Für Ihr Unternehmen: starke und strategische Vertretung vor türkischen Gerichten.
In Handels- und Zivilprozessen bieten wir eine geschlossene Verteidigung: von der Prozessstrategie über den Schriftsatz und die Beweisführung bis zur Vertretung in der Verhandlung vor türkischen Gerichten und bis in die Stufen von Berufung und Revision. Auch bei der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung grenzüberschreitender Entscheidungen stehen wir Ihnen zur Seite.
Vor Gericht genügt es nicht, im Recht zu sein — das Recht muss richtig verteidigt werden
Prozessführung heißt, einen Streit vor Gericht von Anfang bis Ende zu steuern. Der Aufbau der Prozessstrategie, die Ausarbeitung der Schriftsätze, das Sammeln und Vorlegen der Beweise und eine starke Vertretung in den Verhandlungen vor den türkischen Gerichten bestimmen das Ergebnis unmittelbar. Schon der kleinste Fehler im Verfahren kann auf die Entscheidung in der Sache durchschlagen.
Wir behandeln jede Akte als strategische Frage, bevor sie überhaupt anhängig wird. Wir bewerten Risiken und Erfolgsaussichten im Voraus, treten mit einer Vorbereitung vor Gericht, die das türkische Zivilprozessgesetz (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100 — HMK) vollständig beherrscht, und schützen das unternehmerische Interesse unserer Mandantschaft in jedem Abschnitt des Verfahrens.

Wann kommt diese Leistung zum Einsatz?
Die Arten von Streitigkeiten, die unsere Leistung Prozessführung typischerweise erfasst.
Forderung und Schadensersatz
Führung von Klage und Verteidigung bei Forderungen aus Vertrag und aus unerlaubter Handlung sowie bei Klagen auf materiellen und immateriellen Schadensersatz.
Vertragsverletzung
Streitigkeiten aus der Verletzung von Handelsverträgen, aus mangelhafter Erfüllung und aus der Beendigung des Vertrags.
Gesellschaftsrecht und Wettbewerb
Streitigkeiten im Gesellschafterkreis, Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung (genel kurul), unlauterer Wettbewerb und Verfahren des geistigen Eigentums.
Wie läuft das Verfahren ab?
Der dreistufige Ansatz, dem wir folgen, wenn wir ein Verfahren übernehmen.
01 · Analyse und Strategie
Wir bewerten die Akte und die Beweise, bestimmen die rechtlichen Risiken und die Erfolgsaussichten und bauen daraus eine klare Prozessstrategie.
02 · Verfahrenssteuerung
Wir fertigen die Schriftsätze, legen die Beweise vor, betreiben Anträge auf einstweilige Verfügung (ihtiyati tedbir) und einstweilige Pfändung (ihtiyati haciz) und sorgen für eine starke Vertretung in den Verhandlungen vor den türkischen Gerichten.
03 · Urteil und Vollstreckung
Wir bewerten das Urteil, ergreifen erforderlichenfalls die Berufung (istinaf) und die Revision (temyiz) und setzen die für Sie günstige Entscheidung nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu) durch.
Erst die Strategie, dann die Klage
Das Ergebnis eines Verfahrens entscheidet sich meist nicht im Sitzungssaal, sondern in der Vorbereitung. Mit sicherer Beherrschung des türkischen Verfahrensrechts, einer durchdachten Beweisstrategie und erfahrener Vertretung in der mündlichen Verhandlung verteidigen wir die Rechte unserer Mandantschaft in jedem Abschnitt des Verfahrens mit Nachdruck. Vertreten wird dabei vor türkischen Gerichten: Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO); Fragen des deutschen Rechts und alles, was vor deutschen Gerichten geschieht, bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
- Gefestigte Prozesserfahrung in Handels- und Zivilsachen vor türkischen Gerichten
- Analyse von Risiko, Erfolgsaussicht und Kosten vor der Klageerhebung
- Sicherung der Forderung durch einstweilige Verfügung und einstweilige Pfändung
- Lückenlose Begleitung in der Berufung (istinaf) und in der Revision (temyiz)
- Mehrsprachige Vertretung bei der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung grenzüberschreitender Entscheidungen (tanıma ve tenfiz)
Spezialisierte Unterleistungen
Prozessführung vor türkischen Gerichten — die Einsatzfelder dieser Leistung für konkrete Bedarfslagen.
Bekämpfung von Produktpiraterie
Ein zusammenhängendes Programm gegen Fälschungen und Markenverletzungen: Grenzbeschlagnahme durch den Zoll, Beschwerden bei Plattformen, Beweissicherung, einstweiliger Rechtsschutz und Schadensersatzklagen vor türkischen Gerichten.
Mehr erfahren →Klagen auf Ausgleichsanspruch
Ausgleichsansprüche bei Beendigung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverhältnissen: Anspruch, Verteidigung und Verhandlung nach Art. 122 des türkischen Handelsgesetzbuchs (TTK) und nach der Praxis zu § 89b HGB.
Mehr erfahren →Cyberversicherung und Regress
Deckungsprüfung von Cyberpolicen, Einbringung des Schadens nach dem Vorfall und Regress gegen schuldhaft handelnde Lieferanten: der finanzielle Ausgleich eines Cybervorfalls in einer Strategie.
Mehr erfahren →Kündigung und Wiedereinstellungsklage
Der Aufbau der wirksamen und der außerordentlichen Kündigung nach türkischem Recht, die Verhandlung der Aufhebungsvereinbarung (ikale), Vertretung in der Mediation und Arbeitgeberverteidigung in Wiedereinstellungsklagen vor türkischen Arbeitsgerichten.
