Gründen Sie Ihre Gesellschaft in der richtigen Struktur – vollständig und zügig.
Von der Gründung der A.Ş. und der Ltd. Şti. bis zur Eintragung im türkischen Handelsregister und in MERSİS steuern wir den gesamten Ablauf. Von der Satzung (ana sözleşme) bis zur Zweigniederlassung und zum Verbindungsbüro legen wir ein tragfähiges rechtliches Fundament.
Die Gründung bestimmt die Struktur von morgen
Die Gründung einer Gesellschaft ist nicht nur ein förmlicher Eintragungsvorgang, sondern eine strategische Entscheidung über die Beteiligungsstruktur, das Haftungsregime und die Wachstumsfähigkeit Ihres Unternehmens. Im Rahmen des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 – TTK) prägt jede Einzelheit den Geschäftsbetrieb der Folgejahre: die Wahl zwischen der anonim şirket (A.Ş.) und der limited şirket (Ltd. Şti.), die Abfassung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrags (ana sözleşme, Art. 339 ff. bzw. Art. 575 ff. TTK), die Kapitalstruktur ebenso wie der Zuschnitt der Vertretungsbefugnisse. A.Ş. und Ltd. Şti. sind eigenständige Rechtsformen des türkischen Handelsgesetzbuchs; sie entsprechen der deutschen AG und der GmbH funktional, unterliegen aber allein türkischem Recht.
Bei Köksal behandeln wir die Gründung nicht als Formalie, sondern als den ersten Baustein der Unternehmensverfassung. Wir bestimmen die zu Ihrem Geschäftsmodell passende Struktur, formulieren die Satzung bzw. den Gesellschaftsvertrag (ana sözleşme) nach Ihrem Bedarf und führen die Verfahren beim türkischen Handelsregister (ticaret sicili) und im zentralen türkischen Registrierungssystem MERSİS (Merkezi Sicil Kayıt Sistemi) vollständig durch. Bei Gründungen mit ausländischer Beteiligung zwischen der Türkei und der DACH-Region sorgen wir dafür, dass die Gründung den Vorgaben des türkischen Rechts und den Erwartungen der Investorenseite zugleich entspricht.

In welchen Fällen kommt diese Leistung zum Tragen?
Ob Sie eine neue Struktur aufbauen, in den türkischen Markt eintreten oder Ihre bestehende Gesellschaft erweitern – die Begleitung bei Gründung und Eintragung bildet das Rückgrat des gesamten Vorhabens.
Neugründung
Wenn Sie eine A.Ş. oder eine Ltd. Şti. von Grund auf errichten, steuern wir von Anfang bis Ende die Strukturwahl, die Abfassung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrags (ana sözleşme) und sämtliche Eintragungsvorgänge.
Gründung mit ausländischer Beteiligung
Für Unternehmen, die aus der DACH-Region in die Türkei investieren, gestalten wir Gründungen mit ausländischen Gesellschaftern und wickeln die Vollmachten (vekâlet) und die Beschaffung der Unterlagen mehrsprachig ab.
Zweigniederlassung & Verbindungsbüro
Für ausländische Unternehmen, die in der Türkei einen eigenen Standort aufbauen, übernehmen wir die Eintragung der Zweigniederlassung (şube, Art. 40 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 6102) im türkischen Handelsregister sowie die Errichtung des Verbindungsbüros (irtibat bürosu) einschließlich des dafür erforderlichen Genehmigungsverfahrens nach dem türkischen Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen).
Wie läuft die Gründung ab?
Wir schließen die Gründung in drei klaren Schritten ab, ohne Raum für Unklarheiten zu lassen.
01 · Strukturwahl
Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell sowie Ihre Erwartungen an Beteiligung und Haftung und entscheiden auf dieser Grundlage über die richtige Struktur – A.Ş. oder Ltd. Şti.
02 · Gründungsunterlagen
Wir erstellen die Satzung bzw. den Gesellschaftsvertrag (ana sözleşme) sowie die Beteiligungs- und Vertretungsregelungen und bereiten die MERSİS-Anmeldung einschließlich sämtlicher erforderlicher Unterlagen vollständig auf.
03 · Eintragung & Bekanntmachung
Wir nehmen die Anmeldung zum türkischen Handelsregister vor und veranlassen die Eintragung. Wir verfolgen die Bekanntmachung im amtlichen türkischen Handelsregisteranzeiger (Türkiye Ticaret Sicili Gazetesi) und übergeben Ihnen zum Abschluss die nach der Gründung laufenden Pflichten.
Bei der Gründung verbinden wir die juristische und die unternehmerische Sicht
Als Team, das seit 1987 im Handelsverkehr zwischen der Türkei und Deutschland tätig ist, konzipieren wir die Gründung nicht als bloßen Formalakt der Eintragung, sondern als Grundlage für das, was danach folgt: die Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung (genel kurul), das Verwaltungsorgan (yönetim kurulu bzw. müdürler) und die steuerlichen Abläufe. Über unsere Corporate-Secretarial-Leistungen (kurumsal sekreterya) koordinieren wir ab dem Tag der Gründung auch die türkische Buchhaltung, Lohnabrechnung und steuerliche Compliance. Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert (§ 206 BRAO) und berät Sie in Deutschland, auf Deutsch, zum türkischen Recht Ihrer neuen Gesellschaft.
