Kurze Antwort
Vereine (dernek) erlangen nach dem türkischen Vereinsgesetz (Dernekler Kanunu, Gesetz Nr. 5253) bereits mit der Gründungsanzeige Rechtspersönlichkeit; Stiftungen (vakıf) entstehen nach dem türkischen Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu, Gesetz Nr. 4721) dagegen erst durch Gerichtsbeschluss und Eintragung. Wir führen die Vorbereitung der Satzung beziehungsweise der Stiftungsurkunde (vakıf senedi), den Aufbau der Organe, die Errichtung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (iktisadi işletme) und die Verfahren zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften; wir entwerfen eine tragfähige Struktur, die zu Ihrem Zweck passt.
Vereine (dernek) erlangen nach dem türkischen Vereinsgesetz (Dernekler Kanunu, Gesetz Nr. 5253) bereits mit der Gründungsanzeige Rechtspersönlichkeit; Stiftungen (vakıf) entstehen nach dem türkischen Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu, Gesetz Nr. 4721) dagegen erst durch Gerichtsbeschluss und Eintragung. Wir führen die Vorbereitung der Satzung beziehungsweise der Stiftungsurkunde (vakıf senedi), den Aufbau der Organe, die Errichtung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (iktisadi işletme) und die Verfahren zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften; wir entwerfen eine tragfähige Struktur, die zu Ihrem Zweck passt.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.
Kontakt aufnehmen →Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.