Rechtsgebiet

Von der Einstellung bis zum Ausscheiden: rechtskonforme und ausgewogene Arbeitsverhältnisse.

Bei Begründung, Führung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses beraten wir umfassend im türkischen Arbeitsrecht (Arbeitsgesetz Nr. 4857, İş Kanunu) – vom Arbeitsvertrag über das kollektive Arbeitsrecht und die Steuerung von Streitigkeiten bis zur präventiven Compliance.

Überblick

Der rechtliche Schutz Ihrer wertvollsten Ressource

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehung, die ein Unternehmen zu dieser Ressource unterhält: zum Menschen. Sorgfältig ausgestaltete Arbeitsverträge, Verfahren und Richtlinien sichern die Rechte der Beschäftigten und schützen zugleich den Arbeitgeber vor unerwarteten Risiken und Zahlungsansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.

Von der Einstellung über das Performance Management und die Restrukturierung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses schaffen wir einen rechtskonformen und belastbaren arbeitsrechtlichen Rahmen – nach türkischem Arbeitsrecht, allen voran dem Arbeitsgesetz Nr. 4857 (İş Kanunu), und zugleich unter Berücksichtigung der Praxis im DACH-Raum. Das türkische Arbeitsrecht hat dabei eigene Fristen, eigene Verfahren und eigene Anspruchsgrundlagen. Fragen des türkischen Arbeitsrechts bearbeitet Köksal in Istanbul, Fragen des deutschen Arbeitsrechts unsere Partnerkanzlei activelaw in Hannover, mit der wir den Deutschland-Desk gemeinsam führen. Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert (§ 206 BRAO) und berät in Deutschland, auf Deutsch, zum türkischen Recht. Für Sie bleibt es ein Mandat mit einem Ansprechpartner, in dem beide Rechtsordnungen durchgehend abgedeckt sind.

Arbeitswelt Team / Büro
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Unsere Leistungen in diesem Rechtsgebiet

Rechtssicherheit in jeder Phase – von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Personalrichtlinien und Disziplinarordnung

Innerbetriebliche Regelwerke, Disziplinarverfahren und Mitarbeiterhandbücher, aufgebaut so, dass sie dem türkischen Arbeitsrecht entsprechen, im Alltag funktionieren und Nachweise erzeugen, die vor Gericht tragen.

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Personelle Restrukturierung

Arbeitsrechtliche Planung bei organisatorischen Veränderungen, bei der Integration nach einer Fusion und in Abbauszenarien: das Verfahren der Massenentlassung nach türkischem Recht, der Betriebsübergang und die Steuerung des Übergangs.

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Kündigung und Wiedereinstellungsklage

Der Aufbau der wirksamen und der außerordentlichen Kündigung nach türkischem Recht, die Verhandlung der Aufhebungsvereinbarung (ikale), Vertretung in der Mediation und Arbeitgeberverteidigung in Wiedereinstellungsklagen vor türkischen Arbeitsgerichten.

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Arbeitsvertragsarchitektur

Standard-, Führungskräfte- und Homeoffice-Verträge nach türkischem Arbeitsrecht: Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung, Rechte des geistigen Eigentums und ein Vertragswerk, das wechselnden Arbeitsmodellen standhält.

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Corporate-Immigration-Programm

Erlaubnisverfahren als Programm für Unternehmen, die regelmäßig ausländisches Personal beschäftigen: Fristenkalender, Vorlagenakten, Compliance-Prüfung und Anbindung an den Personalbereich.

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Einvernehmliche Erledigung & Ergebnissteuerung

Täter-Opfer-Ausgleich, tätige Reue und alternative Erledigungswege in Strafakten werden zusammen mit ihrem wirtschaftlichen Ergebnis bewertet — bis zum Abschluss des Falls im Unternehmen.

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Warum Köksal?

