Die Dauer eines Verfahrens der Vollstreckbarerklärung (tenfiz) lässt sich nicht in einer einzigen Zahl ausdrücken; sie hängt von der Geschäftslast des türkischen Gerichts ab, von den Einwänden, die die Gegenseite erhebt, und davon, wie vollständig das Belegset in der Akte ist. Der häufigste Grund für eine Verzögerung liegt dabei in Ihrer Hand: dass die ausländische Entscheidung nicht von Anfang an mit der ordnungsgemäßen Beglaubigung (Apostille) und den beeidigten Übersetzungen vorgelegt wird.
Mit einer gut vorbereiteten Akte — einschließlich des Rechtskraftvermerks und der Zustellungsnachweise — verkürzt sich der Ablauf spürbar. Das Verfahren wird nach dem türkischen Gesetz Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK) geführt, und weil die Entscheidung in der Sache nicht erneut überprüft wird, sind auch die Einwendungen auf einen engen Kreis beschränkt; das beschleunigt den Ablauf von selbst. Verlängern können ihn die Rechtsmittel gegen die ergangene Entscheidung, also Berufung (istinaf) und Revision (temyiz). Wir stellen die Unterlagen von Beginn an lückenlos zusammen — genau dort wird der vermeidbare Zeitverlust gewonnen oder verloren.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.