FAQ · Rechtsgebiete & Streitigkeiten

Die Versicherung hat den Schaden ersetzt — kann gegen den Frachtführer Regress genommen werden?

Ja. Sobald die Versicherung an die Ladungsbeteiligten gezahlt hat, erwirbt sie den Regressanspruch (rücû) gegen den schuldhaft handelnden Frachtführer. Im Regressverfahren sind der Nachweis der Haftung, die Haftungsgrenzen der CMR und die Verjährung entscheidend. Für Versicherungsunternehmen wie für Ladungsbeteiligte führen wir diese Verfahren ergebnisorientiert.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Rechtsgebiete & Streitigkeiten
Kurze Antwort

Ja. Sobald die Versicherung an die Ladungsbeteiligten gezahlt hat, erwirbt sie den Regressanspruch (rücû) gegen den schuldhaft handelnden Frachtführer. Im Regressverfahren sind der Nachweis der Haftung, die Haftungsgrenzen der CMR und die Verjährung entscheidend. Für Versicherungsunternehmen wie für Ladungsbeteiligte führen wir diese Verfahren ergebnisorientiert.

Ja. Sobald die Versicherung an die Ladungsbeteiligten gezahlt hat, erwirbt sie den Regressanspruch (rücû) gegen den schuldhaft handelnden Frachtführer. Im Regressverfahren sind der Nachweis der Haftung, die Haftungsgrenzen der CMR und die Verjährung entscheidend. Für Versicherungsunternehmen wie für Ladungsbeteiligte führen wir diese Verfahren ergebnisorientiert.

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Ja. Eine kurze rechtliche Prüfung vor der Unterzeichnung kann kostspielige Risiken in den Klauseln zu Haftung, Kündigung, Vertragsstrafe, Zahlung und Streitbeilegung abwenden.

Das LkSG ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die CSDDD der Rahmen auf EU-Ebene, der ab dem 26.07.2029 gilt und seit Omnibus I einen engeren Unternehmenskreis erfasst als das LkSG; türkische Zulieferer sind meist über Verträge und Kundenanforderungen betroffen.

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