Transaktionsberatung · Leistung

Für den Eintritt in die Türkei die richtige Struktur und eine starke Strategie.

Für ausländische Investorinnen und Investoren steuern wir den Eintritt in die Türkei aus einer Hand: Strategie, Strukturierung, Gründung und die Inanspruchnahme von Investitionsanreizen. Von Genehmigungen und Lizenzen bis zur Compliance bieten wir bei jedem Schritt eine mehrsprachige, integrierte rechtliche Brücke.

Überblick

Sicherer Eintritt in einen neuen Markt

Eine ausländische Direktinvestition ist die dauerhafte Präsenz eines ausländischen Unternehmens oder einer investierenden Person in der Türkei — durch die Gründung einer Gesellschaft, den Erwerb von Anteilen oder eine Investition. Zwar stellt das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen) die ausländische Investorenseite der inländischen gleich; über das Schicksal des Vorhabens entscheidet gleichwohl, ob Struktur, Genehmigungen und Anreize von Anfang an treffsicher gestaltet sind.

Bei Köksal stellen wir die Erfahrung, die wir seit 1987 auf der rechtlichen Brücke zwischen der Türkei und der DACH-Region gesammelt haben, in den Dienst der investierenden Seite. Von der Eintrittsstrategie über die Strukturierung bis zu den Anträgen auf Investitionsanreize und zur Compliance steuern wir den Ablauf aus einer Hand; mit unserem mehrsprachigen Team kommen Investorinnen und Investoren in ihrer eigenen Sprache klar voran.

Internationales Geschäft und Landkarte
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Wann kommt diese Leistung zum Einsatz?

Bei jedem Schritt in den türkischen Markt legen wir das rechtliche Fundament der Investition und steuern den Ablauf.

Eintritt in die Türkei

Wir bestimmen die passende Struktur — Gesellschaftsgründung, Zweigniederlassung oder Verbindungsbüro (irtibat bürosu) — und gestalten die Markteintrittsstrategie auf rechtlich tragfähiger Grundlage.

Anreize und Investition

Wir bewerten die Möglichkeiten, Förderungen nach den türkischen Vorschriften über Investitionsanreize in Anspruch zu nehmen, und weisen bei Antrag und Nachweisführung den Weg.

Genehmigungen und Lizenzen

Wir ermitteln die branchenspezifischen Genehmigungs-, Lizenz- und Konzessionserfordernisse, bereiten die behördlichen Anträge vor und verfolgen die Verfahren.

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Wie gehen wir vor?

Die Investition planen und verwirklichen wir in drei klaren Phasen — von der Strategie bis zur Compliance.

01 · Eintrittsstrategie

Wir bewerten Ziele, Branche und Risikobereitschaft der investierenden Seite und bestimmen das passende Eintrittsmodell und die passende rechtliche Struktur.

02 · Strukturierung und Gründung

Wir gründen die Gesellschaft entsprechend der gewählten Struktur und erledigen Satzung, Beteiligungsverhältnisse und die erforderlichen Eintragungen vollständig.

03 · Anreize und Compliance

Wir beantragen die in Betracht kommenden Anreize und begleiten die investierende Seite nach der Gründung bei Genehmigungen, Lizenzen und den Pflichten zur Einhaltung der Vorschriften.

Warum Köksal?

Eine einzige Brücke, die beide Märkte kennt

Der Erfolg einer ausländischen Investition hängt häufig ebenso sehr von der Beherrschung des örtlichen Rechts ab wie davon, eine Beratung an der Seite zu haben, die die Sprache und die Geschäftskultur der investierenden Seite versteht. Mit unseren Büros in Istanbul, Berlin und Kyrenia bauen wir diese Brücke unmittelbar. Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert (§ 206 BRAO) und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

  • Ganzheitliche rechtliche Gestaltung des Markteintritts in die Türkei
  • Gesellschaftsgründung und Strukturierung aus einer Hand
  • Unterstützung bei Antrag und Nachweisführung nach den türkischen Vorschriften über Investitionsanreize
  • Erfahrung mit branchenspezifischen Genehmigungs- und Lizenzverfahren
  • Integrierte Beratung auf Türkisch, Deutsch und Englisch
Büro und Stadtansicht
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Weitere Leistungen im Bereich Transaktionsberatung

Bei Bedarf erweitert dasselbe Team seine Arbeit nahtlos auf unsere weiteren Lösungen in diesem Bereich.

Alle Transaktionsberatung Leistungen
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Das Team hinter dieser Leistung

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Für die meisten Schritte nein. Der überwiegende Teil der Gründungs-, Steuer- und Bankvorgänge lässt sich ohne Ihre Anreise erledigen — auf Grundlage einer Vollmacht (vekâletname), die bei einem türkischen Konsulat errichtet oder im Ausland ausgestellt, nach dem Haager Übereinkommen apostilliert und ins Türkische übersetzt wird. Das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen (Doğrudan Yabancı Yat…

Ein besonderes Mindestkapital für ausländische Investorinnen und Investoren gibt es in der Türkei nicht; das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen) stellt die ausländische Investorenseite der inländischen gleich. Die einzige geltende Untergrenze ist das gesetzliche Mindestkapital des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102…

Ist die Gesellschaft einmal gegründet, greifen laufende Pflichten gegenüber dem türkischen Handelsregister (Ticaret Sicili), dem Steuerrecht, der türkischen Sozialversicherung (SGK) und den branchenspezifischen Vorschriften. Hinzu kommen können bestimmte Melde- und Berichtspflichten für ausländische Direktinvestitionen. Wir kartieren diese Pflichten von Anfang an und begleiten die investierende Seite durch die laufende Compliance.

Die passende Struktur richtet sich nach dem Volumen der Investition, dem Tätigkeitsfeld und den Zielen der investierenden Seite. Eine eigenständige Kapitalgesellschaft türkischen Rechts, eine Zweigniederlassung (şube) oder ein allein der Repräsentanz dienendes Verbindungsbüro (irtibat bürosu) beantworten jeweils unterschiedliche Bedürfnisse. Wir bewerten die rechtlichen und die steuerlichen Folgen jeder Option und legen das für Sie passende Modell gemeinsam mit Ihnen fest.

Das türkische Recht der ausländischen Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen, Gesetz Nr. 4875) lässt den Transfer von Gewinnen, Dividenden und Veräußerungserlösen ins Ausland im Grundsatz zu. Abgewickelt werden diese Transfers im Einklang mit den einschlägigen türkischen Banken- und Steuervorschriften. Bereits beim Aufbau der Investitionsstruktur planen wir diese Ausstiegs- und Transferwege von Anfang an mit.

Ja; das türkische Recht stellt ausländische Investorinnen und Investoren im Grundsatz den inländischen gleich und lässt die Gründung von Gesellschaften durch sie zu; maßgeblich ist das türkische Gesetz über ausländische Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen, Gesetz Nr. 4875). Eine Gesellschaft mit ausländischem Kapital kann in denselben Verfahren gegründet werden wie eine Gesellschaft in inländischer Hand. Nur in bestimmten regulierten Branchen können besondere Genehmigungen oder Beschränkungen greifen.

Die Türkei bietet je nach Branche, Region und Größenordnung der Investition verschiedene Anreizmechanismen. Um diese Förderungen in Anspruch zu nehmen, muss die Investition im zutreffenden Umfang dokumentiert werden und müssen die erforderlichen Anträge gestellt werden. Wir bewerten, für welche Anreize Ihre Investition in Betracht kommt, und begleiten Sie durch das Antragsverfahren.

Leistung

Ausländische Direktinvestitionen — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.

Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.