Der Ausgleich, der den Arbeitgeber schützt und das Arbeitsverhältnis trägt

Erfolg im Arbeitsrecht bemisst sich weniger daran, einen Streit zu gewinnen, als daran, ihn gar nicht erst entstehen zu lassen. Mit tragfähigen Verträgen, klaren Verfahren und sauberer Dokumentation schützen wir den Arbeitgeber; entsteht dennoch ein Streit, vertreten wir Sie ergebnisorientiert in der Mediation und vor den türkischen Arbeitsgerichten. Die Mediation (arabuluculuk) ist dabei kein freiwilliger Nebenweg: Nach türkischem Recht (Arbeitsgerichtsgesetz Nr. 7036, İş Mahkemeleri Kanunu) ist sie arbeitsrechtlichen Klagen grundsätzlich zwingend vorgeschaltet und damit Zulässigkeitsvoraussetzung.

  • Präventiver Compliance-Ansatz von der Einstellung bis zum Ausscheiden
  • Expertise bei Verträgen mit Führungskräften und Schlüsselkräften
  • Erfahrung mit ausländischem Personal und türkischen Arbeitserlaubnissen
  • Durchsetzungsstarke Vertretung vor den türkischen Arbeitsgerichten und in der Mediation
  • Vergleichende Perspektive für Arbeitgeber aus dem DACH-Raum
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Team in diesem Rechtsgebiet

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Die Kündigung aus wichtigem Grund setzt nach dem türkischen Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Gesetz Nr. 4857) voraus, dass einer der dort konkret aufgezählten Gründe tatsächlich vorliegt, dass die beschäftigte Person ordnungsgemäß angehört wurde und dass der gesamte Vorgang sorgfältig dokumentiert ist. Eine verfahrensfehlerhafte Kündigung begründet das Risiko einer Wiedereinstellungsklage (işe iade davası) vor einem türkischen Arbeitsgericht und einer Entschädigungspflicht. Wir gestalten den Ablauf von Anfang an richtig und schützen die Arbeitgeberseite vor diesen Risiken.

Ja. Bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgeberseite über Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis und über die Wiedereinstellung ist die Anrufung der Mediation nach dem türkischen Arbeitsgerichtsgesetz (İş Mahkemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 7036) Prozessvoraussetzung: Ohne sie ist die Klage vor dem türkischen Arbeitsgericht unzulässig. Im Mediationsverfahren in der Türkei vertreten wir Ihre Interessen nachdrücklich und erreichen, wo immer es möglich ist, eine schnelle und kostenwirksame Lösung.

Das Risiko einer Wiedereinstellungsklage (işe iade davası) steuert man über drei Dinge: das Vorliegen eines gültigen beziehungsweise wichtigen Grundes, die Richtigkeit des Kündigungsverfahrens und die Belastbarkeit der Dokumentation. Die Vorschriften über den Kündigungsschutz (iş güvencesi) des türkischen Arbeitsgesetzes (İş Kanunu, Gesetz Nr. 4857) greifen in Betrieben mit dreißig oder mehr Beschäftigten. Die wirksamste Absicherung ist die rechtliche Prüfung vor der Kündigung.

Die Abfindung wegen Betriebszugehörigkeit (kıdem tazminatı) wird nach türkischem Arbeitsrecht für jedes volle Dienstjahr auf Grundlage von 30 Tagen des erweiterten Bruttoentgelts berechnet, wobei die gesetzliche Höchstgrenze (kıdem tazminatı tavanı) zu beachten ist; die Kündigungsentschädigung (ihbar tazminatı) bemisst sich nach den Kündigungsfristen, die das türkische Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Gesetz Nr. 4857) an die Dauer der Betriebszugehörigkeit knüpft. Ob die Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind und wie zu rechnen ist, bewerten wir am konkreten Sachverhalt.

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (rekabet yasağı) ist nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) wirksam, wenn es sich in zeitlicher, räumlicher und gegenständlicher Hinsicht in angemessenen Grenzen hält und die Arbeitgeberseite ein schutzwürdiges Interesse hat. Übermäßig weit gefasste Verbote können als unwirksam angesehen oder von einem türkischen Gericht auf ein zulässiges Maß zurückgeführt werden. Wir gestalten ein Wettbewerbsverbot, das durchsetzbar und verteidigungsfähig ist.

Rechtsgebiet

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