Kurze Antwort
Ja. Sobald die Versicherung an die Ladungsbeteiligten gezahlt hat, erwirbt sie den Regressanspruch (rücû) gegen den schuldhaft handelnden Frachtführer. Im Regressverfahren sind der Nachweis der Haftung, die Haftungsgrenzen der CMR und die Verjährung entscheidend. Für Versicherungsunternehmen wie für Ladungsbeteiligte führen wir diese Verfahren ergebnisorientiert.
Ja. Sobald die Versicherung an die Ladungsbeteiligten gezahlt hat, erwirbt sie den Regressanspruch (rücû) gegen den schuldhaft handelnden Frachtführer. Im Regressverfahren sind der Nachweis der Haftung, die Haftungsgrenzen der CMR und die Verjährung entscheidend. Für Versicherungsunternehmen wie für Ladungsbeteiligte führen wir diese Verfahren ergebnisorientiert.
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