Kurze Antwort
Ja. Bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgeberseite über Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis und über die Wiedereinstellung ist die Anrufung der Mediation nach dem türkischen Arbeitsgerichtsgesetz (İş Mahkemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 7036) Prozessvoraussetzung: Ohne sie ist die Klage vor dem türkischen Arbeitsgericht unzulässig. Im Mediationsverfahren in der Türkei vertreten wir Ihre Interessen nachdrücklich und erreichen, wo immer es möglich ist, eine schnelle und kostenwirksame Lösung.
Ja. Bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgeberseite über Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis und über die Wiedereinstellung ist die Anrufung der Mediation nach dem türkischen Arbeitsgerichtsgesetz (İş Mahkemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 7036) Prozessvoraussetzung: Ohne sie ist die Klage vor dem türkischen Arbeitsgericht unzulässig. Im Mediationsverfahren in der Türkei vertreten wir Ihre Interessen nachdrücklich und erreichen, wo immer es möglich ist, eine schnelle und kostenwirksame Lösung.
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