Ihre Ladung unterwegs, Ihre Rechte gesichert.
Im internationalen Straßengütertransport (CMR), in der Logistik und in der Lieferkette beraten wir vom Beförderungsvertrag bis zum Schadens- und Verlustanspruch und schützen die Rechte des Frachtführers wie die der Ladungsbeteiligten.
Das Recht des Handels in Bewegung
Der internationale Transport ist ein Spezialgebiet, in dem das CMR-Übereinkommen, der Beförderungsvertrag und die Versicherung ineinandergreifen. Wer bei Beschädigung, Verlust oder Verspätung haftet und wo die Grenze dieser Haftung liegt, hängt sehr oft an feinen rechtlichen Unterscheidungen.
Frachtführer, Speditionen und Ladungsbeteiligte begleiten wir von der Gestaltung der Transport- und Logistikverträge über die Abwicklung von Schadens- und Verlustansprüchen bis zum Regress (rücû) – mit einem Verständnis für die Eigenlogik dieser Branche. Grundlage ist das türkische Transportrecht: das Buch über die Beförderungsgeschäfte im türkischen Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102, TTK) und das Straßentransportgesetz Nr. 4925, im Zusammenspiel mit der CMR.

Unsere Leistungen in diesem Rechtsgebiet
Vom Vertrag bis zur Entschädigung – alle Dimensionen des Transportgeschäfts.
Grenzüberschreitende Vertriebsnetze
Eine Struktur für Vertriebsnetze im deutschen und im EU-Markt, die beiden Rechtsordnungen standhält: Wahl von Recht und Zuständigkeit, Exposition beim Ausgleichsanspruch und Koordination der Streitigkeiten.
Mehr erfahren →Vertragsmanagement
Das Vertragsmanagement umfasst die Erstellung und die Verhandlung Ihrer Handelsverträge sowie die Begleitung ihres gesamten Lebenszyklus. Wir berücksichtigen das türkische Recht und die Praxis der DACH-Region zugleich und bauen ausgewogene, durchsetzbare Texte.
Mehr erfahren →Ein grenzüberschreitender Blick, der die Sprache der Branche spricht
Transportstreitigkeiten führen mit ihren kurzen Verjährungs- und Rügefristen und ihrer grenzüberschreitenden Dimension zu Rechtsverlusten, sobald zu spät gehandelt wird. Mit einem Team, das die technische Sprache der Branche und die Praxis der CMR beherrscht, verfolgen wir Ansprüche rechtzeitig, vor dem zuständigen Forum und ergebnisorientiert.
- Expertise im CMR-Recht und im internationalen Transportrecht
- Erfahrung auf der Seite des Frachtführers wie auf der Seite der Ladungsbeteiligten
- Rechtzeitiges Handeln bei kurzen Verjährungs- und Anzeigefristen
- Praxiswissen zu Transportversicherung und Regress
- Erfahrung im deutsch-türkischen Logistikkorridor: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul, Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover)

Zugehörige Rechtsgebiete
Das Transport- und Logistikrecht wird in den meisten Mandaten zusammen mit den folgenden Rechtsgebieten bearbeitet.
Team in diesem Rechtsgebiet
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.
Ja. Das CMR-Übereinkommen begrenzt die Haftung des Frachtführers für Beschädigung und Verlust durch eine an das Gewicht der Ladung gebundene Obergrenze (ein bestimmter Betrag je Kilogramm). Bei grobem Verschulden des Frachtführers kann diese Begrenzung jedoch entfallen. Ob die Grenze im konkreten Fall gilt, prüfen wir mit großer Sorgfalt.
Frachtforderungen (navlun) lassen sich wirksam beitreiben, weil der Vertrag und die Transportdokumente ein starkes Beweismittel bilden — über das Zwangsvollstreckungsverfahren nach dem türkischen Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Nr. 2004) und, wo nötig, über die Klage vor türkischen Gerichten. Wir bewerten Ihre Unterlagen und verfolgen Ihre Forderung auf dem Weg, der am schnellsten zum Ergebnis führt.
Ja. Sobald die Versicherung an die Ladungsbeteiligten gezahlt hat, erwirbt sie den Regressanspruch (rücû) gegen den schuldhaft handelnden Frachtführer. Im Regressverfahren sind der Nachweis der Haftung, die Haftungsgrenzen der CMR und die Verjährung entscheidend. Für Versicherungsunternehmen wie für Ladungsbeteiligte führen wir diese Verfahren ergebnisorientiert.
Haftungsgrenzen, die Versicherungspflicht, die Ablieferungsbedingungen, Verzugsstrafen sowie das anwendbare Recht und der Gerichtsstand sind die entscheidenden Klauseln eines Beförderungsvertrags. Vorformulierte Standardverträge sind meist zugunsten des Frachtführers gestaltet. Wir prüfen und verhandeln den Vertrag so, dass er Ihre Position schützt.
Im CMR- und Transportrecht sind die Fristen kurz: Bei äußerlich erkennbaren Schäden ist der Vorbehalt (rezerv) gegenüber dem Frachtführer bereits im Zeitpunkt der Ablieferung zu erklären, bei verdeckten Schäden innerhalb einer kurzen Frist danach. Auch die Verjährung für die Klage ist in aller Regel kurz bemessen. Um Rechtsverluste zu vermeiden, ist es entscheidend, sofort nach Entdeckung des Schadens rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Wählen Sie in CMR, Transport und Logistik die richtige rechtliche Begleitung.
Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Türkei und im DACH-Raum – mit Lösungen, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten und umsetzbar sind.


