Kurze Antwort
Im CMR- und Transportrecht sind die Fristen kurz: Bei äußerlich erkennbaren Schäden ist der Vorbehalt (rezerv) gegenüber dem Frachtführer bereits im Zeitpunkt der Ablieferung zu erklären, bei verdeckten Schäden innerhalb einer kurzen Frist danach. Auch die Verjährung für die Klage ist in aller Regel kurz bemessen. Um Rechtsverluste zu vermeiden, ist es entscheidend, sofort nach Entdeckung des Schadens rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Im CMR- und Transportrecht sind die Fristen kurz: Bei äußerlich erkennbaren Schäden ist der Vorbehalt (rezerv) gegenüber dem Frachtführer bereits im Zeitpunkt der Ablieferung zu erklären, bei verdeckten Schäden innerhalb einer kurzen Frist danach. Auch die Verjährung für die Klage ist in aller Regel kurz bemessen. Um Rechtsverluste zu vermeiden, ist es entscheidend, sofort nach Entdeckung des Schadens rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
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