Eine gut gestaltete Gesellschaftervereinbarung regelt den Fall, dass eine Partnerseite ihre Pflichten nicht erfüllt, im Voraus und sieht dafür gestufte Rechtsfolgen vor.
Die üblichen Mechanismen sind: eine Frist zur Beseitigung der Verletzung; eine Vertragsstrafe (cezai şart) nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098); die vorübergehende Beschränkung von Stimm- und Geschäftsführungsrechten; die Verrechnung mit dem Gewinnanteil; eine Kaufoption (Call Option) auf die Anteile der säumigen Partnerseite; und als letztes Mittel Regelungen über Ausstieg oder Ausschluss. Sind diese Mechanismen von Anfang an eingebaut, führt eine Verletzung nicht in einen langen und ungewissen Prozess vor türkischen Gerichten, sondern zu der im Vertrag vorgesehenen, vorhersehbaren Folge. Wo es nötig wird, lässt sie sich zusätzlich durch vorläufige Sicherungsmittel wie die einstweilige Anordnung (ihtiyati tedbir) absichern. Die Vereinbarung entwerfen wir gemeinsam mit Ihnen so, dass die Verletzungsszenarien und ihre Lösungswege konkret benannt sind.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.