Sicherer Betrieb, rechtliche Absicherung und Ruhe.
Bei den Pflichten aus Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beraten wir präventionsorientiert – vom Aufbau der Arbeitsschutzorganisation bis zum Verfahren nach einem Arbeitsunfall – und schützen den Arbeitgeber vor straf- und zivilrechtlicher Haftung.
Zuerst die Sicherheit, dann die Steuerung der Haftung
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine Notwendigkeit, die das Leben der Beschäftigten und den Fortbestand des Unternehmens schützt. In der Türkei bildet dafür das Gesetz Nr. 6331 über Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit (İş Sağlığı ve Güvenliği Kanunu) den Rahmen; es gilt – anders als die frühere Rechtslage – für jeden Betrieb unabhängig von Branche und Größe, schon ab der ersten beschäftigten Person. Ein Verstoß bedeutet Bußgelder, die Stilllegung der Arbeiten und im Fall eines Arbeitsunfalls eine schwere zivil- und strafrechtliche Verantwortung, die das Unternehmen ebenso trifft wie die handelnden Führungskräfte persönlich.
Wir bauen Ihre Pflichten nach türkischem Recht rechtskonform auf – von der Gefährdungsbeurteilung (risk değerlendirmesi) über die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes bis zu Unterweisung, Prüfung und Dokumentation – und stellen im Fall eines Arbeitsunfalls die Verteidigung, die den Arbeitgeber schützt. Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Arbeitsschutzrechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover), mit der wir den Deutschland-Desk gemeinsam führen. Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

Unsere Leistungen in diesem Rechtsgebiet
Von der Prävention bis zur Verteidigung: Unterstützung in jeder Dimension der Arbeitsschutzverantwortung.
Krisennachsorge & Ausstiegsplan
Ein terminierter Fahrplan für Ansprüche, Regress und Reputationsarbeit, nachdem die akute Krise geschlossen ist; die Lehren werden in das Compliance-Programm eingearbeitet.
Mehr erfahren →Behörden- & Prüfungskontakt
Der Kontakt zu Behörden, Regulierern und Prüfern über einen einzigen Kanal gesteuert: Auskunftsersuchen, Vor-Ort-Prüfungen und Meldepflichten.
Mehr erfahren →Koordination der Krisenkommunikation
Presse-, Kunden- und Beschäftigtenkommunikation in der Krise am rechtlichen Risiko ausrichten: Erklärungstexte, Sprecherordnung und eine Sprache, die das Prozessrisiko nicht vergrößert.
Mehr erfahren →Krisenreaktion: die ersten 48 Stunden
Die Führungsordnung für die ersten 48 Stunden einer plötzlichen rechtlichen, operativen oder reputativen Krise: Ereigniskarte, Sofortmaßnahmen, Beweissicherung und Verzeichnis der Meldepflichten.
Mehr erfahren →Risiko- und Präventionsberatung
Die Risiko- und Präventionsberatung erkennt rechtliche Risiken, bevor sie zum Streit werden, analysiert sie und steuert sie mit präventiven Strategien. Wir erstellen die Risikokarte Ihres Vertragsportfolios und räumen Probleme aus, ehe sie überhaupt entstehen.
Mehr erfahren →Ein präventiver Ansatz, verzahnt mit dem Arbeitsrecht
Echter Schutz entsteht im Arbeitsschutz vor dem Unfall, nicht danach. Wir behandeln Ihre Pflichten verzahnt mit dem türkischen Arbeitsrecht (Arbeitsgesetz Nr. 4857, İş Kanunu) und schützen Arbeitgeber und Führungskräfte durch belastbare Dokumentation und eine klare Organisation vor der persönlichen strafrechtlichen Haftung; kommt es dennoch zu einem Unfall, steht eine tragfähige Verteidigungsgrundlage bereit. Für Unternehmensgruppen aus dem DACH-Raum kommt hinzu, dass der Arbeitsschutz am türkischen Standort inzwischen auch in der Lieferkettenprüfung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der CSDDD abgefragt wird – ein türkisches Arbeitsschutzsystem, das diese Prüfung nicht besteht, wird schnell zum Problem der deutschen Muttergesellschaft.
- Verzahnte Expertise in türkischem Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
- Verteidigung in der strafrechtlichen Haftung von Arbeitgebern und Führungskräften
- Erfahrung mit Strukturen aus Haupt- und Nachunternehmern
- Schnelligkeit im Krisenmanagement nach einem Arbeitsunfall
- Risikominderung durch präventive Dokumentation

Verwandte Rechtsgebiete
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden in den meisten Mandaten zusammen mit den folgenden Rechtsgebieten bearbeitet.
Team in diesem Rechtsgebiet
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.
Zugehörige Publikationen
Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden zu diesem Gebiet aus dem Knowledge Center.
Der Hauptunternehmer (asıl işveren) ist verpflichtet, zu überwachen, ob der Nachunternehmer (alt işveren) seine Arbeitsschutzpflichten erfüllt; unter bestimmten Voraussetzungen kann eine gesamtschuldnerische Haftung (müteselsil sorumluluk) entstehen. Wir gestalten Ihre Nachunternehmerverträge und Ihre Struktur der Kontrolle auf der Baustelle so, dass diese Verantwortung beherrschbar bleibt.
Zuerst sind alle Maßnahmen für die Gesundheit der verunfallten Person zu treffen; anschließend ist der Unfall innerhalb der gesetzlichen Frist der türkischen Sozialversicherung (SGK) und, soweit erforderlich, den zuständigen Behörden anzuzeigen. Dass Unfallstelle und Beweise richtig gesichert werden, entscheidet über den weiteren Verlauf. In diesen kritischen ersten Stunden ist der Zugang zu rechtlicher Unterstützung wichtig.
Die strafrechtliche Verantwortung des Arbeitgebers und der Führungskräfte hängt davon ab, ob ein Verschulden vorliegt, welche Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen wurden und wie diese dokumentiert sind. Beweisen zu können, dass die Pflichten vollständig erfüllt wurden, ist die Grundlage der Verteidigung. Vorbeugende Dokumentation verhindert den Unfall und schützt den Arbeitgeber zugleich in einem möglichen Verfahren vor türkischen Gerichten.
Ja. Gegen die von der türkischen Arbeitsaufsicht verfügte Stilllegung der Arbeiten (işin durdurulması) kann innerhalb der gesetzlichen Frist vor dem türkischen Verwaltungsgericht vorgegangen werden. Geschwindigkeit ist in diesem Verfahren entscheidend. Wir führen das Rechtsbehelfsverfahren und sorgen zugleich dafür, dass die festgestellten Mängel behoben werden und die Arbeiten so schnell wie möglich fortgesetzt werden können.
Ja. Unabhängig von der Gefahrenklasse ist die Gefährdungsbeurteilung (risk değerlendirmesi) für jeden Betrieb eine gesetzliche Pflicht nach dem türkischen Gesetz Nr. 6331 und die Grundlage der Arbeitsschutz-Compliance. Eine unvollständige oder nicht aktualisierte Gefährdungsbeurteilung begründet zugleich das Risiko eines Bußgelds und das Risiko einer schweren Haftung im Fall eines Unfalls.
Wählen Sie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz den richtigen rechtlichen Partner.
Holen Sie sich unsere Erfahrung in der Türkei und im DACH-Raum an Ihre Seite – mit umsetzbaren Lösungen, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind.



