Rechtsgebiet

Vom ersten Tag der Transaktion bis zum Vollzug: Beratung, die Ihren Wert schützt.

Bei grenzüberschreitenden und inländischen Fusionen, Übernahmen und Investitionen beraten wir umfassend aus einer Hand – von der Due Diligence bis zur Verhandlung und von der Transaktionsstruktur bis zur Integration nach dem Vollzug.

Überblick

Vorhersehbare Ergebnisse in komplexen Transaktionen

Eine Fusion oder eine Übernahme ist ein Vorgang mit hohem Einsatz, bei dem die rechtliche, die kaufmännische, die steuerliche und die kartellrechtliche Dimension gleichzeitig gesteuert werden müssen. Die richtige Struktur und eine sorgfältige Due Diligence sichern den Wert der Transaktion und verhindern Überraschungen nach dem Vollzug. In der Türkei richten sich Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102, TTK), der Erwerb von Anteilen daneben nach dem türkischen Obligationengesetz (Gesetz Nr. 6098, TBK); über die fusionskontrollrechtliche Freigabe entscheidet der türkische Wettbewerbsrat (Rekabet Kurulu) nach dem Gesetz Nr. 4054.

Mit einer über Jahrzehnte gewachsenen Erfahrung in den deutsch-türkischen Wirtschaftsbeziehungen bauen wir – auf der Käufer- wie auf der Verkäuferseite und in jeder Phase der Transaktion – einen von Risiken bereinigten Fahrplan, der zu Ihren kaufmännischen Zielen passt. Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul; Fragen des deutschen Rechts, etwa die gesellschafts- und kartellrechtlichen Schritte auf deutscher Seite, bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover), mit der wir den Deutschland-Desk gemeinsam führen. Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

Verhandlungstisch M&A / Verhandlung
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Unsere Leistungen in diesem Rechtsgebiet

In jeder Phase der Transaktion: das Gleichgewicht zwischen rechtlicher Absicherung und kaufmännischem Tempo.

Post-Closing und Integration

Die ersten 100 Tage nach dem Closing: Übertragungsmechanik, Nachverfolgung von Earn-out und Freistellungsansprüchen, Übergang von Verträgen und Genehmigungen sowie die rechtliche Integration beider Gesellschaften.

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SPA und Anteilskaufverträge

Die SPA-Architektur bei Anteilsübertragungen: Kaufpreismechanismen, die Matrix der Garantien sowie die Verhandlung von Freistellungen und Vollzugsbedingungen.

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Fusionsanmeldung bei der türkischen Wettbewerbsbehörde

Schwellenanalyse, Anmeldeunterlagen und das Verfahren vor der Behörde: die kartellrechtliche Freigabe bei Zusammenschlüssen und Übernahmen steuern, ohne den Transaktionsfahrplan zu stören – einschließlich Gun-Jumping und Compliance im Zwischenzeitraum.

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Unternehmensstrukturierung

Gruppenstrukturen, Errichtung einer Holding, Kapitalmaßnahmen, Formwechsel und Spaltung: Strukturierung und Restrukturierung von Gesellschaften steuern wir aus einer Hand. Von Analyse und Entwurf bis zur Eintragung liefern wir skalierbare Lösungen im Einklang mit dem türkischen Handelsgesetzbuch (TTK).

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Rechtliche Due Diligence

Mit der rechtlichen Due Diligence prüfen wir das Zielunternehmen in den Dimensionen Gesellschaft, Verträge, Rechtsstreitigkeiten, geistiges Eigentum und Compliance und kartieren die Risiken. Wir berichten die roten Flaggen vorab und stellen Ihre Investitions- und Erwerbsentscheidungen auf einen festen Boden.

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Fusionen und Übernahmen (M&A)

Bei Anteils- und Vermögensübertragungen übernehmen wir die rechtliche Führung von der Due Diligence bis zum Closing, aus einer Hand. Bei grenzüberschreitenden und inländischen M&A-Transaktionen führen wir Vertragsverhandlung, wettbewerbsrechtliche Freigaben und Integration in einem Mandat zusammen.

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Warum Köksal?