Mehr erfahren →Streitverfolgung nach der Messe
Streitigkeiten, die auf der Messe begonnen haben, zum Abschluss bringen: Widerspruch gegen die Verfügung, Hauptsacheklage, Schadensersatzansprüche und eine Angriffsstrategie aus den auf der Messe gesicherten Beweisen.
Mehr erfahren →Weitere Leistungen im Bereich Streitbeilegung
Bei Bedarf erweitert dasselbe Team seine Arbeit nahtlos auf unsere weiteren Lösungen in diesem Bereich.
Zugehörige Bereiche & Rechtsvorschriften
Die Schwerpunkte und Rechtsgebiete, die diese Leistung berührt, die zugehörigen Desks und die Rechtsvorschriften, die wir dazu verfolgen.
Unsere Mandate in dieser Leistung
Die anonymisierten Beispiele unserer Arbeit, die diese Leistung betreffen.
Vertretung eines türkischen Herstellers im ICC-Schiedsverfahren
Strategie, Aktenführung und Vertretung im Schiedsverfahren über einen grenzüberschreitenden Liefervertrag.
Zum Mandat →Streitigkeiten · ProzessführungForderungseinzug in einer CMR-Transportstreitigkeit
Steuerung des Verfahrens vor den türkischen Gerichten und der Zwangsvollstreckung in einer Schadensersatzstreitigkeit aus grenzüberschreitender Beförderung.
Zum Mandat →Streitigkeiten · WiedereinstellungVerteidigungsführung in einem kollektiven Wiedereinstellungsstreit
Führung der nach einer Umstrukturierung erhobenen Serienklagen auf Wiedereinstellung mit einer einzigen Verteidigungsstrategie und einem widerspruchsfreien Beweissatz.
Zum Mandat →Das Team hinter dieser Leistung
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →
Kübra Köksal-Yılmaz
PartnerinBerlin · IstanbulProfil →
Sven Köksal
Legal EngineerBerlin · IstanbulProfil →
Mehmet Köksal
Gründungs- und geschäftsführender PartnerIstanbul · Berlin · KyreniaProfil →Zugehörige Publikationen
Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden aus dem Knowledge Center.
Die Kosten eines Verfahrens bestehen aus zwei Hauptposten: den Gerichtsgebühren nach dem türkischen Gebührengesetz (Harçlar Kanunu, Gesetz Nr. 492) und den Verfahrensauslagen. Die Gebühren werden in den meisten Verfahrensarten anteilig zum Streitwert berechnet (nispi harç), und ein Teil von ihnen ist bei Klageerhebung im Voraus zu entrichten. Hinzu kommt der Kostenvorschuss (gider avansı), der nach Art. 120 der türk…
Obsiegen Sie, verurteilt das Gericht die unterlegene Partei zur Zahlung einer Anwaltsgebühr an die Gegenseite (karşı vekâlet ücreti). Berechnet wird sie nach den Vorschriften der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100) über die Verfahrenskosten und nach dem jährlich aktualisierten Mindestgebührentarif der türkischen Anwaltschaft (Avukatlık Asgari Ücret Tarifesi); sie ist von dem H…
Ja. Ein Verfahren vor türkischen Gerichten können Sie über eine Anwältin oder einen Anwalt mit einer Vollmacht führen lassen, ohne selbst in die Türkei zu reisen. Eine im Ausland errichtete Vollmacht (vekâletname) muss nach dem Haager Übereinkommen mit einer Apostille versehen und ins Türkische übersetzt sein. Nach der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100) wird die Partei in den…
Liegen die Voraussetzungen vor, beantragen wir die einstweilige Verfügung (ihtiyati tedbir) nach der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100) oder den vorsorglichen Arrest (ihtiyati haciz) nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004). Auf diesem Weg versuchen wir, Ihre Forderung oder den Streitgegenstand bereits zu sichern, während das Verfahren vor dem türkischen Gericht noch läuft.
Die Verfahrensdauer hängt von der Art der Streitigkeit, von der Geschäftsbelastung des Gerichts sowie von den Stufen der Berufung (istinaf) und der Revision (temyiz) ab. Eine feste Dauer lässt sich nicht zusagen; die verfahrensrechtliche Vorbereitung, die den Ablauf vor den türkischen Gerichten beschleunigt, leisten wir jedoch von Anfang an.
Berufung (istinaf) und Revision (temyiz) sind die Rechtsmittel, die nach türkischem Recht gegen eine erstinstanzliche Entscheidung eingelegt werden können. Ob sie eröffnet sind, richtet sich nach der Art der Entscheidung und nach den im Gesetz vorgesehenen Streitwertgrenzen; in diesem Rahmen bewerten wir Ihre Akte.
Bei einem erheblichen Teil der handelsrechtlichen Forderungs- und Schadensersatzklagen ist die Mediation nach türkischem Recht Prozessvoraussetzung (dava şartı arabuluculuk); vor Klageerhebung muss also bereits eine Mediatorin oder ein Mediator angerufen worden sein. Wir planen das Verfahren als Ganzes und beziehen diese Voraussetzung von Anfang an ein.
Ausländische Gerichtsentscheidungen können in der Türkei Wirkung entfalten, wenn die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen der Anerkennung (tanıma) und der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) erfüllt sind; maßgeblich ist dafür das türkische IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718), und darüber entscheidet das zuständige türkische Gericht. Mit unserem mehrsprachigen Team führen wir diese Verfahren auf Türkisch, Deutsch und Englisch.
Holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung für die Prozessführung vor türkischen Gerichten.
Lassen Sie uns die für Ihren Bedarf passende Lösung gemeinsam bestimmen – gestützt auf unsere Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.

