Kurze Antwort
Ja. Damit ausländische Staatsangehörige in der Türkei legal arbeiten können, ist grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis erforderlich, und der Antrag wird über den Arbeitgeber gestellt. Die Arbeitserlaubnis tritt zugleich an die Stelle der Aufenthaltserlaubnis (ikamet izni). Arbeiten ohne Erlaubnis begründet für die beschäftigte Person ebenso wie für den Arbeitgeber das Risiko eines Bußgelds und der Abschiebung.
Ja. Damit ausländische Staatsangehörige in der Türkei legal arbeiten können, ist grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis erforderlich, und der Antrag wird über den Arbeitgeber gestellt. Die Arbeitserlaubnis tritt zugleich an die Stelle der Aufenthaltserlaubnis (ikamet izni). Arbeiten ohne Erlaubnis begründet für die beschäftigte Person ebenso wie für den Arbeitgeber das Risiko eines Bußgelds und der Abschiebung.
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