Sehen Sie Ihre Forderung nicht auf dem Papier, sondern in Ihrer Kasse.
Vom Verfahren mit und ohne Titel über die Pfändung bis zur Aufhebung des Widerspruchs, zur Insolvenz und zum Konkordat führen wir alle Vollstreckungsverfahren nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) entschlossen. Unser Ziel ist, dass Ihre Forderung in kürzester Zeit tatsächlich eingezogen wird.
Eine Forderung ist erst dann eine Forderung, wenn sie eingezogen ist
Die Zwangsvollstreckung ist der Weg, eine Forderung mit der Macht des Staates durchzusetzen. In der Türkei ist jede Stufe – vom Verfahren mit Titel (ilamlı takip) und ohne Titel (ilamsız takip) über die Pfändung bis zu Verwertung und Einzug – streng an das Verfahren gebunden, das das türkische Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) vorschreibt. Der richtige Schritt zur richtigen Zeit bestimmt unmittelbar das Tempo des Einzugs.
Wir verstehen die Zwangsvollstreckung nicht als das bloße Eröffnen einer Akte. Wir ermitteln das Vermögen der Schuldnerseite, wählen den wirkungsvollsten Vollstreckungsweg und führen Pfändung und Verwertung entschlossen – mit dem Ziel, dass die Forderung nicht auf dem Papier, sondern tatsächlich eingezogen wird.

In welchen Fällen kommt diese Leistung zum Tragen?
Die Forderungsarten, die unsere Vollstreckungspraxis typischerweise abdeckt.
Handelsforderungen
Vollstreckung offener Handelsforderungen aus Rechnungen, laufender Rechnung und Vertrag – wahlweise mit Titel oder ohne Titel.
Scheck, Wechsel und Solawechsel
Die den Wechselpapieren (kambiyo senetleri) vorbehaltenen beschleunigten Vollstreckungswege bei Forderungen aus Scheck, Solawechsel und gezogenem Wechsel.
Miete und Sicherheiten
Offene Mietforderungen, Vollstreckungsverfahren mit Räumungsantrag und der Einzug besicherter Forderungen.
Wie gehen wir vor?
Der dreistufige Ansatz, mit dem wir eine Forderung einziehen.
01 · Einleitung der Vollstreckung
Wir bestimmen nach der Art der Forderung den passenden Vollstreckungsweg, erstellen den Vollstreckungsantrag und lassen den Zahlungs- oder Vollstreckungsbefehl zustellen.
02 · Pfändung und Einzug
Wir ermitteln das Vermögen der Schuldnerseite, pfänden Bankguthaben sowie bewegliche und unbewegliche Sachen und führen den Einzug erforderlichenfalls über die Verwertung.
03 · Abschluss
Wir überwinden Hindernisse wie die Aufhebung oder Beseitigung des Widerspruchs vor den türkischen Gerichten, kehren den eingezogenen Betrag an die Mandantschaft aus und schließen die Akte.
Ein Verfahren zu eröffnen ist leicht; einzuziehen verlangt Können
Der Wert einer Vollstreckungsakte bemisst sich an dem Betrag, der am Ende tatsächlich eingeht. Mit einer wirksamen Ermittlung des Schuldnervermögens, der Wahl des richtigen Vollstreckungsweges und einer entschlossenen Führung der Pfändung machen wir den tatsächlichen Einzug der Forderung zu unserem Maßstab. Die Vollstreckung nach türkischem Recht und die Vertretung vor den türkischen Gerichten führt Köksal von Istanbul aus; die Vollstreckung in Deutschland und alle Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover). Mehmet Köksal ist als türkischer Rechtsanwalt (Avukat, Istanbul Barosu) bei der Rechtsanwaltskammer Berlin registriert und berät in Deutschland auf Deutsch zum türkischen Recht (§ 206 BRAO).
- Wirksame Aktenführung in den Vollstreckungswegen mit und ohne Titel
- Ermittlung des Schuldnervermögens und strategisch gesetzte Pfändung
- Starke Vertretung in den Klagen auf Aufhebung und Beseitigung des Widerspruchs vor türkischen Gerichten
- Wahrung der Gläubigerrechte im Insolvenz- und im Konkordatsverfahren (konkordato) nach türkischem Recht
- Mehrsprachige Verfahrensführung bei Forderungen mit ausländischer Beteiligung
Weitere Leistungen im Bereich Streitbeilegung
Bei Bedarf erweitert dasselbe Team seine Arbeit nahtlos auf unsere weiteren Lösungen in diesem Bereich.
