Rechtsgebiet

Rechtliches Gleichgewicht zwischen Meinungsfreiheit und gutem Ruf.

Von Presse- und Rundfunktätigkeit über digitale Inhalte bis zu Rufschutz und Zugangssperre: Wir stehen Ihnen in dem empfindlichen Gleichgewicht zur Seite, das das Medienrecht zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten herstellt.

Überblick

Das Recht des Wortes, des Inhalts und des Rufs

Das Medien- und Presserecht stellt das Gleichgewicht her zwischen Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen und Persönlichkeitsrechten, geschäftlichem Ruf und Privatsphäre auf der anderen Seite. Mit der Digitalisierung hat sich dieses Gleichgewicht erweitert: Es umfasst heute auch soziale Medien, Online-Inhalte und die Verantwortlichkeit der Plattformen. In der Türkei greifen dafür mehrere Gesetze ineinander – das Pressegesetz Nr. 5187 (Basın Kanunu), das seit 2022 auch Internet-Nachrichtenseiten erfasst, das Gesetz Nr. 5651 über Veröffentlichungen im Internet und der Persönlichkeitsschutz des türkischen Zivilgesetzbuchs Nr. 4721.

Für Redaktionen und Verantwortliche von Inhalten leisten wir die präventive rechtliche Prüfung; für Personen und Unternehmen führen wir den Schutz des Rufs, das Berichtigungs- und Gegendarstellungsverfahren sowie die Sperrung des Zugangs zu Inhalten. Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; medienrechtliche Schritte nach deutschem Recht und Verfahren vor deutschen Gerichten führt unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

Medien & Inhalte Publikation / digital
Warum Köksal?

Entschlossenes Handeln in einem Feld, in dem die Geschwindigkeit entscheidet

Im Medienrecht verbreitet sich der Schaden meist innerhalb von Stunden und verfestigt sich dann. Wir schützen die Verantwortlichen von Inhalten durch präventive Prüfung und begrenzen für Personen und Unternehmen, deren Ruf beschädigt wurde, den Schaden mit schnellen, entschlossenen und verhältnismäßigen rechtlichen Schritten. Bei Veröffentlichungen mit deutsch-türkischem Bezug koordinieren wir beide Seiten: Die Schritte nach türkischem Recht führen wir, die Schritte nach deutschem Recht und nach dem Digital Services Act führt unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover) – für Sie bleibt es ein Mandat mit einer Ansprechperson.

  • Expertise im Ausgleich von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten
  • Aktueller Blick auf digitale Inhalte und Plattformverantwortung
  • Schnelligkeit bei Zugangssperre und Löschung von Inhalten
  • Strategischer Ansatz im Management des Unternehmensrufs
  • Präventive Prüfung bei Urheberrecht und Inhaltskonformität
Verhandlung / Besprechung
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Verwandte Rechtsgebiete

Medien- und Presserecht werden in den meisten Mandaten zusammen mit den folgenden Rechtsgebieten bearbeitet.

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Team in diesem Rechtsgebiet

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

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Zugehörige Publikationen

Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden zu diesem Gebiet aus dem Knowledge Center.

Zwingend ist sie nicht, dringend zu empfehlen aber sehr wohl. Eine kurze rechtliche Prüfung vor der Veröffentlichung erkennt die Risiken von Beleidigung, Eingriff in die Privatsphäre und Urheberrechtsverletzung im Voraus — nach türkischem Recht insbesondere nach dem Strafgesetzbuch (Türk Ceza Kanunu, Gesetz Nr. 5237) und dem Urheberrechtsgesetz (Fikir ve Sanat Eserleri Kanunu, Gesetz Nr. 5846) — und schützt das veröffentlichende Haus vor kostspieligen Verfahren und Reputationsverlust. Für alle, die Inhalte produzieren, ist die vorbeugende Prüfung der wirtschaftlichste Schutz.

Wer Gegenstand einer Veröffentlichung ist, kann innerhalb der gesetzlichen Frist verlangen, dass ein der Veröffentlichung angemessener Berichtigungs- und Gegendarstellungstext abgedruckt wird — nach türkischem Recht das düzeltme ve cevap hakkı, geregelt im türkischen Pressegesetz Nr. 5187 (Basın Kanunu). Lehnt das Medium dies ab, kann das zuständige türkische Gericht angerufen werden. Entscheidend sind die rechtskonforme Abfassung des Textes und die Einhaltung der Fristen; das Verfahren steuern wir von Anfang an.

Ja. Für Inhalte, die unwahr sind und Ihre Persönlichkeitsrechte verletzen, lassen sich nach türkischem Recht die Sperrung des Zugangs und die Entfernung des Inhalts verlangen (Gesetz Nr. 5651 über die Regulierung von Veröffentlichungen im Internet); daneben steht die Klage auf Schadensersatz und Entschädigung vor den türkischen Gerichten offen. In diesem Verfahren zählt jede Stunde; wir handeln schnell, um den Inhalt einzugrenzen, bevor er sich weiterverbreitet.

Das Recht auf Vergessenwerden gibt einer Person die Möglichkeit zu verlangen, dass Inhalte über ihre Vergangenheit, die ihre Aktualität verloren haben und an denen kein öffentliches Interesse mehr besteht, aus den Suchergebnissen entfernt werden; in der Türkei ist es durch die Rechtsprechung des türkischen Verfassungsgerichts (Anayasa Mahkemesi) und die Praxis der Datenschutzbehörde nach dem türkischen Datenschutzgesetz (Kişisel Verilerin Korunması Kanunu, KVKK, Gesetz Nr. 6698) anerkannt. Ob das Verlangen berechtigt ist, wird nach der Abwägung zwischen der Art des Inhalts und dem öffentlichen Interesse beurteilt. Den Antrag und die erforderlichen rechtlichen Schritte führen wir für Sie.

Gegen unwahre oder unlautere Inhalte, die den geschäftlichen Ruf angreifen, kommen die Sperrung des Zugangs und die Entfernung des Inhalts nach dem türkischen Gesetz Nr. 5651, Schadensersatzansprüche und, wo erforderlich, die Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb im türkischen Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102, TTK) zum Einsatz. In einer Reputationskrise des Unternehmens planen wir die rechtlichen und die kommunikativen Schritte aufeinander abgestimmt.

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