FAQ · Tätigkeitsbereiche & Streitigkeiten

Wie wird in der Türkei eine Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung gegründet?

Wir fassen zusammen, unter welchen Voraussetzungen ausländische Gesellschafter in der Türkei eine Gesellschaft gründen.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Rechtsgebiete & Streitigkeiten
Kurze Antwort

Nach türkischem Recht (Gesetz Nr. 4875) gelten für ausländische Gesellschafter grundsätzlich dieselben Gründungsvoraussetzungen wie für türkische. Die Gründung einer Anonim Unternehmen (A.Ş.) oder Limited Unternehmen (Ltd. Şti.) verläuft in vier Schritten: Satzung (ana sözleşme), Übernahme des Kapitals (sermaye taahhüdü), Eintragung in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) und steuerliche Registrierung (vergi kaydı). Wir führen das Gründungsverfahren von Anfang bis Ende und gestalten die Beteiligungsstruktur nach Ihren Zielen.

Ausländische natürliche und juristische Personen können in der Türkei unter denselben Voraussetzungen eine Gesellschaft gründen wie türkische Staatsangehörige; nach türkischem Recht (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen, Gesetz Nr. 4875) sind sie türkischen Investoren grundsätzlich gleichgestellt. Infrage kommen die Anonim Unternehmen (A.Ş.) und die Limited Unternehmen (Ltd. Şti.) – eigenständige Rechtsformen des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102), die der deutschen AG und der GmbH funktional entsprechen, aber allein türkischem Recht unterliegen. Die Gründung verläuft in vier Schritten: Abfassung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrags (ana sözleşme), Übernahme des Kapitals (sermaye taahhüdü), Eintragung in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) und steuerliche Registrierung (vergi kaydı). Wir führen das Gründungsverfahren von Anfang bis Ende und gestalten die Beteiligungsstruktur nach Ihren Zielen.

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Das LkSG ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die CSDDD der Rahmen auf EU-Ebene, der ab dem 26.07.2029 gilt und seit Omnibus I einen engeren Unternehmenskreis erfasst als das LkSG; türkische Zulieferer sind meist über Verträge und Kundenanforderungen betroffen.

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