Ein grenzüberschreitendes Team, das die Transaktion als Ganzes liest

Eine M&A-Transaktion bringt Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kartellrecht und Arbeitsrecht an einen Tisch. Unser Team beherrscht diese Disziplinen gemeinsam und kennt sowohl die Türkei als auch den DACH-Raum: Das beschleunigt die Transaktion, schützt Ihren Wert und hält das Risiko steuerbar. Für Erwerber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz heißt das vor allem, dass die türkische und die deutsche Seite derselben Transaktion nicht getrennt voneinander laufen – die deutschen Schritte übernimmt unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover), für Sie bleibt es ein Mandat mit einer Ansprechperson.

  • Belegte Erfahrung in grenzüberschreitenden Transaktionen mit Milliardenvolumen
  • Ausgewogene Verhandlungsführung auf Käufer- wie auf Verkäuferseite
  • Integrierte Strukturierung samt steuerlicher und kartellrechtlicher Dimension
  • Priorisierte Risikoberichte aus der Due Diligence
  • Lückenlose Unterstützung in der Integration nach dem Vollzug
Verhandlung / Besprechung
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Verwandte Rechtsgebiete

M&A-Transaktionen werden in den meisten Mandaten zusammen mit den folgenden Rechtsgebieten bearbeitet.

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Team in diesem Rechtsgebiet

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

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Zugehörige Publikationen

Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden zu diesem Gebiet aus dem Knowledge Center.

Die Dauer hängt von der Größe der Zielgesellschaft, vom Volumen der Unterlagen und vom Umfang der Prüfung ab. Während eine fokussierte Prüfung in wenigen Wochen abgeschlossen werden kann, dauern breit angelegte Transaktionen länger. Ein geordneter und vollständiger Datenraum beschleunigt den Ablauf spürbar.

Beim Anteilskauf (Share Deal) wechselt die Gesellschaft mit sämtlichen Rechten und Verbindlichkeiten die Hand; beim Vermögenskauf (Asset Deal) gehen nur die ausgewählten Vermögensgegenstände und Verpflichtungen über. Die Wahl führt in steuerlicher Hinsicht, bei der Haftung, bei der Vertragsübernahme und bei den Genehmigungserfordernissen zu unterschiedlichen Ergebnissen; bei einer Zielgesellschaft türkischen Rechts sind dafür das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) und das türkische Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) gemeinsam maßgeblich. Welche Struktur zu Ihrer Transaktion am besten passt, bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen.

Nein. Die Freigabe des türkischen Wettbewerbsrats (Rekabet Kurulu) ist nach dem türkischen Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 4054) erforderlich, wenn die Umsätze der beteiligten Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreiten und zugleich ein Kontrollwechsel vorliegt. Ob Ihre Transaktion anmeldepflichtig ist, prüfen wir in einem frühen Stadium; wo es erforderlich ist, führen wir das Anmeldeverfahren vor der türkischen Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu).

Das Risiko der Verkaufsseite wird über Garantien und Gewährleistungen (Representations and Warranties), Haftungsbegrenzungen, Sicherungsmechanismen wie Treuhandkonten (Escrow) und Kaufpreisanpassungsklauseln gesteuert. Wir gestalten den Anteilskaufvertrag – der bei einer Zielgesellschaft türkischen Rechts vor dem Hintergrund des türkischen Obligationengesetzes (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) und des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) zu lesen ist – in einer Balance, die Sie gegen Ansprüche nach dem Vollzug schützt.

Die Parteien können das auf den Transaktionsvertrag anwendbare Recht wählen; das türkische IPR-Gesetz (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718) erkennt eine solche Rechtswahl grundsätzlich an. Häufig sind jedoch die gesellschafts-, kartell- und arbeitsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem die Zielgesellschaft ansässig ist, zwingend und der Rechtswahl entzogen. Bei deutsch-türkischen Transaktionen sichern wir die Struktur unter Berücksichtigung beider Rechtsordnungen ab: Fragen des türkischen Rechts bearbeitet Köksal in Istanbul, Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

Rechtsgebiet

Wählen Sie für Fusionen und Übernahmen (M&A) den richtigen rechtlichen Partner.

Holen Sie sich unsere Erfahrung in der Türkei und im DACH-Raum an Ihre Seite – mit umsetzbaren Lösungen, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind.