Rechtsgebiet

Kommen Sie schnell und entschlossen an Ihre Forderung.

Vom Forderungseinzug über die Zwangsvollstreckung und die Konkurs- und Konkordatsverfahren bis zur Restrukturierung von Verbindlichkeiten: Wir beraten ergebnisorientiert im türkischen Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht und wahren die Rechte von Gläubigern wie von Schuldnern.

Überblick

Entschlossenheit bei der Forderung, Strategie im Verfahren

Eine Forderung einzuziehen verlangt, den richtigen Vollstreckungsweg zu wählen, schnell zu handeln und das Vermögen der Schuldnerseite wirksam zu ermitteln. Ein zu spät oder falsch eingeleitetes Verfahren verringert die Beitreibbarkeit der Forderung erheblich. In der Türkei bildet dafür das Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) den Rahmen – ein Verfahren, das anders läuft als die deutsche Zwangsvollstreckung: Es beginnt beim Vollstreckungsamt (icra dairesi) und setzt keinen Titel voraus, dafür genügt umgekehrt ein bloßer Widerspruch der Schuldnerseite, um es zunächst zum Stillstand zu bringen.

Auf der Gläubigerseite betreiben wir das Verfahren schnell und entschlossen; auf der Schuldnerseite schaffen wir über Konkurs, Konkordato (konkordato, das türkische gerichtliche Sanierungsverfahren) und Restrukturierung Luft zum Atmen. Bei grenzüberschreitenden Forderungen führen wir die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen in der Türkei. Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; die Vollstreckung in Deutschland und Verfahren vor deutschen Gerichten führt unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover), mit der wir den Deutschland-Desk gemeinsam führen.

Vollstreckung & Einzug Forderungsmanagement
Warum Köksal?

Ergebnisorientierte Vollstreckung mit Sinn für die kaufmännische Wirklichkeit

Erfolg in der Vollstreckung heißt nicht, eine Akte zu eröffnen, sondern ein beitreibbares Ergebnis zu erzielen. Wir analysieren die tatsächliche Zahlungsfähigkeit der Schuldnerseite, wählen den wirksamsten Vollstreckungsweg und erreichen für Gläubiger ein schnelles Ergebnis, für Schuldner eine tragfähige Restrukturierung. Bei Forderungen mit deutsch-türkischem Bezug prüfen wir zuerst die entscheidende Vorfrage: ob der vorhandene deutsche Titel in der Türkei vollstreckbar gemacht werden kann oder ob es schneller ist, in der Türkei unmittelbar zu vollstrecken.

  • Schnelligkeit und Entschlossenheit beim Einzug kaufmännischer Forderungen
  • Erfahrung mit Anerkennung und Vollstreckbarerklärung bei grenzüberschreitenden Forderungen
  • Strategischer Blick auf Konkordato und Restrukturierung
  • Anfechtung von Vermögensverschiebungen und Maßnahmen gegen Vermögensverlagerung
  • Ausgewogene Vertretung auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite
Verhandlung / Besprechung
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Verwandte Rechtsgebiete

Zwangsvollstreckung und Insolvenz werden in den meisten Mandaten zusammen mit den folgenden Rechtsgebieten bearbeitet.

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Team in diesem Rechtsgebiet

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Auch wenn kein Vermögen bekannt ist, greifen im türkischen Vollstreckungsverfahren (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) mehrere Instrumente: Abfragen zu Bankkonten, Fahrzeugen und Grundbesitz, die Pfändung von Forderungen gegen Dritte und, wo erforderlich, die Anfechtungsklage gegen Verfügungen, mit denen Vermögen dem Zugriff entzogen wurde (tasarrufun iptali davası). Eine wirksame Vermögensermittlung ist der Schlüssel zur Realisierung Ihrer Forderung.

In der Betreibung ohne Titel (ilamsız takip) hält der Widerspruch der Schuldnerin oder des Schuldners das Verfahren an; dann wird nach dem türkischen İcra ve İflas Kanunu (Gesetz Nr. 2004) der Rechtsbehelf auf Beseitigung oder auf Aufhebung des Widerspruchs (itirazın kaldırılması beziehungsweise itirazın iptali) betrieben. Die Beweiskraft der Urkunde, die Sie in Händen halten, bestimmt das Tempo des Verfahrens. Bei einem Widerspruch wählen wir den passenden Weg und setzen die Vollstreckung wieder in Gang.

Der konkordato — das gerichtliche Sanierungs- und Vergleichsverfahren des türkischen İcra ve İflas Kanunu (Gesetz Nr. 2004) — eröffnet einer Schuldnerin oder einem Schuldner in finanzieller Schieflage, für die oder den zugleich Aussicht auf Erholung besteht, die Möglichkeit, die Verbindlichkeiten im Einvernehmen mit den Gläubigerinnen und Gläubigern neu zu ordnen und während des Verfahrens vor Zwangsvollstreckungen geschützt zu sein. Antrag und Verfahren verlangen eine sorgfältige finanzielle und rechtliche Vorbereitung; wir führen beides von Anfang bis Ende.

Je nach Art der Forderung kommen die auf Wechselpapiere zugeschnittene Sonderbetreibung aus Wechsel oder Scheck (kambiyo senetlerine özgü takip), die Betreibung ohne Titel (ilamsız takip) oder der Klageweg in Betracht — alle drei nach dem türkischen Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004). Halten Sie eine starke Urkunde in Händen, führt die Sonderbetreibung aus Wechselpapieren deutlich schneller zum Ergebnis. Wir bewerten Ihre Akte, bestimmen den Weg zur schnellsten Realisierung und leiten das Verfahren vor dem zuständigen türkischen Vollstreckungsamt ein.

Ja. Damit eine ausländische Gerichtsentscheidung oder ein Schiedsspruch in der Türkei vollstreckt werden kann, muss die Entscheidung zunächst im Wege der Anerkennung (tanıma) oder der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) nach dem türkischen IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718) für das türkische Recht wirksam gemacht werden. Dieses Verfahren führen wir vor den türkischen Gerichten und machen aus Ihrer Entscheidung einen in der Türkei vollstreckbaren Titel.

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