrem Team teilen.

  1. Entscheidung über die Struktur — Der Vergleich zwischen anonim şirket (Aktiengesellschaft) und limited şirket (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist zusammen mit Governance, Prüfung und Ausstiegsszenarien getroffen.
  2. Gesellschaftervereinbarung — Befugnisse, Vetorechte, Gewinnverteilung und Beschränkungen der Anteilsübertragung sind im Einklang mit der Satzung formuliert.
  3. Gründungsunterlagen für MERSİS — Satzung, Zeichnungs- und Vollmachtsurkunden liegen mit Apostille und Übersetzung bereit.
  4. Voranalyse der Anreize — Investitionsposition, Region und Förderelemente sind kartiert, bevor die Ausgaben beginnen.
  5. Erlaubniskalender — Die Anträge für ausländische Geschäftsführung und ausländisches Personal sind mit dem Gründungskalender abgeglichen.
  6. Bank und Kapitalfluss — Kapitaleinbringung, Devisenunterlagen und die Nachweise zur wirtschaftlich berechtigten Person sind für die Compliance-Prüfung der Bank vorbereitet.
  7. Prüfung der Immobilie — Gebietsbeschränkungen und Genehmigungserfordernisse für die Zielimmobilie sind vor dem Vertrag verifiziert.
  8. Steuermodell — Gewinnausschüttung, Quellensteuer und konzerninterne Geschäfte sind zusammen mit dem Doppelbesteuerungsabkommen modelliert.
  9. Compliance-Infrastruktur — Datenschutz nach der KVKK, Arbeitsschutz nach dem Gesetz Nr. 6331 und die branchenbezogenen Genehmigungen stehen, bevor der Betrieb beginnt.

Das Verbindungsbüro (irtibat bürosu) eignet sich für Marktforschung und für die Repräsentanz des Unternehmens; eine gewerbliche Tätigkeit und das Ausstellen von Rechnungen sind ihm nach türkischem Recht untersagt. Ist eine gewerbliche Tätigkeit geplant, muss eine Zweigniederlassung oder eine Gesellschaft in der Türkei gegründet werden. Die richtige Struktur bestimmen wir nach Ihrem Tätigkeitsplan.

Liegen die Unterlagen bereit, kann die Gründung innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein; erforderlich sind apostillierte Übersetzungen der Dokumente der ausländischen Gesellschafterin oder des ausländischen Gesellschafters, eine türkische Steuernummer und eine Anschrift. Die Schritte im türkischen Zentralregistersystem MERSİS und beim Handelsregister führen wir auf Grundlage einer Vollmacht in Ihrem Namen.

Im Grundsatz ja; es gibt länderbezogene Ausnahmen, Beschränkungen in militärischen Sicherheitszonen und zusätzliche Verfahrensschritte, wenn der Erwerb über eine Gesellschaft erfolgt. Die Verfahren beim türkischen Grundbuchamt (tapu) führen wir zusammen mit der Due Diligence und planen die Erwerbsstruktur zugleich in ihrer steuerlichen Dimension.

Wenn die Unterlagen bereitliegen, dauert die Eintragung in das türkische Handelsregister in der Regel wenige Werktage; den tatsächlichen Zeitplan bestimmen die Kette aus Apostille und beglaubigter Übersetzung sowie die Schritte bei der Bank. Mit einer im Ausland erteilten Vollmacht können wir die Gründung abschließen, ohne dass Sie anreisen müssen.

Je nach Region, Branche und Investitionsvolumen kommen die Befreiung von der türkischen Mehrwertsteuer (KDV) und von Zöllen, Steuerermäßigungen sowie Unterstützung bei den Beiträgen zur türkischen Sozialversicherung (SGK) und bei den Zinsen in Betracht. Wir gestalten das Investitionsanreizzertifikat entlang Ihres Geschäftsplans und führen den Antrag selbst.

Ja; nach türkischem Recht können Gewinne, Dividenden und Verkaufserlöse frei aus der Türkei transferiert werden. Mit der richtigen steuerlichen und belegmäßigen Ordnung sind solche Transfers Routinevorgänge; zugleich sorgen wir dafür, dass Sie die Doppelbesteuerungsabkommen so wirksam wie möglich nutzen.

Die bilateralen Investitionsschutzabkommen der Türkei gewähren Gleichbehandlung, Schutz vor Enteignung und den Zugang zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Wir richten Ihre Beteiligungs- und Vertragsstruktur so ein, dass diese Schutzrechte tatsächlich greifen.

Schwerpunkt

Entwickeln wir Ihre Rechtsstrategie für den Markteintritt in die Türkei.

Bewerten wir Ihren Bedarf gemeinsam mit den einschlägigen Rechtsgebieten, Branchenschwerpunkten und regionalen Desks.