Das Gesetz gewährt der ausländischen Investitionsseite Inländerbehandlung, Schutz vor Enteignung außer bei rechtmäßiger Durchführung, den freien Transfer von Gewinnen und Verkaufserlösen sowie in Streitigkeiten neben der türkischen Gerichtsbarkeit den Zugang zur Schiedsgerichtsbarkeit. Die Investitionsdaten werden über E-TUYS gemeldet; maßgeblich ist die Unterrichtung, nicht die Genehmigung.
Gesellschaften mit ausländischem Kapital
Sämtliche in der Türkei gegründeten oder im Wege des Anteilserwerbs übernommenen Gesellschaften mit ausländischem Kapital genießen die Garantien des Gesetzes.
Institutionelle Investitionen
Für Investitionen in Immobilien, Produktion und Dienstleistungen bietet es einen vorhersehbaren rechtlichen Rahmen.
Parteien von M&A-Transaktionen
Auch Investitionen im Wege der Anteilsübertragung unterliegen demselben Rahmen und derselben Meldeordnung.
- 01E-TUYS-Meldungen vornehmen; elektronische Meldung bei Gründung, Anteilsübertragung und Kapitalbewegungen.
- 02Einhaltung der sektorspezifischen Vorschriften sicherstellen; das Gesetz ist der allgemeine Rahmen, sektorspezifische Genehmigungen bleiben vorbehalten.
- 03Bedingungen der Investitionsanreize werden sie in Anspruch genommen, die Zusagen aus dem Investitionsanreizzertifikat überwachen.
Überblick
Das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen ist die Rahmenregelung, die das Regime des ausländischen Kapitals in der Türkei liberalisiert hat. An die Stelle des vor der Investition einzuholenden Genehmigungssystems hat es das Prinzip der bloßen Meldung gesetzt und die Rechtsstellung der ausländischen Investitionsseite an Garantien gebunden.
Grundlegende Garantien
Das Gesetz ruht auf drei Säulen: der Inländerbehandlung (die ausländische Investitionsseite unterliegt denselben Bedingungen wie die inländische), dem Schutz vor Enteignung (zulässig nur, soweit das öffentliche Interesse es erfordert, und gegen Zahlung des Gegenwerts) und der Transferfreiheit (der freie Transfer von Gewinnen, Dividenden sowie Verkaufs- und Liquidationserlösen ins Ausland). In Streitigkeiten steht der Weg zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit offen, sofern deren Voraussetzungen vorliegen.
Die Meldeordnung
Gesellschaften mit ausländischem Kapital melden Gründung, Anteilsübertragungen und Kapitalveränderungen über E-TUYS, das elektronische System des türkischen Ministeriums für Industrie und Technologie. Das ist kein Genehmigungsverfahren; unvollständige Meldungen führen jedoch in Anreiz- und Statistikverfahren zu Reibung. Für Gestaltungen wie die Zweigniederlassung und das Verbindungsbüro (irtibat bürosu) gelten eigene Verfahren.
Worauf es bei der Investitionsplanung ankommt
Das Gesetz Nr. 4875 ist der allgemeine Rahmen; sektorspezifische Vorschriften bleiben vorbehalten. In Bereichen wie Energie, Finanzwesen, Gesundheit und Medien gelten eigene Genehmigungsregime und Beteiligungsobergrenzen — die Strukturierung ist gemeinsam mit dieser Schicht zu planen.
Fahrplan
Wahl der Rechtsform nach dem Investitionsmodell (Anonim Unternehmen [A.Ş., Aktiengesellschaft türkischen Rechts] oder Limited Unternehmen [Ltd. Şti.], Zweigniederlassung, Verbindungsbüro); Steuer- und Anreizplanung; die Gesellschaftervereinbarung; die Verfahren bei E-TUYS und beim türkischen Handelsregister; und, soweit erforderlich, der Zeitplan für die sektorspezifischen Genehmigungen. Diese Schritte in einem einzigen Plan zu führen, verkürzt die Dauer der Gründung und verringert zugleich das Risiko.
Hinweise aus der Praxis
Das Gesetz Nr. 4875 ist kein Sanktionsgesetz; die praktischen Risiken liegen in der Disziplin der Registerführung: Verzögerte E-TUYS-Meldungen führen in Anreiz- und Statistikverfahren zu Reibung, und fehlende Belege für Kapitalbewegungen erzeugen später bei Gewinntransfers und Kapitalerhöhungen Beweisprobleme. Die sektorspezifischen Genehmigungsregime (Energie, Finanzwesen, Gesundheit, Medien) sind die Ausnahme von der allgemeinen Freiheit des Gesetzes und gehören vor der Strukturierung geprüft.
Verwandte Inhalte
Für die Schritte der Gründung sehen Sie unseren Leitfaden zur Gesellschaftsgründung in der Türkei, für das Anreizfenster unseren Leitfaden zum Investitionsanreizzertifikat. Die Strategie im Ganzen behandelt unser Schwerpunkt Markteintritt Türkei.
Inkrafttreten & Änderungshistorie
- Süregelen
Digitale Meldung über E-TUYS
Die Meldungen werden über das elektronische System des türkischen Ministeriums für Industrie und Technologie abgewickelt.
- 17.06.2003
Das Gesetz trat in Kraft
An die Stelle der alten, auf Genehmigung gestützten Ordnung trat ein liberaler, auf Meldung beruhender Rahmen.
- 2003 öncesi
Das frühere Gesetz Nr. 6224
Es galt der auf Genehmigung gestützte Rahmen aus dem Jahr 1954.
Amtliche Quellen
Gesetzestext · mevzuat.gov.tr 4875Investitionsbüro der Türkei · invest.gov.tr invest.gov.tr


