In der Vollstreckung ohne Titel (ilamsız takip) bringt ein fristgerechter Widerspruch der Schuldnerseite das Verfahren zum Stillstand. Wir betreiben dann die Aufhebung (itirazın iptali) oder die Beseitigung (itirazın kaldırılması) des Widerspruchs, um die Vollstreckung fortsetzen zu können.
Der Widerspruch ist nach dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) innerhalb von sieben Tagen ab Zustellung des Zahlungsbefehls zu erheben; ein verspäteter Widerspruch bleibt wirkungslos. Welcher Weg offensteht, hängt von der Urkunde ab, die Ihnen vorliegt: Die Beseitigung des Widerspruchs wird beim türkischen Vollstreckungsgericht (icra mahkemesi) beantragt, die Aufhebung des Widerspruchs vor dem allgemeinen türkischen Zivilgericht. Erweist sich der Widerspruch als unbegründet, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich die Entschädigung wegen unbegründeten Bestreitens der Forderung (icra inkâr tazminatı) verlangt werden.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
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