Kurze Antwort
Ausländische Gerichtsentscheidungen können in der Türkei Wirkung entfalten, wenn die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen der Anerkennung (tanıma) und der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) erfüllt sind; maßgeblich ist dafür das türkische IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718), und darüber entscheidet das zuständige türkische Gericht. Mit unserem mehrsprachigen Team führen wir diese Verfahren auf Türkisch, Deutsch und Englisch.
Ausländische Gerichtsentscheidungen können in der Türkei Wirkung entfalten, wenn die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen der Anerkennung (tanıma) und der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) erfüllt sind; maßgeblich ist dafür das türkische IPR-Gesetz (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, MÖHUK, Gesetz Nr. 5718), und darüber entscheidet das zuständige türkische Gericht. Mit unserem mehrsprachigen Team führen wir diese Verfahren auf Türkisch, Deutsch und Englisch.
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