FAQ · Transaktionsberatung

Ist für eine Übernahme immer die Freigabe des türkischen Wettbewerbsrats erforderlich?

Nicht jede Transaktion ist freigabebedürftig; ob eine Freigabe erforderlich ist, hängt von den Umsätzen der Beteiligten ab und davon, ob die Schwellenwerte nach dem türkischen Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs (Rekabetin Korunması Hakkında Kanun, Gesetz Nr. 4054) überschritten werden. Bei Übernahmen, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten, sind die Anmeldung beim türkischen Wettbewerbsrat (Rekabet Kurulu) und dessen Freigabe zwingend. Diese Prüfung nehmen wir zu Beginn der Transaktion vor und bereiten die erforderlichen Anmeldungen vor.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Transaktionsberatung
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Nicht jede Transaktion ist freigabebedürftig; ob eine Freigabe erforderlich ist, hängt von den Umsätzen der Beteiligten ab und davon, ob die Schwellenwerte nach dem türkischen Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs (Rekabetin Korunması Hakkında Kanun, Gesetz Nr. 4054) überschritten werden. Bei Übernahmen, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten, sind die Anmeldung beim türkischen Wettbewerbsrat (Rekabet Kurulu) und dessen Freigabe zwingend. Diese Prüfung nehmen wir zu Beginn der Transaktion vor und bereiten die erforderlichen Anmeldungen vor.

Nicht jede Transaktion ist freigabebedürftig; ob eine Freigabe erforderlich ist, hängt von den Umsätzen der Beteiligten ab und davon, ob die Schwellenwerte nach dem türkischen Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs (Rekabetin Korunması Hakkında Kanun, Gesetz Nr. 4054) überschritten werden. Bei Übernahmen, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten, sind die Anmeldung beim türkischen Wettbewerbsrat (Rekabet Kurulu) und dessen Freigabe zwingend. Diese Prüfung nehmen wir zu Beginn der Transaktion vor und bereiten die erforderlichen Anmeldungen vor.

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