FAQ · Transaktionsberatung

Was ist der Unterschied zwischen Anteilsübertragung und Vermögensübertragung?

Bei der Anteilsübertragung (share deal) wechseln die Anteile der Gesellschaft die Hand, und die erwerbende Seite übernimmt das Unternehmen mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Bei der Vermögensübertragung (asset deal) gehen demgegenüber nur ausgewählte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten über; dieser Weg kann gewählt werden, um unerwünschte Verpflichtungen zu vermeiden. Welche Gestaltung die richtige ist, legen wir gemeinsam mit Ihnen nach den kommerziellen und steuerlichen Zielen der Transaktion fest; nach türkischem Recht richten sich beide Wege nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) und dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098).

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Transaktionsberatung
Kurze Antwort

Bei der Anteilsübertragung (share deal) wechseln die Anteile der Gesellschaft die Hand, und die erwerbende Seite übernimmt das Unternehmen mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Bei der Vermögensübertragung (asset deal) gehen demgegenüber nur ausgewählte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten über; dieser Weg kann gewählt werden, um unerwünschte Verpflichtungen zu vermeiden. Welche Gestaltung die richtige ist, legen wir gemeinsam mit Ihnen nach den kommerziellen und steuerlichen Zielen der Transaktion fest; nach türkischem Recht richten sich beide Wege nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) und dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098).

Bei der Anteilsübertragung (share deal) wechseln die Anteile der Gesellschaft die Hand, und die erwerbende Seite übernimmt das Unternehmen mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Bei der Vermögensübertragung (asset deal) gehen demgegenüber nur ausgewählte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten über; dieser Weg kann gewählt werden, um unerwünschte Verpflichtungen zu vermeiden. Welche Gestaltung die richtige ist, legen wir gemeinsam mit Ihnen nach den kommerziellen und steuerlichen Zielen der Transaktion fest; nach türkischem Recht richten sich beide Wege nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) und dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098).

Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?

Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.

Kontakt aufnehmen
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.

Zugehörige Fragen

Die meisten Bestimmungen einer Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) binden nicht, weil die Parteien bis zum endgültigen Vertrag keinen Bindungswillen haben. Klauseln wie Exklusivität, Vertraulichkeit, Kostenteilung sowie anwendbares Recht und Streitbeilegung werden jedoch a…

Ein besonderes Mindestkapital für ausländische Investorinnen und Investoren gibt es in der Türkei nicht; das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen) stellt die ausländische Investorenseite der inländischen gleich. Die…

Idealerweise, bevor das erste Angebot eintrifft — genauer noch: bevor Sie überhaupt mit der Suche nach einer Käuferseite beginnen. Die rechtliche Vorbereitung vor dem Verkauf — Berichtigung der Beteiligungs- und Grundbucheinträge, Nachholen fehlender Gesellschafterbeschlüsse, Sc…

Zugehörige Arbeitsbereiche

Betrachten Sie diese Frage zusammen mit den Leistungen, Rechtsgebieten, Schwerpunkten, Branchenschwerpunkten und Desks.

Leistungen

Leistungen, die unmittelbar mit dieser Frage zusammenhängen.

Alle ansehen
Transaktionsberatung

Der richtige Start bedeutet einen planbaren Ablauf.

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.