In zwei Märkten ein einziges stimmiges Netzrecht.
Eine Struktur für Vertriebsnetze im deutschen und im EU-Markt, die beiden Rechtsordnungen standhält: Wahl von Recht und Zuständigkeit, Exposition beim Ausgleichsanspruch und Koordination der Streitigkeiten.
Die zusätzlichen Ebenen eines grenzüberschreitenden Netzes
Das deutsche Vertriebsunternehmen eines türkischen Herstellers — oder umgekehrt das türkische Netz einer deutschen Marke — lebt nicht in einer einzigen Rechtsordnung: Das in den Vertrag geschriebene Recht, die zwingenden Regeln des Marktes (das deutsche Regime des Ausgleichsanspruchs, die Vertikalregeln der EU) und die Wirklichkeit der Vollstreckbarkeit sind drei verschiedene Ebenen. Der Satz „Es gilt türkisches Recht“ setzt die Schutzpositionen des deutschen Marktes nicht in jedem Fall außer Kraft.
Die Architektur von Rechtswahl und Zuständigkeit
Die Rechtswahl gehört simuliert — anhand von Ausgleichsanspruch, Kündigungsfristen und Wettbewerbsregeln: Was bringt Ihnen welche Ordnung? Auf der Seite der Zuständigkeit beantwortet sich die Frage staatliches Gericht oder Schiedsverfahren danach, wo die Entscheidung vollstreckt werden soll; die Last der Anerkennung und Vollstreckung wird von Anfang an eingerechnet. Die Rangfolge von Sprache und Übersetzung gehört schriftlich festgehalten.
Netzstandard und lokale Anlagen
In Netzen über mehrere Länder wahrt das Modell aus Kernvertrag und Länderanlagen den Standard und erfüllt zugleich die zwingenden lokalen Regeln. Für das Überschwappen des Online-Verkaufs über Ländergrenzen hinweg (Parallelhandel) werden die Kanalregeln mit der kartellrechtlichen Compliance ins Gleichgewicht gebracht.
Rechtliche Anker
Auf der Kaufebene gilt das UN-Kaufrecht (CISG) — die Türkei und Deutschland sind beide Vertragsstaaten — von selbst, wenn der Vertrag dazu schweigt; wer es ausschließen will, muss es bewusst ausschließen. Innerhalb der EU rahmt die Rom-I-Verordnung die Rechtswahl; zwingende Schutzvorschriften lassen sich durch die Wahl nicht überspielen. Beim Ausgleichsanspruch stehen zwei parallele Regime nebeneinander: in der Türkei Art. 122 des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK), der den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach seinem Absatz 5 — soweit dies nicht unbillig ist — auch auf Alleinvertriebs- und vergleichbare Dauerverträge erstreckt, die ein Ausschließlichkeitsrecht gewähren, und in Deutschland § 89b HGB. Keines der beiden Regime lässt sich im Voraus abbedingen; kommt es zum Streit, sind Ausgleichsklagen ein eigener Schwerpunkt. Jeder dieser Anker verändert, was die Wahl von Recht und Zuständigkeit tatsächlich einbringt.

Für wen, mit welchen Ergebnissen?
Diese Leistung nutzen am häufigsten türkische Hersteller, die in Deutschland und in der EU ein Netz aufbauen, deutsche Marken, die ihr Netz in der Türkei neu ordnen, und Unternehmensgruppen, die sich mit demselben Standard in Drittländer öffnen.
Die Ergebnisse: Muster für den Kernvertrag und die Länderanlage, eine Entscheidungsnotiz zu Recht und Zuständigkeit, ein Szenarienplan für Kündigung und Übergang sowie eine Ordnung für die Netzakte. Die kaufmännische Anlage des Netzes und der Wachstumsplan laufen im Gesamtplan unseres Schwerpunkts Vertriebs- und Händlernetze weiter.
Für grenzüberschreitende Vertriebsnetze stehen wir an Ihrer Seite
Mit einem Team, das auf der Achse Berlin–Istanbul beide Rechtsprechungslinien zugleich liest, bauen wir Ihren Netzstandard auf und prüfen bestehende Verträge im Simulationslauf. Streitigkeiten koordinieren wir über beide Länder hinweg: Verfahren vor türkischen Gerichten und in Schiedsverfahren führt Köksal, Verfahren vor deutschen Gerichten führt unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover), mit der wir unseren Deutschland-Desk gemeinsam führen. Wenn Sie noch bei der Wahl des Modells stehen, beginnen Sie mit unserer Leistung Gestaltung des Vertriebsnetzmodells.

Weitere Anwendungen dieser Leistung
Vertragsmanagement — unsere weiteren spezialisierten Lösungen in diesem Bereich.
Verknüpfungen zum Mandat
Die Schwerpunkte, Rechtsgebiete, Desks und Rechtsvorschriften, mit denen diese Unterleistung verbunden ist — der vollständige Kontext des Mandats.
Unsere Mandate in dieser Leistung
Die anonymisierten Beispiele unserer Arbeit, die diese Leistung betreffen.
Ununterbrochene Rechtsberatung für einen multinationalen Zulieferer
Begleitung im Retainer-Modell für die täglichen kaufmännischen Abläufe, das Vertragsmanagement und die Compliance.
Zum Mandat →ESG & ComplianceCompliance-Programm zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG)
Risikobewertung und Compliance-Architektur für ein türkisches Zulieferernetz im Rahmen des deutschen LkSG.
Zum Mandat →MarktzugangAufbau des Vertriebsnetzes in der Türkei
Gestaltung der Markteintrittsstrategie, der Vertragshändlerverträge und der wettbewerbsrechtlichen Compliance.
Zum Mandat →Das Team hinter dieser Leistung
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →
Kübra Köksal-Yılmaz
PartnerinBerlin · IstanbulProfil →
Gül Efem
Of CounselIstanbulProfil →
Herdem Belen
Of CounselIstanbulProfil →
Sven Köksal
Legal EngineerBerlin · IstanbulProfil →Zugehörige Publikationen
Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden aus dem Knowledge Center.
Nicht immer: Die Rechtsprechung der EU kann die Schutzpositionen von Handelsvertretungen und Vertragshändlern, die im EU-Markt tätig sind, trotz der Rechtswahl in Kraft halten. Das Risiko messen wir in einer Simulation.
Das hängt davon ab, wo das Vermögen der Gegenseite liegt und wie groß das Bedürfnis nach Vertraulichkeit ist. Im Streit mit einem deutschen Vertragshändler lässt sich eine deutsche Entscheidung leicht vollstrecken; in Netzen über mehrere Länder schafft das Schiedsverfahren Beweglichkeit.
Mit dem Modell aus Kernvertrag und Länderanlage ja; ein und derselbe Wortlaut kann das, was in einem Land wirksam ist, im anderen unwirksam machen. Der Standard ist deshalb so zu entwerfen, dass er Beweglichkeit zulässt.
Grenzüberschreitende Vertriebsnetze — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.
Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.

