Kurze Antwort
Ist die Gesellschaft einmal gegründet, greifen laufende Pflichten gegenüber dem türkischen Handelsregister (Ticaret Sicili), dem Steuerrecht, der türkischen Sozialversicherung (SGK) und den branchenspezifischen Vorschriften. Hinzu kommen können bestimmte Melde- und Berichtspflichten für ausländische Direktinvestitionen. Wir kartieren diese Pflichten von Anfang an und begleiten die investierende Seite durch die laufende Compliance.
Ist die Gesellschaft einmal gegründet, greifen laufende Pflichten gegenüber dem türkischen Handelsregister (Ticaret Sicili), dem Steuerrecht, der türkischen Sozialversicherung (SGK) und den branchenspezifischen Vorschriften. Hinzu kommen können bestimmte Melde- und Berichtspflichten für ausländische Direktinvestitionen. Wir kartieren diese Pflichten von Anfang an und begleiten die investierende Seite durch die laufende Compliance.
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