Risiko- und Präventionsberatung · Unterleistung

Gehen Sie aus der Krise mit Ansprüchen, Lehren und einer stärkeren Ordnung hervor.

Ein terminierter Fahrplan für Ansprüche, Regress und Reputationsarbeit, nachdem die akute Krise geschlossen ist; die Lehren werden in das Compliance-Programm eingearbeitet.

Übergeordnete LeistungRisiko- und Präventionsberatung
SchwerpunktKrisenmanagement
Dossier zur Unterleistung
Überblick

Die akute Phase ist vorbei — was jetzt?

Wenn eine Krise geschlossen wird, bleiben zwei Dinge in der Hand: eine Schadensaufstellung und eine Liste von Lehren. Der Aufarbeitungsplan verwandelt beides in Wert — den Schaden in Ansprüche, die Lehren in eine dauerhafte Ordnung. Wird diese Phase übersprungen, kehrt dieselbe Krise binnen weniger Jahre in teurerer Form zurück.

01

Von der Schadensaufstellung zur Durchsetzung

Die Schadenspositionen (Betriebsausfall, Vertragsstrafen, Beratungskosten) werden belegt; gegen pflichtwidrig handelnde Lieferanten und Dienstleister werden Regressansprüche geltend gemacht, Versicherungsleistungen eingefordert und, soweit erforderlich, Gerichts- und Schiedsverfahren vor türkischen Gerichten oder vor dem vereinbarten Schiedsgericht eingeleitet. Die Zahlungsfähigkeit der Gegenseite prüfen wir vorab über eine Vermögensermittlung.

02

Reputationsarbeit und das Vertrauen der Anspruchsgruppen

Die Bereinigung der Suchergebnisse, Abschlussinformationen an Kundschaft und Geschäftspartner sowie, wo nötig, Bestätigungen durch Dritte (Prüfbericht, Zertifikat) werden geplant. Die Reputationsarbeit gewinnt genau in dem Moment an Kraft, in dem belegt ist, dass der Vorfall rechtlich abgeschlossen wurde.

03

Die Lehren dauerhaft verankern

Die Ursachenanalyse überführt Vertragslücken, Prozessschwächen und unklare Zuständigkeiten in das Compliance-Programm und in das Krisenprotokoll. Der Abschlussbericht geht an den Verwaltungsrat — in der nächsten Krise laufen die ersten 48 Stunden schneller.

04

Wie wir arbeiten

a)

Schadensinventar

In den ersten 30 Tagen werden die Schadenspositionen in eine Aufstellung überführt, die mit dem Vertrags- und Versicherungsschutz abgeglichen ist; der Nachweis zu jeder Position wird zur Akte genommen.

b)

Fahrplan der Durchsetzung

Versicherung, Regress und Klage werden nach Kosten, Dauer und Aussicht auf Realisierung geordnet; die Entscheidung wird dem Verwaltungsrat vorgelegt.

c)

Korrekturmaßnahmen

Vertragsanpassungen, Prozessänderungen und die Bereinigung von Zuständigkeiten werden terminiert; für jede Maßnahme wird eine verantwortliche Person benannt.

d)

Nachverfolgung

Die eingeleiteten Verfahren werden quartalsweise berichtet; Verjährungs- und Ausschlussfristen stehen in einem einzigen Kalender.

05

Der rechtliche Werkzeugkasten

Die Werkzeuge der Durchsetzung stehen fest: bei Ansprüchen aus Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung das Regime des türkischen Obligationengesetzes (Gesetz Nr. 6098, Türk Borçlar Kanunu) samt der aktiven Steuerung seiner kurzen Verjährungsfristen; gegen nicht zahlende Schuldner die Zwangsvollstreckung nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004); bei Gegenseiten im Ausland die Prüfung von Zuständigkeit und Vollstreckbarkeit. In Szenarien mit schwerem Schaden werden die Restrukturierung und das türkische Vergleichsverfahren (konkordato, Art. 285 ff. des Gesetzes Nr. 2004) als Teil des Ausstiegsplans geprüft; je nach Art der Krise kommen Strafanzeige und Versicherungsschiedsverfahren hinzu. Die erste Aufgabe dieser Phase ist meist die einfachste: ein einseitiger Kalender, der zeigt, welcher Anspruch zu welchem Datum verjährt — er ist das Rückgrat des Aufarbeitungsplans. Der gesamte Ablauf folgt der Abschlussdisziplin unseres Schwerpunkts Krisenmanagement.

Rechtlicher Werkzeugkasten
06

Weitere Anwendungen dieser Leistung

Risiko- und Präventionsberatung — unsere weiteren spezialisierten Lösungen in diesem Bereich.

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07

Verknüpfungen zum Mandat

Die Schwerpunkte, Rechtsgebiete, Desks und Rechtsvorschriften, mit denen diese Unterleistung verbunden ist — der vollständige Kontext des Mandats.

09

Das Team hinter dieser Leistung

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

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Zugehörige Publikationen

Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden aus dem Knowledge Center.

Das hängt von der Anspruchsart ab: vertragliche Ansprüche, Anzeigen an die Versicherung und die Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung laufen jeweils anders. Sobald die Krise geschlossen ist, ist eine Fristenkarte zu erstellen.

Am häufigsten: verspätete Anzeige, Verstoß gegen die Bedingungen der Police und fehlende Unterlagen. Die während des Vorfalls eingehaltene Dokumentationsdisziplin ist die Grundlage dafür, dass am Ende auch gezahlt wird — deshalb wird der Aufarbeitungsplan in Verbindung mit der akuten Phase aufgesetzt.

Er dokumentiert, dass die Leitungsverantwortung wahrgenommen wurde, hält die Lehren fest und trägt bei einem ähnlichen künftigen Vorfall die Verteidigung „es waren Vorkehrungen getroffen“. Auch in Prüfungs- und Versicherungsverfahren ist er das Referenzdokument.

Leistung

Krisennachsorge & Ausstiegsplan — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.

Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.