Rechtsgebiet

Rechtssicherheit in jeder Phase Ihrer Handelsbeziehungen.

Von der Gründung über das Tagesgeschäft bis zu Verträgen und Streitigkeiten: In jeder Phase des Handelsgeschäfts entwickeln wir mit einem Team, das in beiden Rechtskulturen zu Hause ist, umsetzbare Lösungen im Einklang mit Ihren geschäftlichen Zielen.

Überblick

Ein tragfähiges rechtliches Fundament für das Handelsgeschäft

Das Handelsrecht ist der rechtliche Rahmen hinter jeder Entscheidung eines Unternehmens – vom Tagesgeschäft bis zum Wachstumsschritt. In der Türkei ist es im Türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 – TTK) geregelt, das weiter reicht als das deutsche HGB: Es enthält das Recht der Handelsgesellschaften (TTK Buch 2, Ticaret Şirketleri – von den Personenhandelsgesellschaften bis zur Aktiengesellschaft, in Deutschland auf HGB, AktG und GmbHG verteilt), das Wechsel- und Scheckrecht (TTK Buch 3, Kıymetli Evrak) und das Versicherungsvertragsrecht (TTK Buch 6, Sigorta Hukuku). Das türkische Kapitalmarktrecht steht dagegen – wie in Deutschland – außerhalb des Handelsgesetzbuchs, in einem eigenen Gesetz (Sermaye Piyasası Kanunu, Gesetz Nr. 6362). Verträge richtig aufzusetzen, Geschäftsbeziehungen abzusichern und Risiken vorausschauend zu steuern – das ist das unsichtbare, aber entscheidende Element geschäftlichen Erfolgs.

Mit einem Team, das die Türkei und die DACH-Region gleichermaßen kennt, strukturieren wir Ihre Handelsbeziehungen im Zusammenspiel von türkischem Recht und internationaler Praxis; komplexe Sachverhalte übersetzen wir dabei in klare, umsetzbare Schritte.

Handel / Vertrag Unternehmensdetail
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Unsere Leistungen in diesem Tätigkeitsbereich

Vom Vertragsmanagement bis zur Streitbeilegung: ganzheitliche Unterstützung in jeder Dimension Ihrer Handelsbeziehungen.

Warum Köksal?

Ein grenzüberschreitender Blick mit Sinn für die geschäftliche Wirklichkeit

Handelsrecht verlangt, Verträge stets zugleich in ihren kartellrechtlichen (Gesetz Nr. 4054 über den Schutz des Wettbewerbs), steuerlichen und streitbezogenen Dimensionen des türkischen Rechts zu lesen. An dieser Schnittstelle arbeiten wir seit Jahren und betreuen Mandantinnen und Mandanten in der Türkei wie in der DACH-Region in ihrer Sprache und aus einer Hand.

  • Über 39 Jahre Praxis im türkischen Handelsrecht
  • Teams vor Ort in Istanbul und Berlin, Beratung in drei Sprachen
  • Mehmet Köksal, türkischer Rechtsanwalt (Avukat, Istanbul Barosu), ist bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht und zum Völkerrecht (§ 206 BRAO)
  • Vertragsgestaltung, die auf beide Rechtsordnungen abgestimmt ist: türkisches Recht durch uns, deutsches Recht durch unsere Partnerkanzlei activelaw
  • Ein einziges Team von der Vertragsgestaltung bis zur Streitbeilegung
  • Direkter Kontakt auf Partnerebene und die Aufmerksamkeit erfahrener Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Verhandlung / Besprechung
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Team in diesem Rechtsgebiet

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Ja. Eine kurze rechtliche Prüfung vor der Unterzeichnung kann kostspielige Risiken in den Klauseln zu Haftung, Kündigung, Vertragsstrafe, Zahlung und Streitbeilegung abwenden.

Wir beginnen mit einer förmlichen Zahlungsaufforderung (ihtarname) und gehen, wo erforderlich, mit der Zwangsvollstreckung nach dem türkischen İcra ve İflas Kanunu (Gesetz Nr. 2004), mit einer Klage vor den türkischen Gerichten oder mit einer Mediation weiter. Bei grenzüberschreitenden Forderungen führen wir auch die Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichts- und Schiedssprüche in der Türkei (tanıma ve tenfiz nach dem türkischen IPR-Gesetz Nr. 5718, MÖHUK).

Die Parteien können das anwendbare Recht und das zuständige Gericht oder den Schiedsort im Vertrag frei bestimmen. Diese Wahl entscheidet im Streitfall über das Ergebnis: Bei deutsch-türkischen Geschäften halten wir beide Rechtsordnungen im Blick und errichten die für Sie sicherste Struktur — die Seite des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul, die Seite des deutschen Rechts unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

Wir beraten bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsverträgen, bei Transaktionen zwischen Gesellschaften, in Vertragshändler- und Lieferbeziehungen, beim Forderungseinzug und bei der Beilegung handelsrechtlicher Streitigkeiten nach türkischem Recht (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) — außergerichtlich, im Schiedsverfahren und vor türkischen Gerichten. Ziel ist, Ihre unternehmerischen Vorhaben rechtlich durchsetzbar und von Risiken befreit umzusetzen.

In der Türkei ist die Mediation (arabuluculuk) in vielen Handelssachen Prozessvoraussetzung (dava şartı) und muss daher vor einer Klageerhebung durchlaufen werden. Kommt es Ihnen auf Vertraulichkeit und Geschwindigkeit an, sind Mediation oder Schiedsverfahren häufig der geeignetere Weg; wird eine richtungweisende Entscheidung mit Präzedenzwirkung gebraucht, kann die Klage vor den türkischen Gerichten vorzugswürdig sein. Den strategisch sinnvollsten Weg bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen, ausgerichtet an der Natur der Sache.

Tätigkeitsbereich

Wählen Sie im Handelsrecht die richtige rechtliche Begleitung.

Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Türkei und im DACH-Raum – mit Lösungen, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten und umsetzbar sind.