Kurze Antwort
Bei der Anteilsübertragung (share deal) wechseln die Anteile der Gesellschaft die Hand, und die erwerbende Seite übernimmt das Unternehmen mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Bei der Vermögensübertragung (asset deal) gehen demgegenüber nur ausgewählte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten über; dieser Weg kann gewählt werden, um unerwünschte Verpflichtungen zu vermeiden. Welche Gestaltung die richtige ist, legen wir gemeinsam mit Ihnen nach den kommerziellen und steuerlichen Zielen der Transaktion fest; nach türkischem Recht richten sich beide Wege nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) und dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098).
Bei der Anteilsübertragung (share deal) wechseln die Anteile der Gesellschaft die Hand, und die erwerbende Seite übernimmt das Unternehmen mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Bei der Vermögensübertragung (asset deal) gehen demgegenüber nur ausgewählte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten über; dieser Weg kann gewählt werden, um unerwünschte Verpflichtungen zu vermeiden. Welche Gestaltung die richtige ist, legen wir gemeinsam mit Ihnen nach den kommerziellen und steuerlichen Zielen der Transaktion fest; nach türkischem Recht richten sich beide Wege nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) und dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098).
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