Vertragsmanagement · Unterleistung

Das Vertragswerk Ihrer Lieferkette in einer Architektur.

Lieferverträge im Zeitalter von LkSG und CSDDD: Verhaltenskodex, Auditrechte, Sorgfaltszusagen und angemessene Weitergabe an Unterlieferanten – in einem Vertragswerk.

Übergeordnete LeistungVertragsmanagement
Dossier zur Unterleistung
Überblick

Warum braucht ein Vertragswerk eine „Architektur“?

Eine Lieferbeziehung lässt sich nicht mit einem einzigen Dokument steuern: Rahmenvertrag, Einkaufsbedingungen, Anlagen zu Qualität und Logistik, Verhaltenskodex und datenschutzrechtliche Anlagen greifen ineinander. Fehlen Rang- und Widerspruchsregeln zwischen diesen Dokumenten, ist im Streitfall schon offen, welche Bestimmung überhaupt gilt.

Lieferantenvertragsarchitektur
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Klauseln im Zeitalter der Sorgfaltspflichten

Kundenanforderungen aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG, BGBl. I 2021 S. 2959) und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD, Richtlinie (EU) 2024/1760) erreichen den Vertrag in drei Blöcken: Verhaltenskodex und menschenrechtliche Zusicherungen im Sinne des § 6 Abs. 4 Nr. 2 LkSG, Informations- und Auditrechte sowie gestufte Sanktionen im Verletzungsfall. Diese Blöcke in dem Umfang zu übernehmen, der nach § 3 Abs. 2 LkSG angemessen ist, und sie in angepasster Form an Ihre eigenen Unterlieferanten weiterzugeben – aus Sicht Ihres deutschen Kunden dessen mittelbare Zulieferer (§ 2 Abs. 8 LkSG) –, ist der Kern der Architektur: bewusst verhandeln statt ungeprüft unterzeichnen.

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Leistungssteuerung und geordneter Ausstieg

Liefer- und Qualitätskennzahlen, ein gestuftes Verfahren der förmlichen Inverzugsetzung (ihtar, Art. 117 des türkischen Obligationengesetzbuchs, Gesetz Nr. 6098), Preisanpassungsformeln sowie Kündigungsregelungen mit geplantem Übergang der Lagerbestände sorgen dafür, dass die Beziehung im Alltag trägt und sich, wenn nötig, sauber beenden lässt. CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) und Incoterms werden auf Ihre tatsächliche Logistik abgestimmt.

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Rechtliche Anker

Sobald ein Vertragswerk mit Standardbedingungen arbeitet, greift nach türkischem Recht das Regime der allgemeinen Geschäftsbedingungen (genel işlem koşulları, Art. 20–25 des türkischen Obligationengesetzbuchs, Türk Borçlar Kanunu, TBK, Gesetz Nr. 6098). Bestimmungen, die für die Gegenseite ungewöhnlich und nachteilig sind, können danach als nicht geschrieben gelten; die Annahme „wer unterschreibt, ist gebunden“ ist im türkischen Recht nicht verlässlich. Bei internationalen Beschaffungen gilt das UN-Kaufrecht (CISG) nach Art. 1 Abs. 1 lit. a von selbst, wenn der Vertrag dazu schweigt – die Türkei und Deutschland sind beide Vertragsstaaten. Eine bloße Rechtswahl zugunsten des türkischen oder des deutschen Rechts schließt das Übereinkommen deshalb nicht aus, denn es ist in beiden Rechtsordnungen geltendes Recht; ob das UN-Kaufrecht gelten soll oder nicht, gehört an den Anfang und nicht in den Streitfall. Der Fall kollidierender Standardbedingungen („battle of forms“) wird vorab entschieden: über eine festgeschriebene Rangfolge der Vertragsdokumente, die im Voraus bestimmt, welches Dokument im Widerspruchsfall vorgeht. Sich stattdessen darauf zu verlassen, das letzte Wort gehabt zu haben, trägt im deutschen Recht nicht – kollidierende Allgemeine Geschäftsbedingungen heben sich nach ständiger Rechtsprechung gegenseitig auf, an ihre Stelle tritt das Gesetz (§ 306 Abs. 2 BGB). Wo personenbezogene Daten fließen, sind datenschutzrechtliche Anlagen nach der DSGVO und nach türkischem Datenschutzrecht (KVKK, Gesetz Nr. 6698) ein zwingender Bestandteil des Vertragswerks. Diese Anker bilden die Statik der Architektur: Der Baugrund wird gesichert, bevor über einzelne Bestimmungen verhandelt wird.

