Ihr Meldekanal soll kein Briefkasten sein, sondern ein funktionierendes System.
Aufbau und Betrieb interner Meldekanäle, die die Vertraulichkeit wahren und tatsächlich funktionieren — im Einklang mit den Erwartungen aus LkSG und EU-Hinweisgeberrichtlinie — sowie die rechtliche Steuerung der eingehenden Meldungen.
Warum jetzt?
Zwei getrennte Regulierungswellen führen zur selben Tür: Deutsche Abnehmer, die dem LkSG unterliegen, erwarten von ihren Zulieferern ein zugängliches Beschwerdeverfahren; die EU-Hinweisgeberrichtlinie und die sie umsetzenden mitgliedstaatlichen Gesetze — in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) — machen interne Meldekanäle für Konzerngesellschaften und Tochterunternehmen in der EU verbindlich. Gruppen mit Sitz in der Türkei begegnen dieser Erwartung sowohl in den Audits ihrer Abnehmer als auch in ihren deutschen Tochtergesellschaften.
Die vier Bedingungen eines funktionierenden Kanals
Zugänglichkeit
Kanäle, die Beschäftigte und, wo nötig, die Beteiligten der Lieferkette ohne Sprach- oder Technikbarriere erreichen können.
Vertraulichkeit
der Schutz der Identität der meldenden Person und eine Datenverarbeitung im Einklang mit KVKK und DSGVO — die Gestaltung des Kanals muss gemeinsam mit dem KVKK-/DSGVO-Compliance-Programm aufgesetzt werden.
Repressalienverbot
die Zusicherung durch Richtlinie und gelebte Praxis, dass gegen die meldende Person keine Sanktion verhängt wird.
Ergebnisse erzeugen
die Bewertung der Meldungen innerhalb einer festgelegten Frist, ihre Überleitung in eine interne Untersuchung, wo dies erforderlich ist, und eine Rückmeldung.
Was geschieht, wenn eine Meldung eingeht?
Die eigentliche Prüfung des Systems kommt mit der ersten ernsthaften Meldung: die Triage des Vorwurfs, eine vertrauliche Vorbewertung, die Entscheidung über die Untersuchung, die Beweissicherung und — wenn sich der Vorwurf bestätigt — Sanktion und Abhilfemaßnahme. In jedem Glied dieser Kette überschneiden sich Arbeitsrecht, das türkische Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) und Strafrecht; eine falsch geführte Meldung setzt das Unternehmen größeren Risiken aus als die Meldung selbst. Unser Leitfaden zur internen Untersuchung ist der Fahrplan für diese Phase.
Die Karte der Rechtsvorschriften
Die rechtliche Karte für die Gestaltung des Kanals besteht aus drei Teilen. In der EU verpflichten die Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) und in Deutschland das HinSchG Unternehmen ab fünfzig Beschäftigten zu einem internen Meldekanal, zu fristgebundenen Rückmeldungen und zum Verbot von Repressalien — türkische Gruppen mit einer deutschen Tochtergesellschaft erreichen diese Schwelle auf der Ebene der Tochtergesellschaft. § 8 LkSG verlangt darüber hinaus ein Beschwerdeverfahren, das auch den Beteiligten der Lieferkette offensteht. Das türkische Recht kennt kein eigenes Hinweisgebergesetz; der Kanal wird innerhalb der Grenzen des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698), des türkischen Arbeitsgesetzes Nr. 4857 und des türkischen Strafgesetzbuchs (Gesetz Nr. 5237, TCK) aufgebaut, und der Schutz der meldenden Person stützt sich auf die arbeitsrechtliche Rechtsprechung. Ein einziger Kanal lässt sich so gestalten, dass er alle drei Regime zugleich erfüllt; getrennt aufgesetzte Systeme verursachen einen unnötigen Pflegeaufwand.
Von der Probe zum Bericht
Am Ende der Einrichtung wird das System mit einer Testmeldung geprobt: Triage, Vertraulichkeit, Fristen und Rückmeldung durchlaufen einmal den echten Ablauf. Ein Kanal, der auf dem Papier funktioniert, in der Praxis aber niemanden hat, der ihn verantwortet, ist im Audit ein Beweis gegen Sie.
