Vom Stein zum Projekt – ein tragfähiges rechtliches Fundament.
Vom Immobilienerwerb über den Bauvertrag und das Planungs- und Genehmigungsverfahren bis zur Stadterneuerung: Wir beraten so, dass Ihre Projekte und Immobilieninvestitionen in der Türkei auf rechtlich gesichertem Grund verwirklicht werden.
Die greifbarste Form der Investition: die Immobilie
Immobilien und Bau sind hochwertige, langfristige Vorhaben mit einer Vielzahl von Beteiligten. Die Sicherheit des Grundbucheintrags (tapu), eine tragfähige Vertragsstruktur und die Übereinstimmung mit dem planungsrechtlichen Status sind die Grundlage dafür, den Wert der Investition zu erhalten und Streit von vornherein zu vermeiden.
Vom An- und Verkauf von Grundstücken über kat karşılığı inşaat (Bauleistung gegen Wohnungsanteile) und hasılat paylaşımı (Erlösbeteiligung) bis zu Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung (iskân) und Stadterneuerung (kentsel dönüşüm) begleiten wir in- und ausländische Investoren durch jede Projektphase – nach türkischem Recht, insbesondere dem Grundbuchgesetz Nr. 2644, dem Bau- und Planungsgesetz (İmar Kanunu, Nr. 3194) und dem Gesetz Nr. 6306 über die Umgestaltung von Gebieten unter Katastrophenrisiko.

Unsere Leistungen in diesem Rechtsgebiet
Vom Erwerb bis zur Übergabe – alle Phasen des Immobilien- und Bauprozesses.
Ein Blick, der das Projekt von Anfang bis Ende absichert
Im Bau- und Immobilienbereich verbergen sich die Risiken meist in einer Eintragung im Grundbuch, in einer Lücke im Vertrag oder in einer Beschränkung des planungsrechtlichen Status. Wir prüfen die Investition als Ganzes – von der Zeit vor dem Erwerb bis zur Übergabe – und sichern die rechtliche, die planungsrechtliche und die vertragliche Dimension aus einer Hand.
- Sorgfältige rechtliche Prüfung beim Erwerb von Grundeigentum
- Erfahrung mit kat karşılığı inşaat (Bauleistung gegen Wohnungsanteile) und mit Erlösbeteiligungsmodellen
- Expertise in Planungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren
- Für ausländische Investoren: Immobilienerwerb und türkische Staatsangehörigkeit aus einer Hand
- Prozess- und Schiedserfahrung in Baustreitigkeiten vor türkischen Foren

Zugehörige Rechtsgebiete
Das Bau-, Planungs- und Immobilienrecht wird in den meisten Mandaten zusammen mit den folgenden Rechtsgebieten bearbeitet.
Team in diesem Rechtsgebiet
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.
Anmerkungen (şerh), Hypotheken und Pfändungen im türkischen Grundbuch (tapu), der planungsrechtliche Status, die Nutzungsgenehmigung (iskân) und, soweit vorhanden, der Stand des Wohnungseigentums (kat mülkiyeti) sind in jedem Fall zu prüfen. Ein Erwerb ohne diese „Due Diligence“ kann erhebliche Überraschungen nach sich ziehen. Wir führen sämtliche rechtlichen Prüfungen vor der Übertragung durch und sichern damit Ihre Investition.
Bebauungspläne und Verwaltungsakte können, wenn sie rechtswidrig sind, mit der Anfechtungsklage (iptal davası) vor dem türkischen Verwaltungsgericht angegriffen werden; daneben sind Anträge auf Planänderung nach dem türkischen Bau- und Planungsgesetz (İmar Kanunu, Nr. 3194) möglich. Wir analysieren Ihren planungsrechtlichen Status und bewerten die verwaltungsrechtlichen und die gerichtlichen Wege strategisch, damit Ihr Projekt verwirklicht werden kann.
Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer wird durch Klauseln wie Fertigstellungsfrist und Verzugsstrafe, die Begründung der Wohnungseigentumsanwartschaft (kat irtifakı), Sicherheiten, die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan und die Mängelhaftung geschützt. Die Standardverträge, die der Bauunternehmer vorlegt, sind meist zum Nachteil der Eigentümerseite gestaltet. Wir gestalten und verhandeln den Vertrag so, dass die Rechte der Eigentümerseite gesichert sind.
Bei Verzug können die Vertragsstrafe und Schadensersatz verlangt werden; bei mangelhafter Leistung kommen die Beseitigung der Mängel, die Minderung des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag in Betracht. Der Umfang Ihrer Rechte hängt von den Vertragsklauseln und von den Beweisen ab. Wir führen das Verfahren ergebnisorientiert — einschließlich der Beweissicherung (delil tespiti) und der Klage vor türkischen Gerichten.
Ausländische Personen können in der Türkei im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen — etwa der Beschränkungen in Militärgebieten sowie der Länder- und Flächenobergrenzen — Grundeigentum erwerben. Der Erwerb kann zugleich ein Weg zur Aufenthaltserlaubnis und zur außerordentlichen Einbürgerung (istisnai vatandaşlık) sein. Wir führen das Verfahren mit seiner grundbuchrechtlichen (tapu) und seiner statusrechtlichen Dimension aus einer Hand.
Wählen Sie im Bau-, Planungs- und Immobilienrecht die richtige rechtliche Begleitung.
Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Türkei und im DACH-Raum – mit Lösungen, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten und umsetzbar sind.


