Kurze Antwort
Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer wird durch Klauseln wie Fertigstellungsfrist und Verzugsstrafe, die Begründung der Wohnungseigentumsanwartschaft (kat irtifakı), Sicherheiten, die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan und die Mängelhaftung geschützt. Die Standardverträge, die der Bauunternehmer vorlegt, sind meist zum Nachteil der Eigentümerseite gestaltet. Wir gestalten und verhandeln den Vertrag so, dass die Rechte der Eigentümerseite gesichert sind.
Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer wird durch Klauseln wie Fertigstellungsfrist und Verzugsstrafe, die Begründung der Wohnungseigentumsanwartschaft (kat irtifakı), Sicherheiten, die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan und die Mängelhaftung geschützt. Die Standardverträge, die der Bauunternehmer vorlegt, sind meist zum Nachteil der Eigentümerseite gestaltet. Wir gestalten und verhandeln den Vertrag so, dass die Rechte der Eigentümerseite gesichert sind.
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