Sie erhalten: die Entscheidung über die Kanalarchitektur, ein Set aus Richtlinie und Verfahrensordnung, einen Leitfaden für die Triage, Dokumentationsvorlagen und das Format des jährlichen Statistikberichts. Die Dimension der Lieferkette fügt sich in das LkSG-/CSDDD-Compliance-Programm ein, der unternehmerische Rahmen in unseren Schwerpunkt ESG und Nachhaltigkeit.
Wir stehen Ihnen bei Beschwerdeverfahren und Hinweisgebersystem zur Seite
Wir gestalten den Kanal technologieunabhängig — von der Telefonleitung bis zur Plattform —, erstellen Richtlinien und Verfahrensdokumente zweisprachig, schulen das Bewertungsgremium und übernehmen auf Wunsch als externe Stelle die erste rechtliche Triage der eingehenden Meldungen. Die Dokumentationsordnung, die im LkSG-Audit belegt, dass der Mechanismus „tatsächlich funktioniert“, ist Teil der Einrichtung. Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; die Bewertung nach deutschem Recht — einschließlich HinSchG und LkSG für Ihre deutsche Tochtergesellschaft — bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

Weitere Anwendungen dieser Leistung
Compliance-Beratung — unsere weiteren spezialisierten Lösungen in diesem Bereich.
Verknüpfungen zum Mandat
Die Schwerpunkte, Rechtsgebiete, Desks und Rechtsvorschriften, mit denen diese Unterleistung verbunden ist — der vollständige Kontext des Mandats.
Unsere Mandate in dieser Leistung
Die anonymisierten Beispiele unserer Arbeit, die diese Leistung betreffen.
Ununterbrochene Rechtsberatung für einen multinationalen Zulieferer
Begleitung im Retainer-Modell für die täglichen kaufmännischen Abläufe, das Vertragsmanagement und die Compliance.
Zum Mandat →ESG & ComplianceCompliance-Programm zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG)
Risikobewertung und Compliance-Architektur für ein türkisches Zulieferernetz im Rahmen des deutschen LkSG.
Zum Mandat →MarktzugangAufbau des Vertriebsnetzes in der Türkei
Gestaltung der Markteintrittsstrategie, der Vertragshändlerverträge und der wettbewerbsrechtlichen Compliance.
Zum Mandat →Das Team hinter dieser Leistung
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →
Kübra Köksal-Yılmaz
PartnerinBerlin · IstanbulProfil →
Gül Efem
Of CounselIstanbulProfil →
Sven Köksal
Legal EngineerBerlin · IstanbulProfil →
Gökçe Yıldırım
Of CounselIstanbulProfil →Zugehörige Publikationen
Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden aus dem Knowledge Center.
Die Daten der meldenden Person, der von der Meldung betroffenen Person und der Zeuginnen und Zeugen sind mit Zweckbindung, Zugriffsbeschränkung und festgelegten Aufbewahrungsfristen zu verarbeiten. Die Bewertung des Kanals nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) und nach der DSGVO ist ein zwingender Schritt der Einrichtung.
Bösgläubige Meldungen können mit Sanktionen belegt werden; die Schwelle muss dabei jedoch hoch bleiben — sonst wird die Nutzung des Kanals abgeschreckt. In der Richtlinie ziehen wir eine klare Linie zwischen einer redlichen, aber irrigen Meldung und einer bösgläubigen.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht kennt das türkische Recht bislang nicht; in der Praxis machen den Meldekanal jedoch die LkSG-Erwartungen deutscher Kunden, die mitgliedstaatlichen Gesetze für Ihre Beteiligungen in der EU und die Konzernrichtlinien verbindlich.
In den meisten Systemen ja — anonyme Meldungen zuzulassen stärkt das Vertrauen und wird in der LkSG-Praxis erwartet. Entscheidend ist eine Plattformarchitektur, die den Dialog auch bei anonymen Meldungen aufrechterhalten kann.
Beschwerdeverfahren & Hinweisgebersystem — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.
Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.


