Kurze Antwort
Nicht jede Transaktion ist freigabebedürftig; ob eine Freigabe erforderlich ist, hängt von den Umsätzen der Beteiligten ab und davon, ob die Schwellenwerte nach dem türkischen Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs (Rekabetin Korunması Hakkında Kanun, Gesetz Nr. 4054) überschritten werden. Bei Übernahmen, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten, sind die Anmeldung beim türkischen Wettbewerbsrat (Rekabet Kurulu) und dessen Freigabe zwingend. Diese Prüfung nehmen wir zu Beginn der Transaktion vor und bereiten die erforderlichen Anmeldungen vor.
Nicht jede Transaktion ist freigabebedürftig; ob eine Freigabe erforderlich ist, hängt von den Umsätzen der Beteiligten ab und davon, ob die Schwellenwerte nach dem türkischen Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs (Rekabetin Korunması Hakkında Kanun, Gesetz Nr. 4054) überschritten werden. Bei Übernahmen, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten, sind die Anmeldung beim türkischen Wettbewerbsrat (Rekabet Kurulu) und dessen Freigabe zwingend. Diese Prüfung nehmen wir zu Beginn der Transaktion vor und bereiten die erforderlichen Anmeldungen vor.
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