Investieren in der Türkei: sicherer und schneller Markteintritt.
Für ausländische Investitionen beraten wir aus einer Hand beim Markteintritt in der Türkei, bei der Gesellschaftsgründung, bei der Nutzung von Anreizen und in den Compliance-Verfahren – mit Blick auf das türkische Recht und die internationale Praxis zugleich.
Die Unsicherheit vor der Investition ausräumen
Die Türkei hat ein offenes Regime, das ausländischen Investitionen dieselben Rechte einräumt wie inländischen; das türkische Gesetz über ausländische Direktinvestitionen (Nr. 4875) verankert diesen Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Erfolg hängt gleichwohl an der richtigen Struktur, am bewussten Einsatz der Investitionsanreize und an der vollständigen Einhaltung der Vorschriften. Ein schlecht angelegter Markteintritt bedeutet Verzögerung und Kosten.
Mit unserer über Jahrzehnte gewachsenen Erfahrung in den deutsch-türkischen Investitionsbeziehungen setzen wir Ihr Vorhaben aus einer Hand und in einem planbaren Rahmen um – von der Standortwahl über die Gesellschaftsgründung und die Anreizanträge bis zu den Genehmigungsverfahren.

Unsere Leistungen in diesem Rechtsgebiet
Von der Machbarkeitsprüfung bis zum laufenden Betrieb – Begleitung aus einer Hand in jeder Phase der Investition.
Steuermodellierung vor der Investition
Modellierung der Steuerszenarien vor Investitions- und Strukturentscheidungen: Rechtsform, Finanzierung, Gewinnausschüttung und Wirkungen der Doppelbesteuerung.
Mehr erfahren →Investitionsschutz und Schiedsverfahren
Die Schutzarchitektur einer Investition: bilaterale Investitionsschutzabkommen, vertragliche Schutzklauseln, die Strategie für ICSID- und ICC-Verfahren und die Positionierung, bevor der Streit beginnt.
Mehr erfahren →Marktzugang und Regulierungs-Compliance Deutschland
Die regulatorische Checkliste für den deutschen und den EU-Markt: Produktsicherheit nach der GPSR und die verantwortliche Person in der EU, Registrierungen für Verpackung und erweiterte Herstellerverantwortung (LUCID), Verbraucherrecht und branchenspezifische Zulassungen – in einem Programm gesteuert.
Mehr erfahren →Türkische Staatsbürgerschaft durch Investition
Die außerordentliche türkische Staatsangehörigkeit über Immobilien und finanzielle Investitionskanäle: Eignungsanalyse, Transaktionssicherheit, Steuerung von Grundbuchvermerk und Halteverpflichtung, Familienkreis und Antragsverfahren.
Mehr erfahren →GmbH-Gründung in Deutschland
GmbH- und UG-Gründung in Deutschland für türkische Unternehmen und Gründerinnen und Gründer: Notartermin, Handelsregister, Bankkonto, steuerliche Erfassung und der Compliance-Kalender des ersten Jahres aus einer Hand.
Mehr erfahren →Beratung zum Investitionsanreizzertifikat
Von der Fördermodellierung über den E-TUYS-Antrag und die Revisionsverfahren bis zum Abschlussvermerk: der gesamte Lebenszyklus des türkischen Investitionsanreizzertifikats aus einer Hand.
Mehr erfahren →Ein Investitionspartner aus einer Hand, der beide Länder kennt
Das größte Risiko einer Auslandsinvestition liegt in der rechtlichen und kulturellen Lücke zwischen den beiden Ländern. Mit unserem Team in Berlin und Istanbul schließen wir diese Lücke und bieten eine einzige Ansprechperson, die die Sprache der Investorenseite spricht und das türkische Recht anwendet. Mehmet Köksal ist als türkischer Anwalt (Avukat, Istanbul Barosu) nach § 206 BRAO bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland, auf Deutsch, zum türkischen Recht; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
- Beratungserfahrung bei Investitionen im Milliardenvolumen
- Ein Team in Berlin und Istanbul, das die Sprache der Investorenseite spricht
- Tiefe Kenntnis der Anreiz- und Fördermechanismen
- Koordination aus einer Hand von der Gründung bis zum laufenden Betrieb
- Strategischer Blick auf den rechtlichen Schutz der Investition

Zugehörige Rechtsgebiete
Ausländische Direktinvestitionen werden in den meisten Mandaten zusammen mit den folgenden Rechtsgebieten bearbeitet.
Team in diesem Rechtsgebiet
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →
Kübra Köksal-Yılmaz
PartnerinBerlin · IstanbulProfil →
Sven Köksal
Legal EngineerBerlin · IstanbulProfil →
Batuhan Halim
Of CounselKyreniaProfil →
Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →Zugehörige Publikationen
Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden zu diesem Gebiet aus dem Knowledge Center.

Ausländische Direktinvestitionen in der Türkei: rechtlicher Rahmen und Chancen
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Das Investitionsanreizzertifikat: Umfang, Antrag und häufige Fehler
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Gesellschaftsgründung in der Türkei für ausländische Unternehmen: Schritt für Schritt
Weiterlesen →Eine eigenständige juristische Person – die Gesellschaft – begrenzt die Haftung und erleichtert die Nutzung von Anreizen, während die Zweigniederlassung eine an die Muttergesellschaft gebundene Struktur bietet. Das Verbindungsbüro (irtibat bürosu) wiederum eignet sich für die Marktbeobachtung ohne eigene Geschäftstätigkeit. Gemeinsam wählen wir die Struktur, die zu Ihrem Ziel am besten passt.
Die Türkei räumt der ausländischen Investorenseite grundsätzlich dieselben Rechte ein wie der inländischen; das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen verankert diesen Gleichbehandlungsgrundsatz. Nur in einer begrenzten Zahl strategischer Branchen – etwa in bestimmten Bereichen der Medien, der Luftfahrt und der Verteidigung – bestehen besondere Beschränkungen oder Genehmigungserfordernisse. Die Beschränkungen Ihrer Zielbranche prüfen wir vorab.
Die Arbeitserlaubnis für ausländisches Personal wird auf einen Antrag hin erteilt, den das beschäftigende Unternehmen beim türkischen Arbeitsministerium stellt; dabei werden Kriterien wie Kapitalausstattung und Beschäftigtenzahl berücksichtigt. Wir führen das Verfahren von Anfang bis Ende und planen die Erlaubnisse Ihrer Führungskräfte und Schlüsselkräfte im Einklang mit Ihrem Investitionszeitplan.
Die bilateralen Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen, die die Türkei mit zahlreichen Staaten geschlossen hat, gewähren Schutz unter anderem vor Enteignung, sichern die Gleichbehandlung und eröffnen den Weg in die internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Wir gestalten Ihre Investitionsstruktur so, dass sie diese Garantien bestmöglich nutzt.
Je nach Region, Branche und Größe der Investition kommen Anreize in Betracht wie die Befreiung von Zoll und türkischer Umsatzsteuer (KDV), Steuerermäßigungen, Zuschüsse zu den Beiträgen der türkischen Sozialversicherung (SGK) und Zinszuschüsse. Wir führen das Verfahren zum Investitionsanreizzertifikat (yatırım Förderung belgesi) und gestalten die Struktur, die Ihrem Projekt den größten Nutzen bringt.
Wählen Sie bei ausländischen Direktinvestitionen die richtige rechtliche Begleitung.
Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Türkei und im DACH-Raum – mit Lösungen, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten und umsetzbar sind.