Kurze Antwort
Ausländische Personen können in der Türkei im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen — etwa der Beschränkungen in Militärgebieten sowie der Länder- und Flächenobergrenzen — Grundeigentum erwerben. Der Erwerb kann zugleich ein Weg zur Aufenthaltserlaubnis und zur außerordentlichen Einbürgerung (istisnai vatandaşlık) sein. Wir führen das Verfahren mit seiner grundbuchrechtlichen (tapu) und seiner statusrechtlichen Dimension aus einer Hand.
Ausländische Personen können in der Türkei im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen — etwa der Beschränkungen in Militärgebieten sowie der Länder- und Flächenobergrenzen — Grundeigentum erwerben. Der Erwerb kann zugleich ein Weg zur Aufenthaltserlaubnis und zur außerordentlichen Einbürgerung (istisnai vatandaşlık) sein. Wir führen das Verfahren mit seiner grundbuchrechtlichen (tapu) und seiner statusrechtlichen Dimension aus einer Hand.
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