Rechtsvorschriften · Türkiye · Gesetz (Gesetz Nr. 4875)

Türkisches Gesetz über ausländische Direktinvestitionen (Nr. 4875)

Der grundlegende Schutzrahmen für ausländische Unternehmen, die in der Türkei investieren, ist das Gesetz Nr. 4875: Das Prinzip der bloßen Meldung an Stelle eines Genehmigungssystems, die Gleichbehandlung mit inländischen Investitionen und der freie Transfer der Erträge sind durch dieses Gesetz garantiert.

In KraftInkrafttreten · 17.06.2003Quelle · Resmî Gazete (türkisches Amtsblatt) Nr. 25141 vom 17.06.2003Schwellenwert · Sämtliche Auslandsinvestitionen
Kurz gefasst

Das Gesetz gewährt der ausländischen Investitionsseite Inländerbehandlung, Schutz vor Enteignung außer bei rechtmäßiger Durchführung, den freien Transfer von Gewinnen und Verkaufserlösen sowie in Streitigkeiten neben der türkischen Gerichtsbarkeit den Zugang zur Schiedsgerichtsbarkeit. Die Investitionsdaten werden über E-TUYS gemeldet; maßgeblich ist die Unterrichtung, nicht die Genehmigung.

Wen betrifft es?

Gesellschaften mit ausländischem Kapital

Sämtliche in der Türkei gegründeten oder im Wege des Anteilserwerbs übernommenen Gesellschaften mit ausländischem Kapital genießen die Garantien des Gesetzes.

Institutionelle Investitionen

Für Investitionen in Immobilien, Produktion und Dienstleistungen bietet es einen vorhersehbaren rechtlichen Rahmen.

Parteien von M&A-Transaktionen

Auch Investitionen im Wege der Anteilsübertragung unterliegen demselben Rahmen und derselben Meldeordnung.

Wesentliche Pflichten
  • 01E-TUYS-Meldungen vornehmen; elektronische Meldung bei Gründung, Anteilsübertragung und Kapitalbewegungen.
  • 02Einhaltung der sektorspezifischen Vorschriften sicherstellen; das Gesetz ist der allgemeine Rahmen, sektorspezifische Genehmigungen bleiben vorbehalten.
  • 03Bedingungen der Investitionsanreize werden sie in Anspruch genommen, die Zusagen aus dem Investitionsanreizzertifikat überwachen.

Überblick

Das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen ist die Rahmenregelung, die das Regime des ausländischen Kapitals in der Türkei liberalisiert hat. An die Stelle des vor der Investition einzuholenden Genehmigungssystems hat es das Prinzip der bloßen Meldung gesetzt und die Rechtsstellung der ausländischen Investitionsseite an Garantien gebunden.

Grundlegende Garantien

Das Gesetz ruht auf drei Säulen: der Inländerbehandlung (die ausländische Investitionsseite unterliegt denselben Bedingungen wie die inländische), dem Schutz vor Enteignung (zulässig nur, soweit das öffentliche Interesse es erfordert, und gegen Zahlung des Gegenwerts) und der Transferfreiheit (der freie Transfer von Gewinnen, Dividenden sowie Verkaufs- und Liquidationserlösen ins Ausland). In Streitigkeiten steht der Weg zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit offen, sofern deren Voraussetzungen vorliegen.

Die Meldeordnung

Gesellschaften mit ausländischem Kapital melden Gründung, Anteilsübertragungen und Kapitalveränderungen über E-TUYS, das elektronische System des türkischen Ministeriums für Industrie und Technologie. Das ist kein Genehmigungsverfahren; unvollständige Meldungen führen jedoch in Anreiz- und Statistikverfahren zu Reibung. Für Gestaltungen wie die Zweigniederlassung und das Verbindungsbüro (irtibat bürosu) gelten eigene Verfahren.

Worauf es bei der Investitionsplanung ankommt

Das Gesetz Nr. 4875 ist der allgemeine Rahmen; sektorspezifische Vorschriften bleiben vorbehalten. In Bereichen wie Energie, Finanzwesen, Gesundheit und Medien gelten eigene Genehmigungsregime und Beteiligungsobergrenzen — die Strukturierung ist gemeinsam mit dieser Schicht zu planen.

