Rechtsgebiet

Sicherer Boden, um in der Türkei zu leben und zu arbeiten.

Von der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis über Einbürgerungsanträge bis zum Immobilienerwerb durch Ausländer und zum Familiennachzug: Wir führen die rechtlichen Verfahren ausländischer Mandantinnen und Mandanten in der Türkei umfassend und aus einer Hand.

Überblick

Rechtliche Kontinuität über Grenzen hinweg

In einem Land zu leben, zu arbeiten oder zu investieren ist ein mehrstufiges rechtliches Verfahren aus Erlaubnissen, Anträgen und Statusentscheidungen. In der Türkei bildet das Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu, YUKK) den Rahmen; zuständig ist die Behörde für Migrationsverwaltung (Göç İdaresi Başkanlığı). Ein unvollständiger oder fehlerhafter Antrag kann schwere Folgen haben – Ablehnung, Verzögerung und im Extremfall ein Einreiseverbot, das sich später nur mühsam wieder ausräumen lässt.

Vom Antrag einer einzelnen Person bis zur Personalentsendung im Konzern führen wir Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisverfahren, Einbürgerungsanträge und den Immobilienerwerb durch Ausländerinnen und Ausländer – zweisprachig und mit Blick auf beide Rechtskulturen. Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Aufenthalts- und Arbeitsmigrationsrechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

International Aufenthalt / Einbürgerung
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Unsere Leistungen in diesem Rechtsgebiet

Vom ersten Antrag bis zur Einbürgerung: Unterstützung in jeder Phase des Aufenthaltsstatus.

Corporate-Immigration-Programm

Erlaubnisverfahren als Programm für Unternehmen, die regelmäßig ausländisches Personal beschäftigen: Fristenkalender, Vorlagenakten, Compliance-Prüfung und Anbindung an den Personalbereich.

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Ablehnungsbescheide und Rechtsbehelfe

Bei abgelehnten Anträgen auf Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis: Analyse der Gründe, Wege über Rechtsbehelf und Klage sowie die Strategie für einen verstärkten neuen Antrag.

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Familiennachzug & Familienaufenthaltserlaubnisse

Familienaufenthaltserlaubnisse für die Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie die Kinder ausländischer Beschäftigter in der Türkei: Voraussetzungen, Unterlagen, die Dimension von Schule und Gesundheitsversorgung und die Ordnung der Verlängerung.

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Turkuaz Kart & Schlüsselpersonal

Turkuaz Kart und der Status als Schlüsselpersonal für ausländische Führungskräfte der obersten Ebene und für strategische Fachleute: Eignungsanalyse und Steuerung des Antragsverfahrens.

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Türkische Staatsbürgerschaft durch Investition

Die außerordentliche türkische Staatsangehörigkeit über Immobilien und finanzielle Investitionskanäle: Eignungsanalyse, Transaktionssicherheit, Steuerung von Grundbuchvermerk und Halteverpflichtung, Familienkreis und Antragsverfahren.

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Blaue Karte EU & Entsendungen nach Deutschland

Entsendung türkischer Führungskräfte und Fachleute nach Deutschland: die Wahl zwischen Blauer Karte EU, unternehmensinternem Transfer (ICT) und den Wegen für Fachkräfte sowie die Führung des Antrags.

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Warum Köksal?

Verfahren aus einer Hand, in zwei Sprachen

Erfolg im Ausländerrecht liegt darin, den richtigen Antrag mit dem richtigen Nachweis zur richtigen Zeit zu stellen. Wir sprechen mit unserer Mandantschaft in ihrer Sprache, führen das Verfahren in voller Übereinstimmung mit dem türkischen Recht und schaffen für Privatpersonen wie für Unternehmen einen planbaren, belastbaren Status. Für Unternehmen aus dem DACH-Raum verzahnen wir das mit der gesellschafts-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Seite der Entsendung; geht es umgekehrt um den Aufenthalt in Deutschland, übernimmt die deutschen Schritte unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover) – für Sie bleibt es ein Mandat mit einer Ansprechperson.

  • Aufenthalt, Arbeit und Einbürgerung umfassend aus einer Hand
  • Erfahrung in der Personalentsendung von Unternehmen
  • Einbürgerung durch Investition samt immobilienrechtlicher Prüfung
  • Wirksame Rechtsbehelfe gegen Ablehnungs- und Abschiebungsentscheidungen
  • Transparente Kommunikation in der Sprache der Mandantschaft
Verhandlung / Besprechung
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Verwandte Rechtsgebiete

Das türkische Ausländerrecht wird in den meisten Mandaten zusammen mit den folgenden Rechtsgebieten bearbeitet.

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Team in diesem Rechtsgebiet

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

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Zugehörige Publikationen

Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden zu diesem Gebiet aus dem Knowledge Center.

Ausländische Personen mit rechtmäßigem Status können für die Ehepartnerin oder den Ehepartner und für unterhaltsberechtigte Kinder im Rahmen des Familiennachzugs eine türkische Aufenthaltserlaubnis beantragen (aile ikamet izni nach dem türkischen Ausländerrecht, Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu, Gesetz Nr. 6458). Vorausgesetzt werden Bedingungen wie Einkommen, Wohnraum und Krankenversicherung. Die Anträge Ihrer Familienangehörigen führen wir gemeinsam und in Übereinstimmung mit Ihrem eigenen Status.

Ausländische Erwerberinnen und Erwerber, die eine Immobilie oberhalb eines bestimmten Werts erwerben und sich verpflichten, sie für eine Mindestdauer zu halten, können den ausnahmsweisen Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz (Türk Vatandaşlığı Kanunu, Gesetz Nr. 5901) beantragen. Das Verfahren verlangt, dass Bewertung und Erwerb der Immobilie und der Einbürgerungsantrag miteinander verzahnt geführt werden. Beide Stränge steuern wir aus einer Hand.

Gegen den ablehnenden Bescheid stehen innerhalb der gesetzlichen Fristen der Widerspruch bei der Behörde und die Klage vor dem türkischen Verwaltungsgericht offen; Grundlage ist das türkische Ausländerrecht (Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu, Gesetz Nr. 6458). Entscheidend sind die zutreffende Analyse der Ablehnungsgründe und die Behebung der beanstandeten Mängel. Wir greifen zügig ein, halten die Lücke in Ihrem Status so klein wie möglich und sichern Ihre Rechtsposition.

Ja. Damit ausländische Staatsangehörige in der Türkei legal arbeiten können, ist grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis erforderlich, und der Antrag wird über den Arbeitgeber gestellt. Die Arbeitserlaubnis tritt zugleich an die Stelle der Aufenthaltserlaubnis (ikamet izni). Arbeiten ohne Erlaubnis begründet für die beschäftigte Person ebenso wie für den Arbeitgeber das Risiko eines Bußgelds und der Abschiebung.

Bei der Personalmobilität im Unternehmen werden Arbeitserlaubnisse, die Erfüllung der Kapital- und Beschäftigungskriterien durch die Gesellschaft und der Aufenthaltsstatus der entsandten Personen gemeinsam geplant; maßgeblich sind das türkische Gesetz über internationale Arbeitskräfte (Uluslararası İşgücü Kanunu, Gesetz Nr. 6735) und das türkische Ausländerrecht (Gesetz Nr. 6458). Für Ihr Unternehmen bauen wir eine gebündelte und tragfähige Genehmigungsstrategie auf und führen die Verfahren im Takt Ihres Geschäftskalenders.

Rechtsgebiet

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