Kurzinformation · Steuern & Anreize

Ausländische Direktinvestitionen in der Türkei: rechtlicher Rahmen und Chancen

Ein Überblick über Gesellschaftsgründung, Investitionsanreize und Compliance-Prozesse für ausländische Investorinnen und Investoren.

02 August 20264 dk okumaYazan: Mehmet Köksal · Steuern & Anreize
Köksal Avukatlık Ortaklığı — Arbeit zu Investitionen, Steueranreizen und Finanzstrukturierung

Für ausländische Investorinnen und Investoren ist es wichtig, Gesellschaftsgründung, Genehmigungsverfahren, die Inanspruchnahme von Investitionsanreizen, die Corporate Governance und die vertraglichen Risiken früh und gemeinsam zu modellieren.

Dieser Beitrag fasst in allgemeinem Rahmen die Themen zusammen, die Unternehmen in ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen sollten. Die Anwendung kann je nach Branche und konkreter Transaktionsstruktur abweichen.

Die Eckpfeiler des rechtlichen Rahmens

Das Dach über der ausländischen Direktinvestition in der Türkei bildet das türkische Gesetz über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875: Ausländische Investorinnen und Investoren werden inländischen gleichgestellt, für die Investition ist keine vorherige Genehmigung erforderlich, und der Transfer von Gewinnen, Dividenden und Liquidationserlösen ins Ausland ist frei. Diese Garantien bilden das rechtliche Fundament der Investitionsentscheidung; ob die Umsetzung gelingt, hängt dann davon ab, ob die branchenspezifischen Genehmigungen, die Personalplanung und die steuerliche Strukturierung in der richtigen Reihenfolge angegangen werden.

Die ersten Entscheidungen bei der Gründung

In der Praxis stehen zuerst diese Entscheidungen an: die Wahl der passenden Rechtsform nach türkischem Recht – Aktiengesellschaft (anonim şirket, A.Ş.) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Ltd. Şti.) –, die zutreffende Abbildung von Gesellschafter- und Leitungsstruktur in der Satzung, die Investitionsmeldungen über das türkische Portal E-TUYS und die Arbeitserlaubnis für Schlüsselpersonal, deren Zeitplan parallel zur Gründung laufen muss. Werden in der Vertragsarchitektur das anwendbare Recht und die Streitbeilegungsklauseln von Anfang an geklärt, senkt das die Kosten späterer Auseinandersetzungen spürbar. Wer den Markteintritt in der Türkei als Ganzes plant, macht auch die Compliance-Pflichten nach der Gründung vom ersten Jahr an vorhersehbar.

Fragen, die vor der Investition zu beantworten sind

Die rechtliche Seite der Investitionsentscheidung beginnt damit, einige Fragen klar zu beantworten. In welcher Branche wird das Unternehmen tätig, und verlangt diese Branche eine gesonderte Genehmigung, Lizenz oder Registereintragung? Erfolgt die Investition durch die Gründung einer neuen Gesellschaft, durch den Beitritt zu einer bestehenden Gesellschaft oder durch die Übernahme eines Betriebs? Wie werden Anteilsverteilung, Geschäftsführung und Zeichnungsbefugnis sowie die Gewinnverwendung ausgestaltet? Wie viele Personen werden in der Türkei beschäftigt, und welche davon kommen aus dem Ausland? Wird das Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten? Und was geschieht, wenn eine der beteiligten Personen aus der Gesellschaft ausscheiden möchte? Je früher die Antworten in Satzung und Gesellschaftervereinbarung geschrieben werden, desto kleiner wird der Raum für spätere Auseinandersetzungen.

Wie die Gründung in der Praxis abläuft

Die Gründung besteht in der Praxis aus aufeinanderfolgenden Schritten: Festlegung von Rechtsform und Firma, Erstellung der Satzung, Zusammenstellung der Unterlagen zu ausländischen Gesellschaftern und Leitungspersonen (bei im Ausland ausgestellten Dokumenten samt Apostille und beglaubigter Übersetzung), Eintragung und Bekanntmachung im türkischen Handelsregister, steuerliche Registrierung und Beglaubigung der Handelsbücher, Eröffnung des Bankkontos und – sofern Personal eingestellt wird – die Anmeldung der Betriebsstätte bei der türkischen Sozialversicherung. Bei Strukturen mit ausländischer Beteiligung dauert die Dokumentenvorbereitung meist länger als die Eintragung selbst; sie ist es in aller Regel auch, die den Zeitplan bestimmt.

Nach der Gründung: der Compliance-Kalender des ersten Jahres

Mit der Gründung beginnen die dauerhaften Pflichten: Buchführung und Buchhaltungsordnung, periodische Steuererklärungen, die jährliche Generalversammlung und die dazugehörigen Aufzeichnungen, bei Personal die Lohnabrechnung und die Meldungen an die Sozialversicherung, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Informations- und Registrierungspflichten nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) sowie die Erneuerung befristeter Branchengenehmigungen. Werden Investitionsanreize in Anspruch genommen, gehört auch die Überwachung der im Anreizzertifikat übernommenen Zusagen in diesen Kalender; da das türkische Anreizrecht häufig geändert wird, ist die Investitionsentscheidung stets am aktuellen Stand zu messen (Stand: Juli 2026).

Investieren auf der deutsch-türkischen Achse

Hat die Investition einen deutschen Bezug, müssen beide Rechtsordnungen gleichzeitig geplant werden: aus welcher Gesellschaft das Kapital kommt, wie konzerninterne Waren- und Dienstleistungsströme bepreist werden und welche steuerliche Folge die Gewinnausschüttung hat, wird von Anfang an im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen beiden Ländern bewertet. Für die Gegenrichtung – Unternehmensgruppen, die von der Türkei nach Deutschland gehen – ist unser Spiegelbeitrag Gesellschaftsgründung in Deutschland; die Schritt-für-Schritt-Darstellung für ausländische Unternehmen, die in die Türkei kommen, steht in unserem Beitrag Gesellschaftsgründung in der Türkei. Diese Achse führen wir über unseren Deutschland-Desk als ein Team: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul, Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat, Istanbul Barosu) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

Praktische Folgerungen für Unternehmen

  • Die einschlägigen Rechtsvorschriften und ihre Anwendung sind stets auf dem aktuellen Stand zu bewerten.
  • Vertrags-, Compliance- und operative Prozesse sind gemeinsam zu betrachten.
  • Für den konkreten Sachverhalt ist eine aktenbezogene rechtliche Analyse erforderlich.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
Mehmet Köksal

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Mehmet Köksal

Gründungs- und geschäftsführender Partner

Prof. Dr. iur. Mehmet Köksal verbindet seit 1987 anwaltliche Praxis und akademische Arbeit. Er berät im Gesellschafts- und Handelsrecht, Vertrags- und Arbeitsrecht, bei ausländischen Direktinvestitionen, ESG- und Lieferkettenpflichten, Streitbeilegung sowie im Verbraucher- und Familienrecht.

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