Fahrplan

Wahl der Rechtsform nach dem Investitionsmodell (Anonim Unternehmen [A.Ş., Aktiengesellschaft türkischen Rechts] oder Limited Unternehmen [Ltd. Şti.], Zweigniederlassung, Verbindungsbüro); Steuer- und Anreizplanung; die Gesellschaftervereinbarung; die Verfahren bei E-TUYS und beim türkischen Handelsregister; und, soweit erforderlich, der Zeitplan für die sektorspezifischen Genehmigungen. Diese Schritte in einem einzigen Plan zu führen, verkürzt die Dauer der Gründung und verringert zugleich das Risiko.

Hinweise aus der Praxis

Das Gesetz Nr. 4875 ist kein Sanktionsgesetz; die praktischen Risiken liegen in der Disziplin der Registerführung: Verzögerte E-TUYS-Meldungen führen in Anreiz- und Statistikverfahren zu Reibung, und fehlende Belege für Kapitalbewegungen erzeugen später bei Gewinntransfers und Kapitalerhöhungen Beweisprobleme. Die sektorspezifischen Genehmigungsregime (Energie, Finanzwesen, Gesundheit, Medien) sind die Ausnahme von der allgemeinen Freiheit des Gesetzes und gehören vor der Strukturierung geprüft.

Verwandte Inhalte

Für die Schritte der Gründung sehen Sie unseren Leitfaden zur Gesellschaftsgründung in der Türkei, für das Anreizfenster unseren Leitfaden zum Investitionsanreizzertifikat. Die Strategie im Ganzen behandelt unser Schwerpunkt Markteintritt Türkei.

Inkrafttreten & Änderungshistorie

  • Süregelen

    Digitale Meldung über E-TUYS

    Die Meldungen werden über das elektronische System des türkischen Ministeriums für Industrie und Technologie abgewickelt.

  • 17.06.2003

    Das Gesetz trat in Kraft

    An die Stelle der alten, auf Genehmigung gestützten Ordnung trat ein liberaler, auf Meldung beruhender Rahmen.

  • 2003 öncesi

    Das frühere Gesetz Nr. 6224

    Es galt der auf Genehmigung gestützte Rahmen aus dem Jahr 1954.

Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und der Beobachtung der Rechtsentwicklung; er stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Maßgeblich ist allein der geltende amtliche Text. Für eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Bewertung von Anwendungsbereich und Compliance wenden Sie sich bitte an unser Team.
02

Verknüpfungen zu Schwerpunkten & Branchen

Diese Vorschrift begründet einen interdisziplinären Schwerpunkt und wirkt sich in bestimmten Branchen besonders stark aus.

Am stärksten betroffene Branchen
TR
Zugehöriger Desk · Regional

Türkei-Desk

Beratung und Vertretung vor türkischen Gerichten für inländische und ausländische Investoren in allen Bereichen des türkischen Rechts.

Zum Desk
03

Zugehörige Leistungen

Die Leistungen, die wir für die Einhaltung dieser Regelung einsetzen.

Alle anzeigen
04

Wie wir Sie hierbei unterstützen

Die Einhaltung dieser Regelung gestalten wir ganzheitlich — auf der türkischen wie auf der DACH-Seite Ihres Geschäfts.

Gesellschaftsgründung und Strukturierung

Gründung mit der richtigen Rechtsform und Beteiligungsstruktur; Satzung und gesellschaftsrechtliche Ordnung.

Anreize und Steuerplanung

Verfahren zum Investitionsanreizzertifikat und steuerliche Strukturierung.

Gesellschaftervereinbarungen

Belastbare Gestaltung von Beteiligung, Anteilsübertragung und Exit-Mechanismen.

Investitionsstreitigkeiten

Begleitung investitionsbezogener Streitigkeiten in der Schiedsgerichtsbarkeit und vor türkischen Gerichten.

Alle Leistungen
Rechtsvorschriften · Türkiye

Türkisches Gesetz über ausländische Direktinvestitionen (Nr. 4875) — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.

Lassen Sie uns die Wirkung dieser Vorschrift auf Ihr Geschäft gemeinsam bewerten und einen praktikablen Compliance-Rahmen aufsetzen.