Transaktionsberatung · Leistung

Bei grenzüberschreitenden Fusionen und Übernahmen Sicherheit aus einer Hand.

Bei Anteils- und Vermögensübertragungen übernehmen wir die rechtliche Führung von der Due Diligence bis zum Closing, aus einer Hand. Bei grenzüberschreitenden und inländischen M&A-Transaktionen führen wir Vertragsverhandlung, wettbewerbsrechtliche Freigaben und Integration in einem Mandat zusammen.

Überblick

In jeder Phase der Transaktion an Ihrer Seite

Fusionen und Übernahmen sind vielschichtige und risikoreiche Vorgänge, in denen die Kontrolle über eine Gesellschaft durch Anteils- oder Vermögensübertragung den Inhaber wechselt. Eine richtig strukturierte Transaktion schafft Wert; eine fehlerhaft gestaltete trägt verdeckte Verbindlichkeiten auf die erwerbende Seite über. Vom ersten Letter of Intent bis zur Integration nach dem Closing gestalten und steuern wir den gesamten Ablauf in rechtlicher Hinsicht.

Bei Köksal stellen wir die Transaktion im Rahmen des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) und des türkischen Wettbewerbsrechts (Gesetz Nr. 4054) auf eine sichere Grundlage; bei grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen der Türkei und der DACH-Region führen wir beide Rechtsordnungen in einem mehrsprachigen, integrierten Mandat zusammen: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul, Fragen des deutschen Rechts unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Unser Ziel ist es, Sie am Verhandlungstisch vorbereitet und stark zu machen.

Unterzeichnung und Handschlag
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Wann kommt diese Leistung zum Einsatz?

In jedem Szenario, in dem die Kontrolle den Inhaber wechselt oder geteilt wird, bauen wir die rechtliche Architektur der Transaktion.

Unternehmenskauf und -verkauf

Beim Erwerb oder der Veräußerung eines ganzen Unternehmens oder einer bestimmten Beteiligung daran steuern wir den Ablauf von der Gestaltung nach der Bewertung bis zum Übertragungsvertrag.

Gemeinschaftsunternehmen (JV)

In Strukturen, in denen zwei oder mehr Parteien eine gemeinsame Gesellschaft gründen, entwerfen wir Gesellschaftervereinbarung, Führungs- und Ausstiegsmechanismen in ausgewogener Form.

Grenzüberschreitende Transaktionen

Bei Übernahmen zwischen der Türkei und der DACH-Region halten wir zwei Rechtsordnungen, die Freigaberegime und die steuerliche Struktur zusammen im Blick — mehrsprachig, mit Köksal auf der türkischen und activelaw (Hannover) auf der deutschen Seite.

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Wie gehen wir vor?

Die Transaktion planen wir in drei Hauptphasen, messen in jeder Phase die Risiken und halten die Kontrolle bei Ihnen.

01 · Vorbereitung und Due Diligence

Nach Vertraulichkeitsvereinbarung und Letter of Intent führen wir die rechtliche Due Diligence bei der Zielgesellschaft durch; wir berichten über Risiken, verdeckte Verbindlichkeiten und die Punkte, die auf den Preis wirken.

02 · Verhandlung und Vertrag

Wir verhandeln den Anteils- oder Vermögenskaufvertrag (SPA) sowie die Garantie- und Freistellungsklauseln und gestalten Transaktionsstruktur und Vollzugsbedingungen in Ihrem Interesse.

03 · Closing und Integration

Sobald die Freigabe des türkischen Wettbewerbsrats (Rekabet Kurulu) und die aufschiebenden Bedingungen vorliegen, steuern wir das Closing; bei Eintragung, Compliance und Integration nach der Übertragung stehen wir Ihnen zur Seite.

Warum Köksal?

Wir machen aus der Transaktion Wert und aus dem Risiko Voraussicht

Bei M&A-Vorhaben entsteht der Unterschied daraus, dass die Transaktion aus einer Hand geführt wird und beide Rechtsordnungen zusammengeführt werden. Die Erfahrung, die wir seit 1987 auf der Handelsbrücke zwischen der Türkei und der DACH-Region gewonnen haben, tragen wir in jede Phase Ihrer Transaktion. Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert (§ 206 BRAO) und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht; Fragen des deutschen Rechts und alles, was vor deutschen Gerichten geschieht, bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

  • Ein Team von der Due Diligence bis zum Closing, aus einer Hand
  • Bei grenzüberschreitenden Transaktionen türkisches und deutsches Recht zugleich im Blick: die türkische Seite bei Köksal, die deutsche bei activelaw (Hannover)
  • Starke Verhandlung von SPA und Gesellschaftervereinbarungen
  • Erfahrung mit den Freigabeverfahren vor dem türkischen Wettbewerbsrat
  • Integrierte Begleitung auf Türkisch, Deutsch und Englisch
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Weitere Leistungen im Bereich Transaktionsberatung

Bei Bedarf erweitert dasselbe Team seine Arbeit nahtlos auf unsere weiteren Lösungen in diesem Bereich.

