Rechtsgebiet

Von der Gründung bis zur Führung – die sichere Architektur Ihrer Unternehmensstruktur.

Bei Gründung, Führung und Umstrukturierung von Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen beraten wir aus einer Hand – von den Beteiligungsverhältnissen bis zur Corporate Governance.

Überblick

Das tragfähige Fundament der Unternehmensstruktur

Die rechtliche Struktur einer Organisation ist der Rahmen, der die Beteiligungsverhältnisse, die Entscheidungswege und die Haftungsgrenzen bestimmt. Eine sorgfältig gestaltete Satzung und eine durchdachte Governance sind das wirksamste Instrument für Wachstum und zugleich für die Vermeidung von Streit.

Für jede juristische Person – von der Aktiengesellschaft (anonim şirket, A.Ş.) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Ltd. Şti.) bis zu Vereinen und Stiftungen – entwickeln wir bei Gründung, Kapitalstruktur, Anteilsübertragung und Organbeschlüssen umsetzbare Lösungen, in voller Übereinstimmung mit dem türkischen Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102, TTK) und den einschlägigen Vorschriften.

Unternehmensstruktur Gesellschaft / Stiftung
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Unsere Leistungen in diesem Rechtsgebiet

Ganzheitliche Begleitung in jeder Phase des Unternehmenslebenszyklus, von der Gründung bis zur Liquidation.

Gesellschaftervereinbarungen zur Machtbalance

Machtbalance zwischen Familienmitgliedern und Gesellschaftern: Stimmbindungen, Beschränkungen der Anteilsübertragung, Lösungen für Pattsituationen und Austrittsmechanismen.

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Nachlass- und Testamentsplanung

Nachlassplanung, die auch Gesellschaftsanteile umfasst: Testament, Erbvertrag, Balance der Pflichtteile und die Koordination des deutschen und des türkischen Erbrechts.

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Post-Closing und Integration

Die ersten 100 Tage nach dem Closing: Übertragungsmechanik, Nachverfolgung von Earn-out und Freistellungsansprüchen, Übergang von Verträgen und Genehmigungen sowie die rechtliche Integration beider Gesellschaften.

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Personelle Restrukturierung

Arbeitsrechtliche Planung bei organisatorischen Veränderungen, bei der Integration nach einer Fusion und in Abbauszenarien: das Verfahren der Massenentlassung nach türkischem Recht, der Betriebsübergang und die Steuerung des Übergangs.

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Einvernehmliche Erledigung & Ergebnissteuerung

Täter-Opfer-Ausgleich, tätige Reue und alternative Erledigungswege in Strafakten werden zusammen mit ihrem wirtschaftlichen Ergebnis bewertet — bis zum Abschluss des Falls im Unternehmen.

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Begleitung bei Durchsuchung & Beschlagnahme

Wahrung der Rechte im Moment der Durchsuchung, der Beschlagnahme und der Vor-Ort-Prüfung im Unternehmen: Prüfung der Ermächtigung, Begleitung vor Ort, Disziplin bei der Protokollführung und die Strategie danach.

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Warum Köksal?

Ein Blick, der die Unternehmensstruktur am geschäftlichen Ziel ausrichtet

Die rechtliche Struktur eines Unternehmens lässt sich von seiner Geschäftsstrategie nicht trennen. Wir gestalten die Beteiligungsverhältnisse zusammen mit ihrer steuerlichen und ihrer kartellrechtlichen Dimension. Grenzüberschreitende Konzernstrukturen betreuen wir aus einer Hand: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul, Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

  • Tiefe Expertise in Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Holdingstrukturen türkischen Rechts
  • Gestaltung grenzüberschreitender Konzern- und Beteiligungsstrukturen
  • Ausgewogene und umsetzbare Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern
  • Vorbeugende Beratung zur Organhaftung
  • Kontinuität durch ein einziges Team, von der Gründung bis zur Liquidation
Verhandlung / Besprechung
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Zugehörige Rechtsgebiete

Die gesellschaftsrechtliche Strukturierung wird in den meisten Mandaten zusammen mit den folgenden Rechtsgebieten bearbeitet.

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Team in diesem Rechtsgebiet

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Die Wahl richtet sich nach der Höhe des Kapitals, der Zahl der Gesellschafterinnen und Gesellschafter, der Flexibilität der Anteilsübertragung, dem Ziel, Investorinnen und Investoren zu gewinnen, und der Haftungsstruktur. Die anonim şirket (A.Ş.), die Aktiengesellschaft des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102), bietet Vorteile bei der Leichtigkeit der Anteilsübertragung und bei der Institutionalisierung; die limited şirket (Ltd. Şti.), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung desselben Gesetzes, bietet demgegenüber eine schlichtere Struktur. Welche Form zu Ihrem Geschäftsmodell am besten passt, bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen.

Vereine (dernek) erlangen nach dem türkischen Vereinsgesetz (Dernekler Kanunu, Gesetz Nr. 5253) bereits mit der Gründungsanzeige Rechtspersönlichkeit; Stiftungen (vakıf) entstehen nach dem türkischen Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu, Gesetz Nr. 4721) dagegen erst durch Gerichtsbeschluss und Eintragung. Wir führen die Vorbereitung der Satzung beziehungsweise der Stiftungsurkunde (vakıf senedi), den Aufbau der Organe, die Errichtung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (iktisadi işletme) und die Verfahren zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften; wir entwerfen eine tragfähige Struktur, die zu Ihrem Zweck passt.

Die Gesellschaftervereinbarung (pay sahipleri sözleşmesi) verhindert Konflikte zwischen den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, indem sie die kritischen Punkte im Voraus regelt: Gewinnverteilung, Beschlussmehrheiten, Beschränkungen der Anteilsübertragung, Ausstieg (Exit) und Streitbeilegung. Sie tritt in einer Gesellschaft türkischen Rechts neben die Satzung, deren Gestaltungsspielraum das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) eng zieht, und nimmt genau die Abreden auf, die im Verhältnis der Beteiligten wirklich tragen. Eine gut gestaltete Vereinbarung ist die wertvollste Versicherung, die eine Partnerschaft haben kann.

Nach türkischem Recht (Gesetz Nr. 4875) gelten für ausländische Gesellschafter grundsätzlich dieselben Gründungsvoraussetzungen wie für türkische. Die Gründung einer Anonim Unternehmen (A.Ş.) oder Limited Unternehmen (Ltd. Şti.) verläuft in vier Schritten: Satzung (ana sözleşme), Übernahme des Kapitals (sermaye taahhüdü), Eintragung in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) und steuerliche Registrierung (vergi kaydı). Wir führen das Gründungsverfahren von Anfang bis Ende und gestalten die Beteiligungsstruktur nach Ihren Zielen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats (yönetim kurulu) haften im Rahmen ihrer Sorgfalts- und Treuepflicht nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) gegenüber der Gesellschaft, den Aktionärinnen und Aktionären sowie den Gläubigerinnen und Gläubigern. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen – Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die nach dem türkischen Gesetz Nr. 6183 über die Beitreibung öffentlicher Forderungen eingezogen werden – und bei schuldhaftem Handeln kann eine persönliche Haftung entstehen. Wir gestalten die Entscheidungsabläufe und die Dokumentation so, dass diese Risiken auf ein Mindestmaß sinken.

Rechtsgebiet

Wählen Sie im Gesellschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht die richtige rechtliche Begleitung.

Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Türkei und im DACH-Raum – mit Lösungen, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten und umsetzbar sind.