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Für wen – und mit welchen Ergebnissen?

Am meisten profitieren von der Architektur: Hersteller, die an Erstausrüster (OEMs) liefern, Einkaufsorganisationen mit vielen Lieferanten und Exporteure, die zwischen den Vertragspapieren ihrer Kunden und den eigenen Mustern stehen.

Ergebnisse: ein Schema der Dokumentenhierarchie, Muster für Rahmenvertrag und Einkaufsbedingungen, eine Klauselbibliothek (Qualität, Logistik, Daten, Compliance), ein Verhandlungsleitfaden und eine Schulung zur Einführung. Das Vertragswerk wird an Ihr Vertragsmanagement angebunden; der menschenrechtliche Teil der Lieferkettenanforderungen wird mit Ihrem Beschwerdeverfahren verknüpft – dem Kanal, über den Ihr deutscher Kunde seine eigene Pflicht aus § 8 LkSG bis in Ihre Lieferkette verlängert.

Warum Köksal?

Für Ihre Lieferantenvertragsarchitektur stehen wir an Ihrer Seite

Wir unterziehen Ihr bestehendes Vertragswerk einer Lückenanalyse, bauen eine zweisprachige Architektur aus Vertragsmustern auf (Türkisch mit Deutsch oder Englisch) und synchronisieren sie mit Ihrem Compliance-Programm. Wenn die Vertragspapiere Ihrer Kunden auf Ihre eigenen treffen, arbeiten wir die Vorrangregeln zu Ihren Gunsten heraus – die türkischrechtlichen bearbeitet Köksal in Istanbul, die deutschrechtlichen bearbeitet in unserem Deutschland-Desk unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Ansprechbar sind wir dafür auch in Deutschland und auf Deutsch: Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert (§ 206 BRAO) und berät dort zum türkischen Recht und zum Völkerrecht. Für Sie bleibt es ein Mandat mit einem Ansprechpartner – und ein Vertragswerk aus einer Hand.

Team Köksal multidisziplinäre Zusammenarbeit
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Weitere Anwendungen dieser Leistung

Vertragsmanagement — unsere weiteren spezialisierten Lösungen in diesem Bereich.

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Verknüpfungen zum Mandat

Die Schwerpunkte, Rechtsgebiete, Desks und Rechtsvorschriften, mit denen diese Unterleistung verbunden ist — der vollständige Kontext des Mandats.

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Das Team hinter dieser Leistung

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Kaufmännisch meistens ja; rechtlich ist der Inhalt verhandelbar. Wir richten eine Praxis von Gegenvorschlägen ein, die überzogene Zusagen — unbegrenzte Auditrechte, verschuldensunabhängige Haftung — wieder ins Gleichgewicht bringt.

Nicht wortgleich, sondern verhältnismäßig: der Größe angemessene, vereinfachte Zusagen und realistische Auditrechte. Sonst unterschreibt das untere Ende der Kette nicht — oder die Klauseln lassen sich nicht anwenden.

Ja — mit nach Segmenten gestaffelten Vertragsanlagen: der Unterscheidung zwischen kritischen Lieferanten und Standardlieferanten sowie Qualitätsanlagen je Produktgruppe. Genau für diese Skalierung wird die Architektur gebaut.

Leistung

Lieferantenvertragsarchitektur — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.

Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.