Für die meisten Schritte nein. Der überwiegende Teil der Gründungs-, Steuer- und Bankvorgänge lässt sich ohne Ihre Anreise erledigen — auf Grundlage einer Vollmacht (vekâletname), die bei einem türkischen Konsulat errichtet oder im Ausland ausgestellt, nach dem Haager Übereinkommen apostilliert und ins Türkische übersetzt wird. Das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen) steht der Gründung aus der Ferne nicht entgegen. Allerdings verlangen manche Banken, dass die zeichnungsberechtigte Person zur Kontoeröffnung oder zur Bestätigung der wirtschaftlich berechtigten Person einmal persönlich erscheint; diese Erwartung ist von Bank zu Bank verschieden. Wir koordinieren den Ablauf aus der Ferne und bereiten die Kette aus Apostille, Übersetzung und Vollmacht im Voraus vor; eine Reise empfehlen wir nur für die Schritte, die sie wirklich zwingend erfordern. So steigen Zeit- und Reisekosten nicht unnötig an.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.