Kurze Antwort
Bösgläubige Meldungen können mit Sanktionen belegt werden; die Schwelle muss dabei jedoch hoch bleiben — sonst wird die Nutzung des Kanals abgeschreckt. In der Richtlinie ziehen wir eine klare Linie zwischen einer redlichen, aber irrigen Meldung und einer bösgläubigen.
Bösgläubige Meldungen können mit Sanktionen belegt werden; die Schwelle muss dabei jedoch hoch bleiben — sonst wird die Nutzung des Kanals abgeschreckt. In der Richtlinie ziehen wir eine klare Linie zwischen einer redlichen, aber irrigen Meldung und einer bösgläubigen.
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