Kurze Antwort
Nein. Die Freigabe des türkischen Wettbewerbsrats (Rekabet Kurulu) ist nach dem türkischen Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 4054) erforderlich, wenn die Umsätze der beteiligten Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreiten und zugleich ein Kontrollwechsel vorliegt. Ob Ihre Transaktion anmeldepflichtig ist, prüfen wir in einem frühen Stadium; wo es erforderlich ist, führen wir das Anmeldeverfahren vor der türkischen Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu).
Nein. Die Freigabe des türkischen Wettbewerbsrats (Rekabet Kurulu) ist nach dem türkischen Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 4054) erforderlich, wenn die Umsätze der beteiligten Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreiten und zugleich ein Kontrollwechsel vorliegt. Ob Ihre Transaktion anmeldepflichtig ist, prüfen wir in einem frühen Stadium; wo es erforderlich ist, führen wir das Anmeldeverfahren vor der türkischen Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu).
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