Beitrag · ESG & Lieferketten

ESG, Nachhaltigkeit und Lieferkettensorgfaltspflichten

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für türkische Unternehmen im Geschäft mit Deutschland und der EU: wo das seit 2023 geltende LkSG heute steht und welche Anforderungen über Kundenverträge ankommen.

02 August 20263 dk okumaYazan: Mehmet Köksal · ESG & Lieferketten
Köksal Avukatlık Ortaklığı — Arbeit zu ESG, Lieferkette, Logistik und Export

Für Unternehmen, die mit Deutschland und der EU Geschäfte machen, gewinnen die Ermittlung der Risiken in der Lieferkette, vertragliche Absicherungen und die Berichtspraxis immer mehr an Bedeutung.

ESG und Lieferkettensorgfaltspflichten

Dieser Beitrag fasst in einem allgemeinen Rahmen die Themen zusammen, die Unternehmen in ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen sollten. Die Anwendung kann je nach Branche und konkreter Transaktionsstruktur unterschiedlich ausfallen.

Praktische Folgerungen für Unternehmen

  • Die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Praxis sind stets auf dem aktuellen Stand zu bewerten.
  • Vertragliche, Compliance- und operative Abläufe sind gemeinsam zu behandeln.
  • Für den konkreten Sachverhalt ist eine aktenbezogene rechtliche Analyse vorzunehmen.

Konkrete Schritte: die Vorbereitung auf die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Türkische Unternehmen, die nach Deutschland und in die EU liefern, geraten meist nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), sondern über die vertraglichen Anforderungen ihrer Kunden: Annahme eines Verhaltenskodex, Selbstbewertungsfragebögen, Auditrechte und abgestufte Sanktionen im Verstoßfall — für den Zulieferer sind es damit vertragliche, nicht gesetzliche Pflichten. Die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) ist durch die im Februar 2026 angenommene Änderungsrichtlinie „Omnibus I“ ((EU) 2026/470) neu gefasst worden: Sie ist bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umzusetzen, gilt ab einem einzigen Stichtag, dem 26. Juli 2029, und ihr Anwendungsbereich ist auf mehr als 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. Euro Umsatz angehoben worden.

Die Schritte, auf die es in der Vorbereitung ankommt: die eigene Lieferkette und die risikobehafteten Beschaffungsländer kartieren; die von Kunden kommenden Anforderungen an Verhaltenskodex und Fragebogen in einer einzigen Compliance-Akte zusammenführen; die Erwartungen an Menschenrechte und Umwelt in die eigenen Lieferantenverträge übernehmen; Beschwerdekanäle und eine geordnete Dokumentation einrichten; und die Dateninfrastruktur aufbauen, mit der sich Berichtsanfragen beantworten lassen. Diese Punkte für das einzelne Unternehmen zu priorisieren, bildet den Kern unseres Schwerpunkts ESG & Nachhaltigkeit — erfüllt werden die Anforderungen nach türkischem Recht, in Ihren Verträgen und in Ihrer Organisation.

Wie die Anforderungen der Kunden in der Praxis ankommen

Die Anforderungen, die türkischen Zulieferern begegnen, folgen meist derselben Reihenfolge: Zuerst wird die Unterzeichnung eines Verhaltenskodex verlangt, dann wird ein Selbstbewertungsfragebogen versandt, und bei der Vertragsverlängerung kommen Auditrechte und Informationsklauseln auf den Tisch. Verteilen sich diese Anforderungen im Unternehmen auf verschiedene Abteilungen, erhält dieselbe Frage verschiedene Antworten; das ist die Schwäche, die uns in der Praxis am häufigsten begegnet. Die Anforderungen in einer einzigen Compliance-Akte zu sammeln, sie aus einer Hand zu beantworten und von jeder gegebenen Antwort eine Kopie aufzubewahren, bringt zugleich Konsistenz und Zeitgewinn.

Fragen bei Fragebogen- und Auditanfragen

Bevor eine eingehende Anfrage beantwortet wird, sind folgende Punkte zu klären:

  • Von welchem Kunden kommt die Anfrage, auf welche Vertragsklausel stützt sie sich, und wie viel Zeit bleibt für die Antwort?
  • Betrifft die verlangte Auskunft die eigene Tätigkeit des Unternehmens oder die seiner Unterlieferanten?
  • Ist die Antwort mit den Antworten an andere Kunden und mit den öffentlichen Erklärungen konsistent?
  • Falls ein Auditrecht eingeräumt werden soll: Sind Umfang, Häufigkeit, Kosten und Vertraulichkeitsgarantien im Vertrag festgehalten?
  • Sind die für den Fall der Nichteinhaltung vorgesehenen abgestuften Sanktionen verhältnismäßig, und wird eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt?
  • Lassen sich dieselben Erwartungen in die eigenen Lieferantenverträge übernehmen?

Zeitachse: wonach sich die Priorität richtet

(Stand: Juli 2026) Es laufen zwei getrennte Uhren. Die Anforderungen aus Kundenverträgen gelten heute und folgen dem Kalender der Vertragsverlängerungen; die strukturellen Erwartungen aus der CSDDD hängen dagegen an der Umsetzung in nationales Recht (26. Juli 2028) und an der Anwendung (26. Juli 2029). Daraus ergibt sich eine praktische Rangfolge: Die vertraglichen Anforderungen sind das Geschäft von heute, die richtliniengetriebene Vorbereitung ist ein mehrjähriges Programm. Auch ein Unternehmen, das nicht unmittelbar erfasst ist, wird aller Voraussicht nach auf die vertragliche Anforderung seines Kunden treffen; die Kette wirkt von oben nach unten über Verträge.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
Mehmet Köksal

Yazar

Mehmet Köksal

Gründungs- und geschäftsführender Partner

Prof. Dr. iur. Mehmet Köksal verbindet seit 1987 anwaltliche Praxis und akademische Arbeit. Er berät im Gesellschafts- und Handelsrecht, Vertrags- und Arbeitsrecht, bei ausländischen Direktinvestitionen, ESG- und Lieferkettenpflichten, Streitbeilegung sowie im Verbraucher- und Familienrecht.

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