FAQ · Transaktionsberatung

Welche Compliance-Pflichten bestehen nach der Gründung?

Ist die Gesellschaft einmal gegründet, greifen laufende Pflichten gegenüber dem türkischen Handelsregister (Ticaret Sicili), dem Steuerrecht, der türkischen Sozialversicherung (SGK) und den branchenspezifischen Vorschriften. Hinzu kommen können bestimmte Melde- und Berichtspflichten für ausländische Direktinvestitionen. Wir kartieren diese Pflichten von Anfang an und begleiten die investierende Seite durch die laufende Compliance.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Transaktionsberatung
Kurze Antwort

Ist die Gesellschaft einmal gegründet, greifen laufende Pflichten gegenüber dem türkischen Handelsregister (Ticaret Sicili), dem Steuerrecht, der türkischen Sozialversicherung (SGK) und den branchenspezifischen Vorschriften. Hinzu kommen können bestimmte Melde- und Berichtspflichten für ausländische Direktinvestitionen. Wir kartieren diese Pflichten von Anfang an und begleiten die investierende Seite durch die laufende Compliance.

Ist die Gesellschaft einmal gegründet, greifen laufende Pflichten gegenüber dem türkischen Handelsregister (Ticaret Sicili), dem Steuerrecht, der türkischen Sozialversicherung (SGK) und den branchenspezifischen Vorschriften. Hinzu kommen können bestimmte Melde- und Berichtspflichten für ausländische Direktinvestitionen. Wir kartieren diese Pflichten von Anfang an und begleiten die investierende Seite durch die laufende Compliance.

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