Schließen Sie die Strafakte mit kaufmännischem Verstand ab.
Täter-Opfer-Ausgleich, tätige Reue und alternative Erledigungswege in Strafakten werden zusammen mit ihrem wirtschaftlichen Ergebnis bewertet — bis zum Abschluss des Falls im Unternehmen.
Nicht jede Akte muss im Gerichtssaal enden
Ein erheblicher Teil der wirtschaftsstrafrechtlichen Akten lässt sich über Einrichtungen wie den Täter-Opfer-Ausgleich (uzlaştırma) und die tätige Reue (etkin pişmanlık) abschließen, ohne in ein jahrelanges Verfahren vor den türkischen Strafgerichten einzutreten. Die richtige Frage lautet ebenso sehr „Was kostet dieses Ergebnis das Unternehmen insgesamt?“ wie „Gewinnen wir?“.
Die Landkarte der Optionen
Bei den dem Ausgleich zugänglichen Straftaten steht die Verhandlung unter der Kontrolle der Beteiligten, ist vertraulich und schnell. Die tätige Reue kann die Strafe durch Wiedergutmachung des Schadens erheblich mindern; Einrichtungen wie die Aussetzung der Urteilsverkündung (hükmün açıklanmasının geri bırakılması) steuern die Wirkung auf das Strafregister. Was jede Option auf der Unternehmensseite auslöst — Vergabesperren, Auflagen aus Lizenzen und Genehmigungen, die Versicherungsdeckung und die Compliance-Erklärungen —, wird von Anfang an mitgerechnet.
Die Verhandlung aufsetzen
Auf der Seite der geschädigten Partei kommt die Arithmetik der Beitreibung auf den Tisch, auf der Seite der beschuldigten Person eine realistische Risikoanalyse; die Angebotspakete — Zahlungsplan, Vertraulichkeit, Reichweite des Verzichts — werden schriftlich und vollstreckbar gestaltet. Die Zahlungsfähigkeit der Gegenseite wird vorab überprüft.
Der Abschluss im Unternehmen
Wie das Ergebnis auch ausfällt, die Akte wird mit einem Bericht an die Geschäftsleitung, einer Auswertung der Lehren und einer präventiven Regelung geschlossen. Auf der Reputationsseite greift die Koordination der Krisenkommunikation, beim Risiko der Wiederholung ein Präventionsprogramm im Wirtschaftsstrafrecht.
Wo die Einrichtungen im Gesetz stehen
Die Landkarte der Optionen hat klare rechtliche Anker: Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in Art. 253 der türkischen Strafprozessordnung (Ceza Muhakemesi Kanunu, Gesetz Nr. 5271) geregelt — er läuft im Ermittlungsverfahren über eine bestellte Ausgleichsperson (uzlaştırmacı), und die geschuldete Leistung kann in nahezu jeder von den Beteiligten vereinbarten Form gestaltet werden; die Vorauszahlung (önödeme) steht in Art. 75 des türkischen Strafgesetzbuchs (Türk Ceza Kanunu, Gesetz Nr. 5237), das beschleunigte Verfahren (seri muhakeme usulü) in Art. 250 CMK. Die tätige Reue ist keine einzelne Vorschrift; sie verbirgt sich in deliktsspezifischen Sonderregelungen, und bei den meisten Wirtschaftsdelikten bestimmt der Zeitpunkt der Wiedergutmachung die Höhe der Milderung. In steuerlich verknüpften Akten müssen der Gang des Verfahrens vor dem türkischen Strafgericht und der Zeitplan der Festsetzung beim türkischen Finanzamt zusammen gelesen werden — wird das eine geschlossen und das andere offen gelassen, ist das Ergebnis gerade nicht gesteuert.

Wie wir arbeiten
Zuerst entsteht eine realistische Landkarte der Akte: die strafrechtliche Einordnung der Tat, der Stand der Beweise, die Positionen der Beteiligten und die tatsächliche Anwendbarkeit der einzelnen Einrichtungen. Danach erhält jede Option eine einseitige Ergebniskarte — Strafmaß, Wirkung auf das Register, Nebenwirkungen im Unternehmen und Kosten.
Zum Abschluss wird die Entscheidung so dokumentiert, dass sie dem Verwaltungsrat (yönetim kurulu) vorgelegt werden kann; ihre Wirkung auf Register und Compliance-Erklärungen wird vermerkt. Die Verteidigungsseite läuft mit unserer Leistung Wirtschaftsstrafrecht & Unternehmensverteidigung, parallele Schadensersatzverfahren vor türkischen Gerichten mit unserem Prozessteam — beides in einer einzigen Strategie.
Bei Unternehmen in der Rolle der geschädigten Partei wird zusätzlich die Sicherung der Beitreibung aufgesetzt: Die Leistungspläne werden besichert, und für den Fall der Zahlungsstockung wird die Vollstreckbarkeit nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) vorab getestet. Bei Führungskräften in der Rolle der beschuldigten Person ist das Ziel, die Wirkung des Verfahrens auf das persönliche Register und zugleich auf die Vergabe- und Lizenzlage des Unternehmens so klein wie möglich zu halten.
Weitere Anwendungen dieser Leistung
Wirtschaftsstrafrecht und Unternehmensverteidigung — unsere weiteren spezialisierten Lösungen in diesem Bereich.
Verknüpfungen zum Mandat
Die Schwerpunkte, Rechtsgebiete, Desks und Rechtsvorschriften, mit denen diese Unterleistung verbunden ist — der vollständige Kontext des Mandats.
Das Team hinter dieser Leistung
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.
Zugehörige Publikationen
Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden aus dem Knowledge Center.
Der Täter-Opfer-Ausgleich (uzlaştırma) bedeutet in der Regel kein Geständnis der Tat und erscheint im Strafregister nicht als Verurteilung; auf die Sprache des Textes kommt es allerdings an. Den Umfang von Verzichtserklärungen und Aussagen gestalten wir mit Sorgfalt.
Das hängt von der befassten Stelle ab; eine Zahlung im Ermittlungsverfahren bringt in der Regel die höchste Milderung. Wie die Zahlung belegt wird, entscheidet darüber, ob über die Milderung überhaupt gestritten wird.
Angewandt wird eine Kompetenzmatrix nach Betrag und Auswirkung; in kritischen Akten empfehlen wir einen Beschluss des Verwaltungsrats (yönetim kurulu) samt begründender Aktennotiz — das schützt zugleich die Mitglieder der Geschäftsleitung vor der eigenen Haftung.
Einvernehmliche Erledigung & Ergebnissteuerung — holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung.
Lassen Sie uns die passende Lösung gemeinsam bestimmen — auf Grundlage unserer Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.



