Wir gestalten die Partnerschaft schon bei ihrer Gründung mit der Trennung im Blick.
Joint Ventures, Konsortien und strategische Kooperationen bedeuten Wachstum, wenn sie richtig aufgesetzt sind, und jahrelangen Streit, wenn nicht. Wir bauen Partnerschaftsstrukturen, die Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Schutzrechte und Ausstiegsszenarien von Anfang an ins Gleichgewicht bringen.
Eine gute Partnerschaft beginnt mit einem guten Vertrag
Dass zwei Unternehmen ihre Kräfte bündeln, ist für einen neuen Markt, eine neue Technologie oder ein großes Projekt häufig der schnellste Weg. Über das Schicksal einer Partnerschaft entscheidet jedoch nicht der Optimismus des Gründungsmoments, sondern wie ausgewogen die Regelungen zu Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Wettbewerbsverbot und Trennung gestaltet worden sind.
Von der Kapitalbeteiligung über die vertragliche Kooperation bis zum Bieterkonsortium entwerfen wir Strukturen, die Beitrag, Erwartung und Ausstiegsszenarien der Beteiligten von Anfang an klarstellen. Bei deutsch-türkischen Joint Ventures übersetzen wir die Verhandlung mit einem Team, das die Kultur beider Seiten kennt, in eine gemeinsame Sprache.

Bei welchen Strukturen kommen wir ins Spiel?
Die Kooperationsmodelle, die unsere Leistung zu Partnerschaften typischerweise abdeckt.
Kapitalgesellschaftliches Joint Venture
Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft (JV) nach türkischem Recht (Gesetz Nr. 6102, TTK); Anteilsverteilung, Leitungsstruktur und Gesellschaftervereinbarung.
Vertragliche Kooperation
Ohne gemeinsame Gesellschaft: Vertragshändlerschaft, gemeinsame Fertigung sowie Strukturen zur Weitergabe von Technologie und Know-how.
Konsortium und Projekt
Konsortium, einfache Gesellschaft (adi ortaklık) und Arbeitsgemeinschaft für Ausschreibungen und Großprojekte.
Wie läuft der Prozess ab?
Der dreistufige Ansatz, dem wir bei der Gestaltung einer Partnerschaft folgen.
01 · Ziel und Modell
Wir klären Beiträge und Erwartungen der Beteiligten und wählen mit Blick auf die steuerliche und die kartellrechtliche Dimension das passende Kooperationsmodell.
02 · Vertragswerk
Partnerschafts-, Geschäftsführungs-, Lizenz- und Geheimhaltungsverträge erstellen wir als ein einziges stimmiges Set und verhandeln die Schlüsselklauseln.
03 · Governance und Ausstieg
Entscheidungsmechanismen, Lösungen für Patt-Situationen und Ausstiegsszenarien (Put/Call, Liquidation) gestalten wir von Anfang an.
Erfahrung, die zwei Kulturen an denselben Tisch bringt
Die meisten internationalen Partnerschaften zermürben sich nicht an rechtlichen, sondern an kulturellen Missverständnissen. Mit jahrzehntelanger Erfahrung in den deutsch-türkischen Geschäftsbeziehungen gleichen wir die Erwartungen von Anfang an ab und machen aus der Partnerschaft eine Struktur, die nicht nur auf dem Papier, sondern in der Praxis trägt. Die türkische Seite der Struktur bearbeitet Köksal in Istanbul; die deutschrechtliche Seite — von der Beteiligung an einer GmbH bis zur Anmeldung beim Bundeskartellamt — bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
- Praxiserfahrung mit deutsch-türkischen Joint Ventures
- Expertise bei Patt-Situationen (Deadlock) und Ausstiegsmechanismen
- Einbindung von Schutzrechten und Know-how-Schutz in die Partnerschaft
- Kooperationsgestaltung, die die Grenzen des türkischen Kartellrechts (Gesetz Nr. 4054) achtet
- Lückenlose Vertretung vor türkischen Gerichten bei Streitigkeiten nach der Partnerschaft
Spezialisierte Unterleistungen
Joint Ventures und Kooperationen — die Einsatzfelder dieser Leistung für konkrete Bedarfslagen.
Weitere Leistungen der Transaktionsberatung
Bei Bedarf erweitert dasselbe Team seine Arbeit nahtlos auf unsere weiteren Lösungen in diesem Bereich.
Zugehörige Bereiche & Rechtsvorschriften
Die Schwerpunkte und Rechtsgebiete, die diese Leistung berührt, die zugehörigen Desks und die Rechtsvorschriften, die wir dazu verfolgen.
Das Team hinter dieser Leistung
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.
Nein; ein Joint Venture (ortak girişim) setzt nicht zwingend die Gründung einer eigenen Gesellschaft voraus. Die Zusammenarbeit lässt sich ebenso gut über eine gemeinsame Gesellschaft — das kapitalgesellschaftliche JV — führen wie als rein vertragliche Struktur, die die Beteiligten allein durch einen Vertrag bindet. Die Wahl richtet sich nach der Laufzeit des Vorhabens, der Größe der Investition, der Verteilung der…
Hälftige Beteiligungen (50-50) tragen das Risiko der Patt-Situation (Deadlock) in sich: Sind sich die Beteiligten in einer Frage nicht einig, kommt keine Mehrheit zustande, und die Gesellschaft kann handlungsunfähig werden. Dieses Risiko lässt sich jedoch vertraglich weitgehend beherrschen.Schon bei der Gründung schreiben wir die gestuften Lösungsmechanismen in die Gesellschaftervereinbarung, die im Patt greifen sol…
Für Marke, Technologie und Know-how, die in die Partnerschaft eingebracht werden, muss von Anfang an schriftlich festgelegt sein, wem sie gehören, welche Rechte die Partnerschaft in welchem Umfang nutzen darf und was im Fall der Trennung mit ihnen geschieht. Zwei Schritte machen das greifbar.Der erste ist die förmliche Eintragung der Rechte: Werden Marken, Patente und Designs nach dem türkischen Gesetz Nr. 6769 über…
Eine gut gestaltete Gesellschaftervereinbarung regelt den Fall, dass eine Partnerseite ihre Pflichten nicht erfüllt, im Voraus und sieht dafür gestufte Rechtsfolgen vor.Die üblichen Mechanismen sind: eine Frist zur Beseitigung der Verletzung; eine Vertragsstrafe (cezai şart) nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098); die vorübergehende Beschränkung von Stimm- und Geschäftsführungs…
Der grundlegende Unterschied in der Praxis liegt in der Reichweite der Haftung. Im Konsortium haftet jede Partei nur für den Teil des Werkes, den sie übernommen hat; jede beteiligte Partei übernimmt ihren Abschnitt gesondert. In der Arbeitsgemeinschaft (iş ortaklığı) haften die Beteiligten dagegen gemeinsam für das gesamte Werk — und in den meisten Fällen gesamtschuldnerisch.Diese Unterscheidung ist vor allem in öff…
Joint Ventures und Kooperationen — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.
Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.