Zugehörige Bereiche & Rechtsvorschriften
Die Schwerpunkte und Rechtsgebiete, die diese Leistung berührt, die zugehörigen Desks und die Rechtsvorschriften, die wir dazu verfolgen.
Unsere Mandate in dieser Leistung
Die anonymisierten Beispiele unserer Arbeit, die diese Leistung betreffen.
Das Team hinter dieser Leistung
Mit unserem mehrsprachigen Team aus Anwältinnen und Anwälten beraten wir Sie zum türkischen Recht, auch auf Deutsch; Fragen des deutschen Rechts bearbeitet unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw.
Zugehörige Publikationen
Aktuelle Einschätzungen und Leitfäden aus dem Knowledge Center.
Welche Art von Vollstreckungsverfahren in Betracht kommt und wie schnell es läuft, entscheidet die Urkunde in Ihrer Hand. Mit einer Rechnung, einem Kontokorrentauszug oder einem Vertrag ist das Verfahren ohne Titel (ilamsız takip) möglich; mit Wechselpapieren (kambiyo senetleri) wie Scheck, Solawechsel und gezogenem Wechsel das schnellere Wechselverfahren nach Art. 167 des türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzges…
Ja. Um ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten, müssen Sie die aktuelle Anschrift oder das Vermögen der Schuldnerseite nicht vorher kennen. Nach Einleitung des Verfahrens wird die Anschrift über die türkischen Personenstandsregister (MERNİS) und die Register der zuständigen Stellen ermittelt; im Rahmen des türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) werden Bankkonten, Fah…
Die elektronische Pfändung (e-haciz) ist ein Verfahren, mit dem die Bankkonten der Schuldnerseite nach dem endgültigen Wirksamwerden des Vollstreckungsverfahrens (kesinleşme) elektronisch, schnell und gleichzeitig gepfändet werden. Ihre rechtliche Grundlage sind die Vorschriften des türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) über die Pfändung von Rechten und Forderungen…
Im Insolvenzverfahren (iflas) und im konkordato — dem gerichtlichen Vergleichsverfahren des türkischen Rechts — unterliegen die Rechte der Gläubigerseite besonderen Verfahrensregeln des türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004). Wir melden Ihre Forderung fristgerecht an und ergreifen, mit Blick auf Ihren Rang unter den Gläubigern, die Schritte zum Schutz Ihrer Rechte.
In der Vollstreckung ohne Titel (ilamsız takip) bringt ein fristgerechter Widerspruch der Schuldnerseite das Verfahren zum Stillstand. Wir betreiben dann die Aufhebung (itirazın iptali) oder die Beseitigung (itirazın kaldırılması) des Widerspruchs, um die Vollstreckung fortsetzen zu können.
Auch wenn kein Vermögen bekannt ist, greifen im türkischen Vollstreckungsverfahren (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) mehrere Instrumente: Abfragen zu Bankkonten, Fahrzeugen und Grundbesitz, die Pfändung von Forderungen gegen Dritte und, wo erforderlich, die Anfechtungsklage gegen Verfügungen, mit denen Vermögen dem Zugriff entzogen wurde (tasarrufun iptali davası). Eine wirksame Vermögensermittlung ist der Schlüssel zur Realisierung Ihrer Forderung.
Wechselpapiere (kambiyo senetleri) wie Scheck, Eigenwechsel und gezogener Wechsel eröffnen den Zugang zu den besonderen und schnelleren Vollstreckungswegen, die das türkische Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) dafür vorsieht. Welcher Weg für Sie der günstigste ist, beurteilen wir anhand der Urkunde, die Ihnen vorliegt.
Die Vollstreckung mit Titel (ilamlı takip) stützt sich auf eine Gerichtsentscheidung oder auf eine Urkunde, die nach türkischem Recht einem Urteil gleichsteht. Die Vollstreckung ohne Titel (ilamsız takip) lässt sich dagegen auch ohne eine solche Urkunde einleiten; ein Widerspruch der Schuldnerseite kann das Verfahren dann allerdings zum Stillstand bringen. Beide Wege richten sich nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004); welcher der geeignete ist, bestimmen wir nach der Art Ihrer Forderung.
Holen Sie sich die richtige rechtliche Unterstützung für Zwangsvollstreckung und Forderungseinzug.
Lassen Sie uns die für Ihren Bedarf passende Lösung gemeinsam bestimmen – gestützt auf unsere Erfahrung in der Türkei und in der DACH-Region.