- Wahl zwischen den Strukturen der A.Ş. und der Ltd. Şti., passend zum Geschäftsmodell
- Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag (ana sözleşme), vorausschauend und bedarfsgerecht formuliert
- Mehrsprachige Dokumenten- und Verfahrenssteuerung bei Gründungen mit ausländischer Beteiligung
- Türkisches Handelsregister (ticaret sicili), MERSİS und Bekanntmachung aus einer Hand
- Kontinuität bei der türkischen Buchhaltung, Lohnabrechnung und steuerlichen Compliance nach der Gründung
Spezialisierte Unterleistungen
Gesellschaftsgründung & Handelsregistereintragung — die Einsatzfelder dieser Leistung für konkrete Bedarfslagen.
Weitere Leistungen im Bereich Corporate Secretarial
Bei Bedarf erweitert dasselbe Team seine Arbeit nahtlos auf unsere weiteren Lösungen in diesem Bereich.
Zugehörige Bereiche & Rechtsvorschriften
Die Schwerpunkte und Rechtsgebiete, die diese Leistung berührt, die zugehörigen Desks und die Rechtsvorschriften, die wir dazu verfolgen.
Unsere Mandate in dieser Leistung
Die anonymisierten Beispiele unserer Arbeit, die diese Leistung betreffen.
Das Team hinter dieser Leistung
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.
Zugehörige Publikationen
Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden aus dem Knowledge Center.
Liegen die Unterlagen vollständig vor, wird die Gründung mit dem über MERSİS — das zentrale Registrierungssystem des türkischen Handelsregisters — vorbereiteten Antrag meist binnen weniger Werktage im Handelsregister eingetragen; die Eintragung verleiht der Gesellschaft nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) die Rechtspersönlichkeit. Über die Dauer entscheiden in Wahrheit a…
Ja — für viele Tätigkeitsfelder lässt sich ein virtuelles Büro als Sitz der Gesellschaft angeben; die Anschrift wird nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) eingetragen. Bei den Nachschauen der türkischen Finanzverwaltung (yoklama) wird allerdings geprüft, ob die Tätigkeit unter dieser Anschrift auch tatsächlich ausgeübt wird…
Die Eintragung ist nicht das Ende der Pflichten, sondern ihr Anfang. Mit der Gründung stehen sofort an: die Anmeldung bei der türkischen Finanzverwaltung und die Betriebsstättenanmeldung bei der türkischen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK), die Beglaubigung der gesetzlichen Bücher nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102), die Anträge auf das elektronisc…
Diese Entscheidung hängt von der Zahl der Gesellschafterinnen und Gesellschafter, von der Kapitalstruktur, von der Flexibilität bei der Anteilsübertragung und von Ihren Wachstumsplänen ab. Die Aktiengesellschaft türkischen Rechts (anonim şirket, A.Ş.) eignet sich in der Regel für stärker institutionalisierte, für Investitionen offene Strukturen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung türkischen Rechts (limited şirket, Ltd. Şti.) eher für kleinere Beteiligungskreise; beide Formen sind im türkischen Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102, TTK) geregelt. Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell und bewerten die Vorteile beider Strukturen für Ihren konkreten Fall.
Sind die Unterlagen vollständig vorbereitet und die erforderlichen Beglaubigungen erteilt, lässt sich die Eintragung in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) in aller Regel binnen kurzer Zeit abschließen. Wo ausländische Urkunden beglaubigt, mit einer Apostille versehen und übersetzt werden müssen, kann sich die Dauer verschieben. Indem wir den Ablauf von Anfang an planen, halten wir Verzögerungen so gering wie möglich.
Mit der Gründung beginnen die Beglaubigung der gesetzlichen Bücher, die Vorgänge beim türkischen Finanzamt (vergi dairesi) und bei der türkischen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK), die Einrichtung der Buchführung nach dem türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) sowie die periodischen Erklärungspflichten. Mit unseren Leistungen im Bereich Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya) koordinieren wir Buchhaltung, Lohnabrechnung und steuerliche Compliance und sorgen dafür, dass Ihre Gesellschaft vom ersten Tag an im Einklang mit den türkischen Vorschriften arbeitet.
Die Zweigniederlassung (şube) ist eine Struktur, die im Namen der Muttergesellschaft geschäftlich tätig werden und Erträge erzielen kann; sie wird in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) eingetragen. Das Verbindungsbüro (irtibat bürosu) darf in der Türkei dagegen keine unmittelbaren gewerblichen Erträge erwirtschaften; es wird in der Regel zum Zweck der Marktbeobachtung, der Repräsentanz und der Koordination errichtet und ist nach dem türkischen Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen genehmigungspflichtig. Welche der beiden Formen zu Ihren Zielen passt, bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen.
Das türkische Recht räumt ausländischen Investorinnen und Investoren weitgehend dieselben Bedingungen ein wie inländischen; das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen verankert diesen Gleichbehandlungsgrundsatz. Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) lässt sich eine Aktiengesellschaft (anonim şirket, A.Ş.) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Ltd. Şti.) mit ausländischer Beteiligung gründen; alternativ kommen eine Zweigniederlassung (şube) oder ein Verbindungsbüro (irtibat bürosu) in Betracht. Die Beglaubigung der Unterlagen, die Apostille und die Vollmachten steuern wir mehrsprachig.
Holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung für Gesellschaftsgründung & Handelsregistereintragung.
Lassen Sie uns die für Ihren Bedarf passende Lösung gemeinsam bestimmen – gestützt auf unsere Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.