Alle Transaktionsberatung Leistungen
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Zugehörige Bereiche & Rechtsvorschriften

Die Schwerpunkte und Rechtsgebiete, die diese Leistung berührt, die zugehörigen Desks und die Rechtsvorschriften, die wir dazu verfolgen.

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Das Team hinter dieser Leistung

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

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Zugehörige Publikationen

Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden aus dem Knowledge Center.

Idealerweise, bevor das erste Angebot eintrifft — genauer noch: bevor Sie überhaupt mit der Suche nach einer Käuferseite beginnen. Die rechtliche Vorbereitung vor dem Verkauf — Berichtigung der Beteiligungs- und Grundbucheinträge, Nachholen fehlender Gesellschafterbeschlüsse, Schließen offener Risiken und Einrichtung eines geordneten Datenraums — erhöht sowohl den Wert des Unternehmens als auch Ihre Verhandlungsmach…

Die meisten Bestimmungen einer Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) binden nicht, weil die Parteien bis zum endgültigen Vertrag keinen Bindungswillen haben. Klauseln wie Exklusivität, Vertraulichkeit, Kostenteilung sowie anwendbares Recht und Streitbeilegung werden jedoch ausdrücklich bindend gefasst und können bei einem Verstoß nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) eine…

Beim Anteilsverkauf laufen die Arbeitsverträge unverändert weiter; die Arbeitgeberstellung wechselt nicht, weil die Gesellschaft als Vertragspartei dieselbe bleibt. Beim Erwerb von Vermögenswerten (Asset Deal) greifen dagegen die Vorschriften über den Betriebsübergang: Die erwerbende Gesellschaft tritt mit den bestehenden Rechten in die Arbeitgeberstellung ein. Die Kommunikation gegenüber der Belegschaft und den Übe…

Die Dauer richtet sich nach der Größe der Transaktion, dem Umfang der Due Diligence und den erforderlichen Genehmigungen. Während vergleichsweise einfache Transaktionen in wenigen Monaten abgeschlossen werden können, dauern grenzüberschreitende Vorhaben oder große, der wettbewerbsrechtlichen Freigabe unterliegende Transaktionen länger. Zu Beginn des Prozesses erstellen wir einen realistischen Zeitplan und planen die kritischen Etappen im Voraus.

Nicht jede Transaktion ist freigabebedürftig; ob eine Freigabe erforderlich ist, hängt von den Umsätzen der Beteiligten ab und davon, ob die Schwellenwerte nach dem türkischen Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs (Rekabetin Korunması Hakkında Kanun, Gesetz Nr. 4054) überschritten werden. Bei Übernahmen, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten, sind die Anmeldung beim türkischen Wettbewerbsrat (Rekabet Kurulu) und dessen Freigabe zwingend. Diese Prüfung nehmen wir zu Beginn der Transaktion vor und bereiten die erforderlichen Anmeldungen vor.

Die Due Diligence (durum tespiti) zeichnet das rechtliche Bild der Zielgesellschaft; sie macht verdeckte Verbindlichkeiten, Prozessrisiken und vertragliche Verpflichtungen sichtbar. Diese Prüfung wirkt sich unmittelbar sowohl auf den Kaufpreis als auch auf die Garantie- und Freistellungsregelungen im Vertrag aus. Eine belastbare Due Diligence hält die Überraschungen nach dem Vollzug (Closing) so gering wie möglich.

Bei der Anteilsübertragung (share deal) wechseln die Anteile der Gesellschaft die Hand, und die erwerbende Seite übernimmt das Unternehmen mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Bei der Vermögensübertragung (asset deal) gehen demgegenüber nur ausgewählte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten über; dieser Weg kann gewählt werden, um unerwünschte Verpflichtungen zu vermeiden. Welche Gestaltung die richtige ist, legen wir gemeinsam mit Ihnen nach den kommerziellen und steuerlichen Zielen der Transaktion fest; nach türkischem Recht richten sich beide Wege nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) und dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098).

Bei Transaktionen zwischen der Türkei und dem DACH-Raum verfolgen wir einen integrierten Ansatz, der das türkische Recht und die jeweils berührte ausländische Rechtsordnung zusammen in den Blick nimmt: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Unsere Büros in Istanbul, Berlin und Kyrenia und unser mehrsprachiges Team sorgen dafür, dass die Beteiligten dieselbe Sprache sprechen. So werden das anwendbare Recht, das zuständige Gericht und die Frage der Schiedsgerichtsbarkeit von Anfang an geklärt.

Leistung

Fusionen und Übernahmen (M&A) — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.

Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.