Für Marke, Technologie und Know-how, die in die Partnerschaft eingebracht werden, muss von Anfang an schriftlich festgelegt sein, wem sie gehören, welche Rechte die Partnerschaft in welchem Umfang nutzen darf und was im Fall der Trennung mit ihnen geschieht. Zwei Schritte machen das greifbar.
Der erste ist die förmliche Eintragung der Rechte: Werden Marken, Patente und Designs nach dem türkischen Gesetz Nr. 6769 über das gewerbliche Eigentum (Sınai Mülkiyet Kanunu, SMK) eingetragen, ist die Inhaberschaft nicht mehr bloß behauptet, sondern beweisbar. Der zweite ist die vorherige Verständigung darüber, wem die während der Partnerschaft gemeinsam entwickelten neuen Schutzrechte (Foreground IP) zustehen sollen; das von Ihnen eingebrachte vorhandene Wissen (Background Know-how) wird dagegen nicht übertragen, sondern nur lizenziert, sodass es beim Ausstieg vollständig zu Ihnen zurückkehrt. Wird all das zusammen mit Geheimhaltungs- und Wettbewerbsverbotsklauseln gestaltet, bleibt Ihr geistiges Kapital während der Partnerschaft und danach geschützt.
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