Streitbeilegung · Leistung

Machen Sie Ihre ausländische Entscheidung in der Türkei zu einem vollstreckbaren Recht.

Ausländische Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüche entfalten in der Türkei nicht von selbst Wirkung. Mit Verfahren der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung machen wir aus Ihrer Entscheidung einen nach türkischem Recht gültigen, vollstreckbaren Titel; den Ablauf bis zur Einziehung führen wir aus einer Hand.

Überblick

Eine gewonnene Entscheidung hat erst dann einen Wert, wenn sie vollstreckt wird

Einen Prozess im Ausland zu gewinnen bedeutet noch nicht, dass Sie Ihre Forderung erhalten haben. Damit eine ausländische Gerichtsentscheidung oder ein Schiedsspruch in der Türkei Wirkung entfalten kann, muss sie von einem türkischen Gericht anerkannt (tanıma) oder für vollstreckbar erklärt werden (tenfiz) — nach dem türkischen Gesetz Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK). Dieses Verfahren verlangt die sorgfältige Steuerung technischer Voraussetzungen wie des zuständigen Gerichts, der Rechtskraft, der Gegenseitigkeit und des ordre public.

Von deutschen Gerichtsentscheidungen bis zu Schiedssprüchen der ICC, der DIS und des ISTAC führen wir Verfahren der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung über ein breites Spektrum — vor türkischen Gerichten. Von der Prüfung der Entscheidung bis in die laufende Zwangsvollstreckung nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu) steuern wir den Ablauf aus einer Hand; wir machen aus Ihrer Entscheidung ein Recht, das in der Türkei eingezogen werden kann.

Entscheidung & Siegel
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Für welche Entscheidungen greift das Verfahren?

Die Arten von Entscheidungen, die unsere Leistung Anerkennung und Vollstreckbarerklärung typischerweise abdeckt.

Ausländische Gerichtsentscheidungen

Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile zu Forderungen, Schadensersatz und Handelssachen in der Türkei.

Schiedssprüche

Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen der ICC, der DIS, des ISTAC und aus Ad-hoc-Verfahren im Rahmen des New Yorker Übereinkommens.

Grenzüberschreitender Forderungseinzug

Zwangsvollstreckung in der Türkei nach der Vollstreckbarerklärung, Ermittlung des Vermögens und Begleitung bis zur tatsächlichen Einziehung.

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Wie läuft das Verfahren ab?

Der dreistufige Weg zur Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung in der Türkei.

01 · Prüfung der Entscheidung

Wir analysieren die Rechtskraft der Entscheidung, die Voraussetzung der Gegenseitigkeit und mögliche Hindernisse aus dem türkischen ordre public; Sie erhalten eine Stellungnahme zur Vollstreckbarkeit.

02 · Das gerichtliche Verfahren

Wir bereiten Apostille, Übersetzung und das vollständige Belegset lückenlos auf und konzentrieren uns darauf, das Verfahren vor dem zuständigen türkischen Gericht zügig abzuschließen.

03 · Vollstreckung & Einzug

Mit der Vollstreckbarerklärung leiten wir die Zwangsvollstreckung ein, ermitteln das Vermögen der Schuldnerseite und führen den Ablauf, bis die Einziehung abgeschlossen ist.

Warum Köksal?

Erfahrung, die zwei Rechtsordnungen in derselben Akte liest

Akten der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung bewegen sich an der Schnittstelle zwischen dem Recht, nach dem die ausländische Entscheidung ergangen ist, und dem türkischen Verfahrensrecht. Mit unserem Team in Berlin und Istanbul arbeiten wir mit einem Verständnis auch für die Akte am Ursprung der Entscheidung; wir führen den Ablauf nicht über eine Übersetzungsschleife, sondern in zwei Sprachen zugleich. Vor türkischen Gerichten treten wir selbst auf; Fragen des deutschen Rechts und alles, was vor deutschen Gerichten geschieht, bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).

  • Sicherheit in der türkischen Praxis zur Gegenseitigkeit bei deutschen Gerichtsentscheidungen
  • Erfahrung mit der Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen nach dem New Yorker Übereinkommen
  • Lückenlose Vorbereitung von Apostille, Übersetzung und Belegset
  • Nahtloser Übergang in Zwangsvollstreckung und Vermögensermittlung nach der Vollstreckbarerklärung
  • Verfahrenssteuerung auf Türkisch, Deutsch und Englisch
Brücke der Gerechtigkeit
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Weitere Leistungen der Streitbeilegung

Bei Bedarf erweitert dasselbe Team seine Arbeit nahtlos auf unsere weiteren Lösungen in diesem Bereich.

Alle Streitbeilegung Leistungen
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Zugehörige Bereiche & Rechtsvorschriften

Die Schwerpunkte und Rechtsgebiete, die diese Leistung berührt, die zugehörigen Desks und die Rechtsvorschriften, die wir dazu verfolgen.

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Das Team hinter dieser Leistung

Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.

Die Anerkennung (tanıma) verleiht einer ausländischen Gerichtsentscheidung in der Türkei die Wirkung der Rechtskraft und der vollen Beweiskraft; die Vollstreckbarerklärung (tenfiz) fügt dem eines hinzu — sie macht die Entscheidung in der Türkei zwangsweise vollstreckbar. In der Praxis richtet sich die Wahl nach dem Ergebnis, das Sie brauchen. Muss eine Forderung eingezogen, eine Sache herausgegeben oder eine Leistun…

Nicht von selbst. Ein deutsches Gerichtsurteil entfaltet in der Türkei keine unmittelbare Wirkung; durchsetzbar wird es erst, wenn ein türkisches Gericht es in einem Verfahren der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) — oder, wo das genügt, der Anerkennung (tanıma) — für wirksam erklärt. Die türkischen Gerichte gehen im Allgemeinen davon aus, dass zwischen der Türkei und Deutschland faktische Gegenseitigkeit (de facto müt…

Die Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche in der Türkei richtet sich nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958, dem die Türkei beigetreten ist; soweit ein Fall außerhalb des Übereinkommens liegt, gelten stattdessen die Vorschriften des türkischen Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK). Verlangt werden im Kern eine wirksame und schriftliche Schiedsvereinbarun…

Die Dauer eines Verfahrens der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) lässt sich nicht in einer einzigen Zahl ausdrücken; sie hängt von der Geschäftslast des türkischen Gerichts ab, von den Einwänden, die die Gegenseite erhebt, und davon, wie vollständig das Belegset in der Akte ist. Der häufigste Grund für eine Verzögerung liegt dabei in Ihrer Hand: dass die ausländische Entscheidung nicht von Anfang an mit der ordnungsge…

Die Vollstreckbarerklärung (tenfiz) verleiht dem ausländischen Titel die Kraft eines türkischen Gerichtsurteils; auf dieser Grundlage ziehen Sie Ihre Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung aus einem Titel (ilamlı icra) ein. Das Verfahren läuft nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) über das türkische Vollstreckungsamt (icra dairesi): Der Schuldnerseite wird…

Leistung

Holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung für die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung.

Lassen Sie uns gemeinsam die für Ihren Bedarf passende Lösung bestimmen — mit unserer Erfahrung in der Türkei und im DACH-Raum.